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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Einen Unfallschaden an Ihrem Auto können Sie sich grundsätzlich auch auszahlen lassen. Der § 249 im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB ermöglicht diese Option.
Grundlage für die Auszahlung ist eine fiktive Abrechnung bei der Schadenregulierung.
Es kommt dabei jedoch darauf an, welche Kfz-Versicherung für den Unfallschaden aufkommt:
Wer sich einen Unfallschaden auszahlen lässt, nimmt dabei im Vergleich zur tatsächlichen Schadenhöhe Abschläge in Kauf.
Die Kfz-Versicherung kann diverse, vorab in Gutachten oder Kostenvoranschlag mit einberechnete Kosten einbehalten. Dazu gehören:
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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