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Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Eine Kfz-Umweltschadenversicherung greift, wenn durch das versicherte Auto die Umwelt geschädigt wird:
Info: Rechtliche Grundlage
Das Umweltschadensgesetz verpflichtet den Verursacher zur Haftung für Umweltschäden. §9 Abs. 1: „Der Verantwortliche trägt vorbehaltlich von Ansprüchen gegen die Behörden oder Dritte die Kosten der Vermeidungs-, Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen.”
In diesen und anderen, ähnlichen Fällen leistet eine Umweltschadenversicherung für Fahrzeuge:
Beispiele:
Die Umweltschadenversicherung übernimmt alle Kosten zur Beseitigung von Umweltschäden, darunter:
Abtragen und Entsorgen von Boden |
Ölsperren errichten |
Ufer reinigen |
Wasser reinigen |
Renaturieren |
Die Versicherung koordiniert und organisiert die gesamte Schadensbeseitigung. Zudem werden folgende Leistungen übernommen:
Gutachten |
Rechtsanwälte |
Sachverständige |
Zeugenbefragung |
Gerichtsverfahren |
Verwaltungsverfahren |
Die Kfz-Umweltschadenversicherung haftet bei öffentlich-rechtlichen Ansprüchen. Laut den ergänzenden Bedingungen Abschnitt A.1.1. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gilt:
„Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche UND unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.”
Autor:
Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
Kfz-Haftpflicht
Eine Kfz-Haftpflicht muss jedes Auto haben. Sie kostet durchschnittlich rund 400 Euro pro Jahr. Die Deckung im Schadensfall sollte 100 Millionen Euro betragen.
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