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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Eine fiktive Schadenabrechnung bedeutet, dass die Kosten für einen reparierungsbedürftigen Schaden an einem Fahrzeug von der Versicherung erstattet werden, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wird.
Stattdessen erhält der Geschädigte eine Auszahlung, die den voraussichtlichen Reparaturkosten entspricht.
Dies ist gesetzlich geregelt in Paragraf 249 BGB:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Bezahlt werden die veranschlagten Kosten für:
Andere Kosten sind dagegen nicht erstattungsfähig:
Nicht ausgezahlte Posten | Grund |
---|---|
Mehrwertsteuer | Da Ersatzteile und Arbeitslohn nicht tatsächlich angefallen sind |
Transport | Wenn einkalkuliert, aber nicht tatsächlich angefallen |
Info: Mehrwertsteuer
Lassen Sie Ihr Auto doch reparieren, können Sie die Mehrwertsteuer von der Kfz-Versicherung nachträglich noch bis zu 3 Jahre nach dem Unfall einfordern.
Vorteile der fiktiven Abrechnung bei einem Kfz-Schaden:
Nachteile der fiktiven Abrechnung bei einem Kfz-Schaden:
Zudem kommt es auch auf Ihre persönliche Situation an. Hier einige Beispiele:
Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert | Ersatzleistung der Versicherung für Kauf eines anderen Autos verwenden |
Es handelt sich um eine Schönheitsreparatur | Ist die Fahrsicherheit nicht beeinträchtigt, ist Geld eine Option |
Verkauf des Autos war bereits geplant | Fiktive Abrechnung, um Geld für andere Anschaffungen zur Verfügung zu haben |
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Fiktive Abrechnung: Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei der fiktiven Abrechnung muss der Geschädigte einen Rechnungsersatz vorlegen. Das kann ein Gutachten sein oder nur ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?Unfallschaden auszahlen lassen
Grundsätzlich ist es möglich, sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen. In diesem Fall gibt es allerdings diverse Abzüge.
Unfallschaden auszahlen lassenAbzug neu für alt in der Kfz-Versicherung
Der „Abzug neu für alt” besagt, dass die Kfz-Versicherung bei einer Reparatur für neue Ersatzteile nicht den vollen Preis bezahlt.
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