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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Nach einem Schaden an Ihrem Auto können Sie sich von der Kfz-Versicherung die theoretisch anfallenden Kosten für die Reparatur auszahlen lassen. Dies nennt man „fiktive Schadenabrechnung”.
Der Schaden am Auto wird dabei nicht behoben. Stattdessen fließt Geld von der Versicherung als Ersatzleistung. Dies ist gesetzlich geregelt in Paragraf 249 BGB:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Möglich ist eine fiktive Abrechnung des Schadens in der Kfz-Versicherung:
Info: Auto behalten
Um die fiktive Schadensregulierung nutzen zu können, muss der Halter das Auto nach dem Unfall meist noch mindestens 6 Monate lang weiter besitzen und nutzen.
Ausgezahlt werden von der Kfz-Versicherung bei einer fiktiven Abrechnung in jedem Fall die vom Gutachten oder im Kostenvoranschlag veranschlagten Kosten für:
Wer sich von der Kfz-Versicherung nach einem Unfallschaden am Auto das Geld unter Verzicht auf eine Reparatur auszahlen lässt, nimmt finanzielle Abzüge in Kauf.
Denn andere, vorab mit einberechnete Kosten kann die Kfz-Versicherung bei der fiktiven Abrechnung bei der Schadenabrechnung einbehalten:
Nicht ausgezahlte Posten | Grund |
---|---|
Mehrwertsteuer | Für Ersatzteile und Arbeitsleistung (§ 249 BGB Abs. 2); entfällt bei Barauszahlung |
Schadenminderungspflicht | Der Geschädigte darf durch die Auszahlung des Unfallschadens keine finanziellen Vorteile haben oder einen Profit herausschlagen |
Verbringung (Transport) | Nicht angefallene, aber einkalkulierte Transportkosten, etwa zu einer Lackiererei |
Info: Mehrwertsteuer
Lassen Sie Ihr Auto doch reparieren, können Sie die Mehrwertsteuer von der Kfz-Versicherung nachträglich noch bis zu 3 Jahre nach dem Unfall einfordern.
Die Frage, ob nach einem Unfallschaden eine fiktive Abrechnung mit der Kfz-Versicherung oder eine Reparatur des Autos die bessere Lösung ist, lässt sich pauschal nicht beantworten.
Abgesehen vom Alter des Fahrzeuges sind noch andere Herangehensweisen bei der Bewertung denkbar.
Szenario nach Unfall | Bewertung |
---|---|
Kosten für Reparatur liegen über Wiederbeschaffungswert | Ersatzleistung als Grundlage für Kauf eines anderen Autos |
Behebung des Schadens ist reine Schönheitsreparatur | Ist die Fahrsicherheit wie bei einem Bagatellschaden nicht beeinträchtigt, wäre Geld als Ersatzleistung eine Option |
Vor allem am Geld interessiert | Das Auto sollte in Kürze ohnehin verkauft werden oder das Geld wird für andere Anschaffungen benötigt |
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist keine fiktive Abrechnung möglich. Hier zahlt Ihnen die Kfz-Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert aus.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Fiktive Abrechnung: Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Bei der fiktiven Abrechnung muss der Geschädigte einen Rechnungsersatz vorlegen. Das kann ein Gutachten sein oder nur ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt.
Gutachten oder Kostenvoranschlag?Unfallschaden auszahlen lassen
Grundsätzlich ist es möglich, sich einen Unfallschaden auszahlen zu lassen. In diesem Fall gibt es allerdings diverse Abzüge.
Unfallschaden auszahlen lassenAbzug neu für alt in der Kfz-Versicherung
Der „Abzug neu für alt” besagt, dass die Kfz-Versicherung bei einer Reparatur für neue Ersatzteile nicht den vollen Preis bezahlt.
Abzug neu für alt in der Kfz-VersicherungCHECK24 Bewertungen