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Gesetzesentwurf der EU

Senioren ab 70: Führerschein nur bei Fahrtauglichkeit

aktualisiert am 24.05.2023 9:08

Kurz und knapp: Neuerungen beim Führerschein für Senioren

  1. Ab dem Alter von 70 Jahren soll der Führerschein nur für jeweils 5 Jahre verlängert werden
  2. Senioren müssen regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit nachweisen
  3. Schärfere medizinische Anforderungen für einen Führerschein (auch bei Verlängerung)

EU-Pläne: Warum stehen Senioren im Fokus?

Die Europäische Union möchte die Zahl der Verkehrstoten drastisch senken. Bis 2050 soll es in den Mitgliedsstaaten überhaupt keine Verkehrstoten mehr geben.

Senioren stehen im Fokus, da sie an überdurchschnittlich vielen Unfällen mit Todesfolge beteiligt sind.

Daher will die EU die Überprüfung der Fahrtauglichkeit von älteren Autofahrern, die es bereits in einigen EU-Staaten gibt, auf alle Mitgliedsstaaten ausweiten.

Was kommt auf Senioren zu?

Der Entwurf der EU sieht eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit für Senioren ab 70 Jahren in regelmäßigen Abständen vor.

Da ältere Autofahrer den Führerschein in kürzeren Abständen verlängern müssen, kann die zuständige Behörde jedes Mal checken, ob der Führerscheininhaber noch dazu in der Lage ist. Im Zweifelsfall kann die Behörde eine Überprüfung durch einen (medizinischen) Gutachter anordnen.

Wie das im Einzelnen geschehen soll, sollen die EU-Staaten selbst festlegen. Der EU-Entwurf empfiehlt „eine regelmäßige medizinische Untersuchung und andere Maßnahmen wie etwa Auffrischungskurse”.

Zudem soll der Führerschein für Autofahrer ab 70 Jahren nur noch für 5 Jahre gültig sein. Damit diese begrenzte Gültigkeit schneller eingeführt werden kann, soll es in der EU nur noch den digitalen Führerschein geben. Eine Zeitfenster für eine Einführung nennt der Entwurf indes nicht.

Welche Voraussetzungen sollen gelten?

Bei der Reform plant die EU eine generelle Verschärfung der medizinischen Mindestanforderung für den Führerschein.

Die neuen Vorschriften würden sowohl den Neuerwerb wie auch die Verlängerung des Führerscheines gelten:

  • Autofahrer müssen mit Brille oder Kontaktlinsen mindestens 0,5 Sehstärke aufweisen
  • Sollte eine Augenkrankheit festgestellt werden, muss der Autofahrer regelmäßig die Sicht ärztlich prüfen lassen
  • Bei Krankheiten des Bewegungsapparates, die das Nutzen eines Fahrzeugs erschweren, soll kein Führerschein ausgestellt werden
  • Bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen muss ein Arzt die Fahrtauglichkeit bescheinigen
  • Autofahrer, die Diabetes haben, sollen alle zehn Jahre auf Fahrtauglichkeit überprüft werden
  • Wer regelmäßig unter einer schweren Unterzuckerung leidet, soll keinen Führerschein (mehr) haben
  • Autofahrer mit neurologischen Beschwerden brauchen eine Bescheinigung vom Arzt über die Fahrtauglichkeit (gilt insbesondere für Menschen mit Apnoe)
  • Autofahrer mit Epilepsie können einen Führerschein nur dann haben oder behalten, wenn sie seit einem Jahr keinen Anfall hatten; Epileptiker brauchen regelmäßige ärztliche Untersuchungen, außer sie hatten seit fünf Jahren keine Anfälle mehr
  • Führerscheine werden nicht an Personen ausgestellt, die schwere kognitive oder intellektuelle Störungen aufweisen. Dazu gehören auch altersbedingte Veränderungen
  • Führerscheine werden nicht an Personen ausgestellt, die regelmäßig Alkohol oder Drogen missbrauchen

Strengere Vorschriften auch bei Erwerb

Die strengeren medizinischen Voraussetzungen sollen auch generell für alle Fahrschüler gelten, also gleich welchen Alters.

Was sagen Bundesregierung und ADAC?

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) stellt sich in einem Interview mit der „Bild am Sonntag” (Ausgabe vom 12. März 2023) gegen einen verpflichtenden regelmäßigen Check der Fahrtauglichkeit ab einem Alter von 70 Jahren.

 

„Von der Idee, dass sich Senioren ab einem bestimmten Alter ohne weiteren Anlass regelmäßig einem Tauglichkeitstest unterziehen müssen, halte ich gar nichts.”

Bundesverkehrsminister Wissing (FDP)

Eine ähnliche Haltung vertritt auch der Automobilclub ADAC:

„Der EU-Vorschlag zu Fahreignungstests ab dem 70. Lebensjahr geht an der Realität vorbei und kann so nicht bleiben.”

ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand

Als Alternative zu den Vorstellungen der EU schlägt etwa die Deutsche Verkehrswacht eine regelmäßige, obligatorische Rückmeldefahrt mit einem Fahrlehrer für Senioren hinterm Steuer vor, aber erst ab einem Alter von 75 Jahren.

Dazu gehöre auch eine ärztliche Untersuchung der Fitness der älteren Autofahrer.

Führerschein für Senioren: Was gilt aktuell in Deutschland?

Wer seine Führerscheinprüfung (Theorie und Praxis) besteht, erhält in Deutschland im Normalfall eine lebenslange Fahrerlaubnis.

Einschränkungen für Senioren gibt es bislang nicht, sofern diese nicht gesundheitlich bedingt sind.

Wird etwa durch einen Unfall klar, dass ein älterer Autofahrer nicht mehr sicher fährt, können Behörden entscheiden, dass diese Person nicht mehr fahren kann.

So kann etwa nur eine Gesundheitsprüfung (Augen, Reaktion) angeordnet werden. Oder ein Gutachter überprüft Fahrvermögen oder Fahrstil bei einer Testfahrt.

Fällt das Ergebnis negativ aus, ist der Führerschein weg.

Darüber hinaus können Senioren selbst freiwillig entscheiden, sich nicht mehr hinters Steuer zu setzen.

Führerschein offiziell zurückgeben

Gibt ein Autofahrer sein Führerscheindokument zusammen mit einer offiziellen Verzichtserklärung freiwillig an die Fahrerlaubnisbehörde zurück, erlischt damit die bislang bestehende Fahrerlaubnis.

Wie sieht es in anderen EU-Staaten aus?

Regelmäßige medizinische Überprüfung von Senioren zur Verlängerung der Gültigkeit ihres Führerscheines sind in anderen Staaten der EU durchaus verbreitet.

EU-Mitgliedsland Altersgrenze für Senioren
Portugal Ab 50 Jahre
Spanien Ab 65 Jahre
Griechenland Ab 65 Jahre
Dänemark Ab 75 Jahre
Slowenien Ab 80 Jahre
Italien Ab 50 Jahre


Weitere geplante Änderungen der EU für Autofahrer

  • EU-Führerschein wird künftig nur noch in digitaler Form ausgegeben
  • Gültigkeit der Führerscheine EU-weit einheitlich 15 Jahre (bis zur Altersgrenze von 70)
  • Erweiterung der Gewichtsgrenze in Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen (Hintergrund: Elektroautos sind schwerer)
  • Bei Fahrausbildung Fokus auf klimaschonendes Fahren
  • In Fahrschule rücken Assistenzsysteme und automatisiertes Fahren in den Vordergrund
  • Verkehrssünder sollen grenzübergreifend zur Kasse gebeten werden
  • Führerscheinentzug soll künftig EU-weit gelten

Aktualisiert am 24.05.2023  09:08 Uhr

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.