Platzprobleme
Enge Straße: Wer hat Vorfahrt?
aktualisiert am 25.11.2016 0:00
Manche Straßen sind richtig eng. Zwei Autos kommen da kaum aneinander vorbei.
Wie sollten Sie sich an einer solchen Engstelle verhalten? Und wer haftet, wenn es dort zu einem Verkehrsunfall kommt?
Egal ob auf einer Landstraße oder einer zugeparkten Fahrbahn in der Stadt:
Ist die Straße so schmal, dass zwei Fahrzeuge nicht problemlos und zügig aneinander vorbeifahren können, müssen Sie abbremsen und Ihren Wagen im Schritttempo am entgegenkommenden Fahrzeug vorbei manövrieren.
Zur Not muss sogar angehalten werden. Dann sollten Sie sich mit dem anderen Autofahrer verständigen, wer Platz macht und wer vorsichtig vorbeifahren darf.
Notfalls muss zurückgesetzt werden, bis die Straße mehr Raum bietet.
Was war passiert?
Kommt es zum Unfall, sehen sich beide Seiten meist im Recht.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm urteilte beispielsweise im Juni 2016 in einem solchen Fall, dass beide Verkehrsteilnehmer zur Hälfte am verhandelten Unfall schuld waren (Az.: 9 U 59/14).
Auf einer schmalen Landstraße waren sich ein Traktor und ein Auto entgegengekommen. Beide fuhren rund 30 bis 40 km/h.
Um ein Touchieren zu verhindern, lenkte der Traktorfahrer seinen Bulldog im letzten Moment zur Seite ins Grün. Dabei kippte der Trecker um.
Vom Besitzer des Pkw verlangte der Geschädigte daraufhin Schadensersatz. Der Kontrahent war sich keiner Schuld bewusst und weigerte sich zu zahlen.
Das OLG kam zu der Überzeugung, dass beide Streithähne mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren waren und somit gegen § 1 II Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen hatten.
Daher mussten auch beide Beteiligten zu jeweils 50 Prozent haften – auch ohne Fahrzeugberührung.
Langsam fahren
Ein zügiges Befahren einer schmalen Straße ist nur zulässig, wenn die Fahrzeuge sicher und mit ausreichend Abstand aneinander vorbeifahren können.