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Richtig einfädeln - so geht's

Reißverschlussverfahren

aktualisiert am 22.03.2021 11:00

Reißverschluss-Verfahren: Wann gilt das?

Das Reißverschlussverfahren soll vor einer Fahrbahnverengung auf Autobahnen oder Schnellstraßen ein möglichst zügiges Einfädeln auf die durchgängige Fahrspur ermöglichen.

Die Idee dahinter: Der vorhandene Raum, etwa vor eine Baustelle, soll möglichst optimal ausgenutzt werden.

Was sagt die StVO?

Die rechtliche Grundlage zum Reißverschlussverfahren steht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Paragraf 7, Absatz 4:

„Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).”

Was ist der Einfädelungsstreifen?

Der Einfädelungsstreifen ist jene Fahrbahn, die verengt wird.

Reißverschlussverfahren auf der Autobahn

Autofahrer sollen bis zum Ende auf dem Einfädelungsstreifen bleiben. Der Wechsel auf die freie Fahrbahn erfolgt ERST UNMITTELBAR VOR DER ENGSTELLE.

Im Optimalfall rückt nach dem Einfädeln ein Fahrzeug auf der freien Fahrbahn nach. Erst dann fädelt wieder eines von der Fahrbahn mit der Engstelle ein – und so weiter.

Wer hat Vorfahrt?

Verkehrsteilnehmer auf der freien Fahrbahn sind dazu verpflichtet, beim Reißverschlussverfahren andere Autofahrer auf ihre Spur zu lassen.

Kommt es dabei zu einem Unfall, ist eine Schadensteilung die Regel. Bei zwei beteiligten Fahrzeugen ist also jeder zu 50 Prozent schuld.

Was gilt beim Auffahren auf die Autobahn?

Der auffahrende Autofahrer muss auf dem Beschleunigungsstreifen Vorfahrt gewähren – und darauf hoffen, dass ihm die anderen Fahrzeuge Platz lassen oder machen.

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Michael Langenwalter

Autor: Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.