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Punkte abfragen & abbauen

Punkte in Flensburg

aktualisiert am 09.02.2021 11:00

Wie viele Punkte darf ich haben?

Sie dürfen auf Ihrem Punktekonto in Flensburg maximal 8 Punkte haben.

Punkte in Flensburg: Punktetacho

Punkte Folgen
1-3 Punkte Keine
4-5 Punkte Ermahnung;
Abbau von 1 Punkt möglich
6-7 Punkte Verwarnung;
Kein Punkteabbau möglich
ab 8 Punkte Entzug Fahrerlaubnis

Wo werden Punkte eingetragen?

Wenn Sie wegen Verstößen im Straßenverkehr Punkte bekommen, werden diese im Fahreignungsregister (FAER) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) eingetragen.

Da das KBA in Flensburg sitzt, bekommen Sie umgangssprachlich „Punkte in Flensburg”.

Seit wann gibt es Punkte?

Das Punktesystem in Flensburg gibt es seit 1974.

Die Sanktionsmaßnahme wurde eingeführt, um die hohe Zahl an Verkehrsunfällen mit vielen Verkehrstoten zu senken.

Werde ich über meine Punkte informiert?

Ja, Sie erhalten einen Bußgeldbescheid mit der Post. Darin steht auch, ob Sie einen Punkt oder mehrere Punkte als Strafe bekommen.

Außerdem werden Sie – ebenfalls schriftlich – automatisch darüber informiert, wenn Sie:

  • 4 oder 5 Punkte haben (Ermahnung, Kosten 17,90 Euro plus Porto)
  • 6 oder 7 Punkten haben (Verwarnung, Kosten 17,90 Euro plus Porto)

Benachrichtigung bei Löschung von Punkten?

Sind Punkte verjährt und werden gelöscht, bekommen Sie keine Nachricht.

Für was gibt es Punkte?

Punkte bekommen Sie nur:

  • für Verkehrsstraftaten (generell)
  • für schwere Verkehrsverstöße

Bei Verkehrsverstößen gibt es grob gesagt Punkte, wenn Sie:

  • ein Bußgeld ab 60 Euro aufwärts zahlen müssen.
  • ein Fahrverbot erhalten.

Beispiele für 1 Punkt, 2 Punkte oder 3 Punkte in Flensburg:

Anzahl Punkte Vergehen
1 Punkt Handy am Steuer
1 Punkt 20-25 km/h im Ort zu schnell
1 Punkt Kind nicht gesichert
2 Punkte Alkohol am Steuer
2 Punkte Über rote Ampel
2 Punkte Über 30 km/h im Ort zu schnell
3 Punkte Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
3 Punkte Fahren im Vollrausch
3 Punkte Nötigung, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung

Wie lange ist der Führerschein weg?

In der Regel müssen Sie mindestens eine Sperre von 6 Monaten abwarten.

Nach Ablauf der Sperrfrist können Sie den Antrag stellen, Ihre Fahrerlaubnis wieder zu bekommen.

Je nach Fall sind außerdem erforderlich:

  • eine bestandene Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)
  • erneuter Erwerb des Führerscheines in einer Fahrschule

Was passiert mit den Punkten nach Führerscheinentzug?

Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis wieder, werden auch alle Punkte auf Ihrem Konto gelöscht.

Punkte abfragen – wie geht das?

Ihren aktuellen Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abfragen.

Den Antrag auf Auskunft können Sie persönlich, schriftlich per Post und online stellen.

  Persönlich Online Brief
Wie Auskunftspavillon des KBA Über die KBA-Internetseite Schriftlicher Antrag
Unterlagen Ausweis oder Reisepass Ausweis/Reisepass
Kartenlesegerät
AusweisApp2
Antragsvordruck
Ausweis/Reisepass (Kopie)
Dauer Sofort Sofort Rund 2 Wochen

Wie baue ich Punkte ab?

1 Punkt abbauen können Sie durch ein Fahreignungsseminar (Kostenpunkt etwa 400 Euro).

  • Ein solches Seminar dürfen Sie nur alle 5 Jahre einmal machen.
  • Punkte abbauen können Sie nur, solange Sie maximal 5 Punkte auf dem Konto haben.
    Ab dem sechsten Punkt ist der Abbau nicht mehr möglich.

Ansonsten verfallen Ihre Punkte mit der Zeit von selbst. Denn jeder einzeln begangene Punkteverstoß ist auch mit einer Verjährungsfrist verbunden.

Ist die Frist abgelaufen, werden diese Punkte auf Ihrem Punktekonto automatisch gelöscht.

Wann werden Punkte gelöscht?

Wann Punkte gelöscht werden, hängt vom Verstoß ab. Je schwerer der Verstoß, desto länger bleiben die Punkte.

  • 1 Punkt wird nach 2,5 Jahren gelöscht.
  • 2 Punkte werden nach 5 Jahren gelöscht.
  • 3 Punkte werden nach 10 Jahren gelöscht.

Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Rechtskraftdatum des Vergehens.

Auch nach der Tilgung Ihrer Punkte bleiben diese noch für ein Jahr im Fahreignungsregister hinterlegt.

Was ist die Überliegefrist?

Die sogenannte Überliegefrist ist notwendig, weil zwischen Verstoß, Bußgeldbescheid und Punkteeintrag in der Regel einige Zeit vergeht.

Neue Punkte werden aber immer auf den Tattag zurückdatiert und so im Fahreignungsregister abgelegt.

Durch die Überliegefrist kann das KBA nachsehen, wie viele Punkte Sie auf dem Konto hatten, als der neue Verstoß begangen wurde – und mit entsprechenden Maßnahmen reagieren.

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.