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Bußgeld & Abschleppen

Privatparkplatz - das ist wichtig

aktualisiert am 03.07.2019 14:04

Vor allem in Städten sind freie Parkplätze oft rar. Dürfen Sie deshalb auf einem privaten Firmenparkplatz „fremdparken”?

Normalerweise ist das nicht erlaubt. Die Eigentümer wollen die Parkplätze für ihre Kunden freihalten.

Deshalb ist das Parken auf Privatparkplätzen genau reglementiert. Die Parkordnung – etwa Parkzeiten, die maximale Parkdauer und ob eine Parkscheibe hinter die Windschutzscheibe gelegt werden muss - muss der Betreiber gut sicht- und lesbar anbringen.

Wo stehen die Parkregeln?

Auf dem Schild müssen auch die drohenden Strafen bei Missachtung der Regeln klar genannt sein – zum Beispiel die Höhe des Knöllchens und ob abgeschleppt werden kann.

Was kostet Falschparken?

Das Strafgeld beträgt meist zwischen 20 und 30 Euro. Dazu kommt noch eine Bearbeitungsgebühr.

Ignorieren sollten Sie die Zahlungsaufforderung dagegen nicht. Das löst nur weitere Post und zusätzliche Mahnkosten von Inkassounternehmen oder Anwaltskanzleien aus.

Ist Abschleppen erlaubt?

Abgeschleppt werden darf ein Auto nur im Notfall, zum Beispiel wenn es:

  • eine Zufahrt blockiert.
  • einen Rettungsweg versperrt.
  • mehrere Tage auf dem Parkplatz steht.

In anderen Fällen – etwa wenn die vorgeschriebene Parkscheibe fehlt – ist ein Abschleppen nicht verhältnismäßig. Die Rechnung können Sie dann anfechten.

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Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.