So verhalten Sie sich richtig
Parkautomat defekt: Was ist erlaubt?
aktualisiert am 27.03.2017 0:00
Endlich einen freien Parkplatz gefunden – und der Parkautomat ist auch noch kaputt. Freuen Sie sich aber nicht zu früh!
Ein defekter Parkautomat berechtigt nicht automatisch zum kostenlosen Parken.
Was muss ich beachten?
Zunächst müssen Sie nachsehen, ob in dieser Parkzone noch ein anderer, funktionierender Parkautomat aufgestellt ist.
Wenn ja, müssen Sie dort ein Parkticket lösen und es sichtbar in Ihr Auto legen.
Ist das nicht der Fall, müssen Sie stattdessen eine Parkscheibe gut sichtbar auslegen.
Hier gilt: Die Zeit wird auf die halbe Stunde nach der Ankunft eingestellt.
Parkscheibe richtig einstellen
Kommen Sie etwa um 10.40 Uhr an, stellen Sie die Uhr auf 11.00 Uhr ein.
Ab der eingestellten Zeit läuft dann auch die maximal erlaubte Parkdauer.
Wird diese überschritten oder legen Sie statt der Parkuhr einfach einen Zettel ins Auto, kann trotz kaputtem Parkautomat ein Bußgeld fällig werden.
Eine Alternative zur Parkscheibe aus Papier oder aus Plastik ist die elektronische Parkscheibe. Diese muss über eine Typengenehmigung verfügen.
Die elektronische Parkscheibe stellt sich mithilfe eines integrierten Bewegungsmelders automatisch auf den Anfang der halben Stunde ein, die dem Abstellen des Fahrzeuges folgt.
Danach wird die Einstellung nicht mehr geändert.