HU, Verbandskasten, Prämien
Das ändert sich für Autofahrer 2023
aktualisiert am 03.01.2023 13:17
Inhalt
Neue Regionalklassen 2023 in der Kfz-Versicherung
2023 ändern sich bei rund 15 Millionen Autos die Regionalklassen. Bei einem guten Drittel verbessert sich die Einstufung. Die anderen erhalten eine schlechtere Regionalklasse – der Beitrag zur Kfz-Versicherung steigt deswegen.
Mehr zum Thema Regionalklassen in der Kfz-Versicherung erfahren Sie hier.
TÜV-Plakette: Wer muss 2023 zur Hauptuntersuchung?
Wenn auf dem Kennzeichen Ihres Autos eine rosa TÜV-Plakette klebt, steht 2023 die Hauptuntersuchung an.
In welchem Monat die HU abläuft, erkennen Sie an der Zahl im äußeren Kreis auf der 12-Uhr-Stellung.
Mehr zu den Themen TÜV-Plakette und Hauptuntersuchung erfahren Sie hier.
Führerschein Umtausch: Für wen gilt das 2023?
Sie haben noch einen alten Führerschein aus Pappe in Rosa oder Grau? Sie sind zwischen 1959 und 1964 geboren?
Dann müssen Sie Ihren Führerschein in einen neuen, fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen.
Dafür haben Sie nur noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit. Danach ist die Frist abgelaufen.
Wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle nur den alten Führerschein vorzeigen können, wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.
Außerdem erhalten Sie die Auflage, den neuen Führerschein nachzureichen – sprich, das Dokument bei einer Polizeidienststelle vorzuzeigen.
Wer muss den Führerschein 2024 umtauschen?
Autofahrer der Jahrgänge 1965 bis 1970 sollten sich noch 2023 bei ihrer Fahrerlaubnis-Behörde melden. Sie haben für den Umtausch Ihres Führerschein bis zum 19. Januar 2024 Zeit.
Mehr zum Thema Führerschein umtauschen erfahren Sie hier.
Maske im Verbandskasten wird Pflicht
Ab 2023 sind 2 Gesichtsmasken im Kfz-Verbandskasten Pflicht. Medizinische Masken sind ausreichend, empfohlen werden jedoch FFP2-Masken.
Sie müssen sich deswegen keinen neuen Erste-Hilfe-Kasten kaufen. Es reicht aus, dem bestehenden Set die beiden Masken beizulegen.
Wer ab Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle oder bei der Hauptuntersuchung die Masken nicht vorweisen kann, erhält ein Verwarnungsgeld von 5 Euro.
Mehr zum Thema Masken im Verbandskasten erfahren Sie hier.
E-Auto: Kaufprämie sinkt
Die E-Prämie von Staat und Herstellern für Elektroautos fällt ab 2023 geringer aus.
- Für E-Autos bis zu einem Listenpreis von 40.000 Euro netto gibt es maximal 6.750 Euro dazu (4.500 Euro stattliche Förderung und 2.250 Euro Hersteller-Bonus).
- Für E-Auto bis zu einem Listenpreis von 65.000 Euro netto gibt es maximal 4.500 Euro dazu (3.000 Euro staatliche Förderung, 1.500 Euro Hersteller-Bonus).
Der Fördertopf für 2023 ist mit 2,1 Milliarden Euro gefüllt. Für 2024 stehen 1,3 Milliarden Euro bereit. Sind die Fördergelder erschöpft, werden keine Anträge mehr bewilligt.
Zudem können ab 2023 nur noch Privatpersonen den Umweltbonus erhalten. Ob auch Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen aufgenommen werden, steht derzeit noch nicht fest.
Ab 2024 werden außerdem nur noch Elektroautos bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro gefördert. Fahrzeuge, die dann darüber liegen, erhalten keine Förderung mehr.
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Aus für Förderung von Plug-in-Hydridautos
Plug-in-Hybride fallen ab 2023 nicht mehr unter die Förderrichtlinien für E-Autos. Käufer können dann keinen Zuschuss mehr beantragen.