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Wann erlaubt, wann verboten

Lichthupe benutzen

aktualisiert am 19.10.2021 13:30

Wann darf man die Lichthupe benutzen?

Sie dürfen die Lichthupe Ihres Autos nur in 2 Fällen benutzen.

Geregelt ist dies in § 16 Abs. 1 StVO:

  1. Um andere Verkehrsteilnehmer auf eine Gefahr auf der Strecke oder am Fahrzeug aufmerksam zu machen
  2. Um außerorts anzuzeigen, dass Sie überholen wollen

Ist Lichthupe innerorts erlaubt?

Nein, innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie keine Lichthupe verwenden.

Wann ist die Lichthupe verboten?

Es ist verboten, dicht aufzufahren und die Lichthupe zu benutzen, um andere Verkehrsteilnehmer „wegzudrängeln“. Das ist eine Nötigung und strafbar.

Gut zu Wissen:

Allerdings dürfen Sie auf der Autobahn auf der linken Spur die „Lichthupe geben”, um dem Vorausfahrenden zu signalisieren, dass Sie überholen wollen. Dafür muss die rechte Fahrspur aber frei sein. Sie dürfen auch nur kurz aufblenden und müssen den Sicherheitsabstand (halber Tacho) einhalten.

Sie dürfen außerdem nicht mit dem Fernlicht aufblenden, um beispielsweise

  • Andere vor einem Blitzer zu warnen
  • Jemanden zu grüßen
  • Einem Autofahrer die Vorfahrt zu gewähren

Aufblenden - Welche Strafen drohen?

Lichthupe Verstoß Strafe
Lichthupe missbräuchlich verwendet 5 €
Andere Verkehrsteilnehmer per Lichthupe geblendet oder belästigt 10 €
Andere Verkehrsteilnehmer per Lichthupe genötigt Geldstrafe
Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
Bis 2 Punkte in Flensburg
1-3 Monate Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug
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Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.