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Recht auf Rohdaten

Blitzer-Urteil des BGH

aktualisiert am 04.02.2021 10:50

Wer meint, zu Unrecht geblitzt worden zu sein, kann sich künftig besser dagegen wehren.

Dafür hat das Bundesverfassungsgericht (BGH) mit einem Mitte Dezember 2020 veröffentlichten Urteil gesorgt (Az.: 2 BvR 1616/18).

Welche Rechte haben geblitzte Autofahrer?

Danach hat grundsätzlich jeder geblitzte Autofahrer das Recht, von den Behörden alle relevanten Blitzerdaten zu bekommen.

Dazu gehören Unterlagen zu dem Messgerät wie Wartungsberichte, die Bedienungsanleitung und der Eichschein.

Aber auch die sogenannten Rohmessdaten, auf denen die geahndete Geschwindigkeitsübertretung basiert, dürfen Betroffene künftig anfordern.

Autofahrern müsse die Möglichkeit gegeben werden, Bußgeldbescheide nachzuvollziehen und auf Fehler hin untersuchen zu lassen, so die Argumentation des Gerichtes.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für das Bereitstellen der zusätzlichen Informationen sowie für externe Gutachter müssen aber selbst getragen werden.

Sind alle Blitzer betroffen?

Eine Lücke wird mit dem BGH-Urteil jedoch noch nicht geschlossen.

Denn viele Blitzer speichern die eigentlichen Messdaten gar nicht. Diese können demnach auch nicht herausgegeben werden.

Betroffene Autofahrer werden im Umkehrschluss technisch weiterhin oft nicht beweisen können, ob eine Messung und somit ein Bußgeldbescheid falsch sind. 

Gut möglich also, dass es ein weiteres höchstrichterliches Urteil braucht, um die Frage zu beantworten, ob Bußbescheide solcher Messgeräte in Deutschland überhaupt rechtens sind.

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Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.