Regeln, Ausnahmen & Bußgeld
Anschnallpflicht
aktualisiert am 23.12.2022 14:33
Inhalt
Seit wann gibt es die Anschnallpflicht?
In Deutschland gilt die Anschnallpflicht seit dem 1. Januar 1976. Dies betraf zunächst nur Fahrer und Beifahrer auf den vorderen Plätzen.
Seit 1984 müssen sich auch die Passagiere auf der Rückbank (im Fond) anschnallen.
Anschnallpflicht im Ausland
In ganz Europa gilt erst seit 2006 überall eine Anschnallpflicht.
Übersicht Einführung Anschnallpflicht in Deutschland:
Jahr | Anschnallpflicht |
---|---|
1976 | Für Fahrer und Beifahrer (Bundesrepublik) |
1980 | Für Fahrer und Beifahrer (DDR) |
1984 | Für Insassen auf der Rückbank (Bundesrepublik) |
1999 | In Reisebussen mit Gurtsystem |
Wer ist von der Gurtpflicht befreit?
Für bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise in bestimmten Situationen gilt die Gurtpflicht nicht:
- Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr (z. B. Lieferdienste, Postzusteller)
- Fahrten in Schrittgeschwindigkeit
- Beim Rückwärtsfahren
- Fahrten auf Parkplätzen
- Fahrten in Bussen mit Stehplätzen
- Begleitpersonen besonders betreuungsbedürftiger Personen bzw. Reiseleiter
- Das kurzzeitige oder notwendige Verlassen der Sitzplätze in Bussen (z.B. Toilettengang)
- Schwangere bei medizinischer Notwendigkeit (ärztliches Attest erforderlich)
- Personen mit medizinischen/gesundheitlichen Einschränkungen (ärztliches Attest erforderlich)
Gurtpflicht bei Oldtimer
Bei Oldtimern mit Erstzulassung vor 1970 besteht keine Gurtpflicht. Kinder unter 3 Jahren dürfen dann aber nicht mitgenommen werden.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht?
Ein Bußgeld fürs Nicht-Anschnallen gibt es seit August 1984. Derzeit gelten diese Strafen, wer gegen die Anschnallpflicht verstößt:
Verstoß gegen Anschnallpflicht | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Nicht angeschnallt während der Fahrt | 30 € | |
Kind nicht angeschnallt | 30 € | |
Mehrere Kinder nicht angeschnallt | 35 € | |
Kind ganz ohne Sicherung | 60 € | 1 Punkt |
Mehrere Kinder ohne Sicherung | 70 € | 1 Punkt |
Gilt die Anschnallpflicht auch für Tiere im Auto?
Nein, für Tiere – etwa Hunde – gibt es keine Anschnallpflicht. Allerdings muss ein Tier im Auto so gesichert werden, dass es sich nicht frei bewegen kann und bei einem Unfall nicht nach vorne geschleudert wird. Hier gelten die Vorgaben zur Ladungssicherung.
Mehr zum Thema Hund im Auto erfahren Sie hier.
Gurtpflicht: Was ist bei Kindern zu beachten?
Kinder bis 12 Jahre beziehungsweise bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimeter dürfen nur auf einer entsprechend geeigneten Sicherheitsausrüstung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) mitfahren.
Sie können entweder auf der Rückbank oder auf dem Beifahrersitz sitzen.
Mehr zum Thema Kindersitzpflicht erfahren Sie hier.
Wer haftet bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht?
Jeder erwachsene Insasse eines Autos ist selbst dafür verantwortlich, sich anzuschnallen.
Bei Kindern und Menschen mit Einschränkungen hingegen trägt der Fahrer die Verantwortung. Die Haftung kann hier im Einzelfall auch bei einem anderen verantwortlichen Mitfahrer, etwa den Eltern, liegen.