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Regeln, Ausnahmen & Bußgeld

Anschnallpflicht

aktualisiert am 23.12.2022 14:33

Seit wann gibt es die Anschnallpflicht?

In Deutschland gilt die Anschnallpflicht seit dem 1. Januar 1976. Dies betraf zunächst nur Fahrer und Beifahrer auf den vorderen Plätzen.

Seit 1984 müssen sich auch die Passagiere auf der Rückbank (im Fond) anschnallen.

Anschnallpflicht im Ausland

In ganz Europa gilt erst seit 2006 überall eine Anschnallpflicht.

Übersicht Einführung Anschnallpflicht in Deutschland:

Jahr Anschnallpflicht
1976 Für Fahrer und Beifahrer (Bundesrepublik)
1980 Für Fahrer und Beifahrer (DDR)
1984 Für Insassen auf der Rückbank (Bundesrepublik)
1999 In Reisebussen mit Gurtsystem

Wer ist von der Gurtpflicht befreit?

Für bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise in bestimmten Situationen gilt die Gurtpflicht nicht:

  • Personen im Haus-zu-Haus-Verkehr (z. B. Lieferdienste, Postzusteller)
  • Fahrten in Schrittgeschwindigkeit
  • Beim Rückwärtsfahren
  • Fahrten auf Parkplätzen
  • Fahrten in Bussen mit Stehplätzen
  • Begleitpersonen besonders betreuungsbedürftiger Personen bzw. Reiseleiter
  • Das kurzzeitige oder notwendige Verlassen der Sitzplätze in Bussen (z.B. Toilettengang)
  • Schwangere bei medizinischer Notwendigkeit (ärztliches Attest erforderlich)
  • Personen mit medizinischen/gesundheitlichen Einschränkungen (ärztliches Attest erforderlich)

Gurtpflicht bei Oldtimer
Bei Oldtimern mit Erstzulassung vor 1970 besteht keine Gurtpflicht. Kinder unter 3 Jahren dürfen dann aber nicht mitgenommen werden.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht?

Ein Bußgeld fürs Nicht-Anschnallen gibt es seit August 1984. Derzeit gelten diese Strafen, wer gegen die Anschnallpflicht verstößt:

Verstoß gegen Anschnall­pflicht Bußgeld Punkte
Nicht angeschnallt während der Fahrt 30 €  
Kind nicht angeschnallt 30 €  
Mehrere Kinder nicht angeschnallt 35 €  
Kind ganz ohne Sicherung 60 € 1 Punkt
Mehrere Kinder ohne Sicherung 70 € 1 Punkt

 

Gilt die Anschnallpflicht auch für Tiere im Auto?

Nein, für Tiere – etwa Hunde – gibt es keine Anschnallpflicht. Allerdings muss ein Tier im Auto so gesichert werden, dass es sich nicht frei bewegen kann und bei einem Unfall nicht nach vorne geschleudert wird. Hier gelten die Vorgaben zur Ladungssicherung.

Mehr zum Thema Hund im Auto erfahren Sie hier.

Gurtpflicht: Was ist bei Kindern zu beachten?

Kinder bis 12 Jahre beziehungsweise bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimeter dürfen nur auf einer entsprechend geeigneten Sicherheitsausrüstung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) mitfahren.

Sie können entweder auf der Rückbank oder auf dem Beifahrersitz sitzen.

Mehr zum Thema Kindersitzpflicht erfahren Sie hier.

Wer haftet bei Verstoß gegen die Anschnallpflicht?

Jeder erwachsene Insasse eines Autos ist selbst dafür verantwortlich, sich anzuschnallen.

Bei Kindern und Menschen mit Einschränkungen hingegen trägt der Fahrer die Verantwortung. Die Haftung kann hier im Einzelfall auch bei einem anderen verantwortlichen Mitfahrer, etwa den Eltern, liegen.

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.