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14. Dezember 2024

Regeln & Strafen

Anhänger: Wie schnell darf man fahren?

aktualisiert am 18.06.2024 9:44

Mit Anhänger am Auto dürfen Sie vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften nur deutlich langsamer fahren als ohne Anhänger.

Situation Geschwindigkeit max.
Innerorts 50 km/h
Außerorts (auch Autobahn) 80 km/h

Gibt es Ausnahmen?

Hat Ihr Anhänger eine Tempo-100-Plakette, dürfen Sie damit auf Kraftfahrtstraßen und Autobahnen in Deutschland bis zu 100 km/h schnell fahren.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Zugfahrzeug mit Antiblockiersystem (ABS)
  • Zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges maximal 3,5 Tonnen
  • Anhänger bauartbedingt für 100 km/h Höchstgeschwindigkeit geeignet
  • Anhängerreifen für 120 km/h ausgelegt (mindestens Geschwindigkeitsindex L)
  • Anhängerreifen jünger als sechs Jahre

Wie erhalte ich die Tempo-100-Plakette?

Mit Herstellerbescheinigung: Bei der Kfz-Zulassungsstelle für 15 bis 20 Euro
Ohne Herstellerbescheinigung: Anhänger prüfen lassen (z.B. bei TÜV oder DEKRA); Prüfbericht kostet bis zu 60 Euro

Warum gibt es die Geschwindigkeits­begrenzung für Anhänger?

Bei einem Gespann – also Auto und Anhänger – ist die Gefahr eines Unfalles höher, da

  • Die Gesamtmasse steigt
  • Sich das Fahrverhalten ändert (Schleudern, Kontrollverlust)
  • Sich das Bremsverhalten ändert (längerer Bremsweg)

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine vergleichsweise niedrige Maximalgeschwindigkeit festgelegt.

Was sind die Strafen?

Wenn Sie mit Anhänger zu schnell gefahren sind, hängt die Strafe davon ab, WO es passiert ist und WIE VIEL zu schnell Sie waren. Sie erhalten in jedem Fall ein Bußgeld, eventuell auch bis zu 2 Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot.

Überschreitung Tempolimit Innerorts Außerorts
Bis 10 km/h - 40 € Bußgeld - 30 € Bußgeld
11-15 km/h - 60 € Bußgeld - 50 € Bußgeld
16-20 km/h - 160 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- 140 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
21-25 km/h - 175 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- 150 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
26-30 km/h - 235 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- 175 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
31-40 km/h - 340 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
- 255 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h - 560 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 2 Monate Fahrverbot
- 480 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h - 700 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 3 Monate Fahrverbot
- 600 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 2 Monate Fahrverbot
Über 60 km/h - 800 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 3 Monate Fahrverbot
- 800 € Bußgeld
- 2 Punkte in Flensburg
- 3 Monate Fahrverbot

Mit Anhänger im Ausland

Im Ausland gelten teilweise andere Tempolimits für Anhänger. Die Strafen können deutlich höher ausfallen als in Deutschland.

Land Tempolimit Anhänger  Bußgeld (mehr als 50 km/h zu schnell)
Frankreich - 50 km/h Innerorts
- 80 km/h Außerorts
- 130 km/h Autobahn
1.500 €
Italien - 50 km/h Innerorts
- 70 km/h Außerorts
- 80 km/h Autobahn
Ab 545 €
Niederlande - 50 km/h Innerorts
- 80 m/h Außerorts
- 90 km/h Autobahn
Geldstrafe abhängig vom Einkommen
Österreich - 50 km/h Innerorts
- 100 km/h Außerorts
- 100 km/h Autobahn
Ab 7.500 €
Schweiz - 50 km/h Innerorts
- 80 km/h Außerorts
- 120 km/h Autobahn
Ab 60 Tagessätze

Fragen & Antworten (FAQ)

Welche Regeln gelten beim Parken des Anhängers?

  • Ohne Zugfahrzeug darf ein Anhänger höchstens 2 Wochen am Stück auf einem Parkplatz stehen.
  • Parkt der Anhänger auf der Fahrbahn, muss er nachts mit einer eigenen Beleuchtung gekennzeichnet sein (z.B. Parkwarntafel).
  • Auf Autobahnen mit drei Spuren dürfen Sie mit Anhänger nicht die linke Fahrspur benutzen.
  • Auf oder in einem Anhänger dürfen während der Fahrt keine Personen sein (Ausnahme z.B. Land- und Forstwirtschaft).

Was ist die zulässige Achslast?

Die Anhängelast gibt an, welches Gewicht ein Fahrzeug höchstens ziehen und wie schwer der Anhänger sein darf. Der beladene Anhänger darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Die Anhängelast Ihres Pkw steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1: für gebremste Anhänger unter O.1 und für ungebremste Anhänger unter O.2. Im Fahrzeugschein steht die Anhängelast unter Nummer 28 und 29.

Welche Führerscheinklasse brauche ich für Anhänger?

Um einen Anhänger ziehen zu dürfen, ist das zulässige Gesamtgewicht (zGG) ausschlaggebend.

  • Führerschein Klasse B: Anhänger bis 750 Kilogramm zGG; Das zGG des Anhängers darf über 750 Kilogramm liegen, wenn das Gespann nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegt.
  • Führerschein Klasse B mit Schlüsselzahl 96: Gespanne bis 4.250 Kilogramm zGG
  • Führerschein Klasse BE: Anhänger über 750 bis 3.500 Kilogramm zGG
  • Führerschein Klasse C1E: Fahrzeug Klasse C1 oder B mit Anhänger über 3.500 bis 12.000 Kilogramm zGG

Wie lasse ich einen Anhänger zu?

Für die Zulassungsstelle sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) → siehe auch Anhängerversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher: Fahrzeugbrief)
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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.