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Sonderkündigungsrecht: Internet außerordentlich kündigen

Sie haben ein Sonderkündigungsrecht beim Internet-Vertrag, zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen bei Umzug, bei nicht erbrachter Leistung oder Vertragsänderungen durch den Anbieter. Dieses Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, Ihren Internet-Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen.

Hier lesen Sie, wann Sie ein Sonderkündigungsrecht beim Internet haben und was Sie bei der außerordentlichen Kündigung beachten müssen. 

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht beim Internet?

In folgenden Fällen können Sie unter bestimmten Umständen Ihren Internet-Vertrag außerordentlich kündigen:

  1. Umzug
  2. Nicht erbrachte Leistungen
  3. Preiserhöhung
  4. Sonderkündigung aus Kulanz: Todesfall oder Umzug ins Ausland

1. Sonderkündigungsrecht beim Internet-Umzug

Sie haben bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Internet-Vertrag, wenn Ihr Internetanbieter den Vertrag am neuen Wohnort nicht fortführen kann. "Nicht fortführen kann" bedeutet zum Beispiel: An der neuen Adresse ist der Tarif gar nicht oder nur mit geringerer Geschwindigkeit verfügbar. Dann dürfen Sie Ihren Internet-Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Kann Ihr Vertrag am neuen Wohnort aber wie gewohnt fortgeführt werden, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht und müssen Ihren Internet-Anschluss mit umziehen.

Quelle: Telekommunikationsgesetz § 60 Umzug

Prüfen Sie im CHECK24 Internet-Vergleich Ihre Optionen bei einem Umzug

 Illustration von zwei Personen, die einen digitalen Vertrag auf einem Laptop-Bildschirm präsentieren.
1. Daten eingeben

Wählen Sie die Option "Umzug". Geben Sie Ihren aktuellen Vertrag sowie Ihre aktuelle und neue Adresse ein.

Illustration einer Frau mit gelber Bluse und einem Mann mit blauer Jacke, die vor einem Haus sprechen.
2. Optionen prüfen

Wir prüfen, ob Ihr Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist und eine (Sonder)-Kündigung möglich ist.

 Illustration eines Mannes in einer gelben Jacke, der auf einen Laptop-Bildschirm mit einem digitalen Vertrag zeigt.
3. Vertrag umziehen / Neuvertrag

Beauftragen Sie den Umzug oder bestellen Sie einen Neuvertrag. 

2. Sonderkündigungsrecht Internet: Nicht erbrachte Leistung

Wenn Ihr Internetanbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, haben Sie als Kunde ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Nicht erbrachte Leistungen sind: 

  • eine erheblich, wiederholt und regelmäßige abweichende Internet-Geschwindigkeit
  • eine länger andauernde Störung im Netz des Anbieters
  • wiederholtes Nichterscheinen des Technikers (in der Regel nach drei Terminen, die nicht zustande kamen)
  • die Nichteinhaltung des Anschlusstermins

Ihr Sonderkündigungsrecht beim Internet wegen nicht erbrachter Leistung gilt aber nur, wenn Sie dem Anbieter zuvor die Möglichkeit gegeben haben, den Mangel zu beheben (am besten mit einer konkreten Fristsetzung). 

Ein grauer Kreis mit einem grauen Ausrufezeichen innen

Wichtig

Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen abweichender Geschwindigkeit müssen Sie nachweisen, dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt – also, dass die Geschwindigkeit wiederholt und regelmäßig unter dem Minimum ihres Tarifs lag. Mit dem DSL-Speedtest der Bundesnetzagentur können Sie zum Beispiel ein Messprotokoll erstellen, das Sie Ihrem Anbieter vorlegen können. 

In unserem Speedtest-Ratgeber finden Sie außerdem weitere Tipps und Infos zum Thema. 

3. Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Wenn Ihr Internetanbieter wie Vodafone, 1&1 oder O2 Sie per Brief oder E-Mail über eine Preiserhöhung informiert, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

Illustration zweier Ordner, einer gelb und einer blau, mit zwei Pfeilen in der Mitte.

Anbieter wechseln (innerhalb von 3 Monaten)

Bei Preiserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit. Innerhalb von 3 Monaten (nach Erhalt des Schreibens) können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

Illustration eines Smartphones mit einer Checkliste und einem wachsenden Münzstapel im Hintergrund.

Preiserhöhung akzeptieren

Wenn Sie die Preiserhöhung akzeptieren, müssen Sie nichts weiter tun. Der Anbieter stellt Ihnen dann ab dem im Schreiben angekündigten Zeitpunkt die neue, teurere Grundgebühr für Ihren Anschluss in Rechnung

Verbraucherrechte bei einer Preiserhöhung

Verbraucher dürfen ihren Internetanschluss mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beenden, wenn der Internetanbieter eine einseitige Änderung des Vertrags vornimmt und seine Kunden darüber informiert hat. Beendet ist der Vertrag frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung wirksam wird

Ein grauer Kreis mit einem grauen Ausrufezeichen innen

Wichtig

Anders als bei einem Anbieterwechsel zum Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie bei einem Internetanbieter-Wechsel aufgrund einer Preiserhöhung in der Regel selbst kündigen. Der CHECK24-Kündigungsservice formuliert ein kostenloses Kündigungsschreiben für Sie.

4. Sonderkündigung aus Kulanz: Todesfall & Umzug ins Ausland

In manchen Fällen haben Sie beim Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht aus Kulanz, zum Beispiel wenn einer Vertragsinhaber stirbt oder wenn Sie ins Ausland umziehen. 

1. Todesfall

Um im Todes- oder Sterbefall einen Internet-Vertrag zu kündigen, müssen Sie als Erbe dem Internetanbieter die Kündigung mit einer Kopie der Sterbeurkunde und eines Erbscheins zuschicken.

Teilen Sie im Kündigungsschreiben den Todestag des Vertragsinhabers mit. Viele Internetanbieter beenden den Vertrag rückwirkend. Kündigen Sie auf jeden Fall per Schreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt und teilen Sie mit, dass Sie den Vertrag nicht übernehmen möchten.

Per Gesetz gehört ein Internetvertrag als digitaler Nachlass zur Erbschaft (§ 1922 BGB) und geht damit auf die oder den Erben eines Verstorbenen über und kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Viele Internetanbieter akzeptieren aber aus Kulanz eine Sonderkündigung im Todesfall.

2. Umzug ins Ausland

Ähnlich wie der Umzug ist auch der Umzug ins Ausland ein Grund, bei dem die meisten Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumen, da sie den Kunden dort nicht weiter beliefern können.

Für die Sonderkündigung Ihres Internet-Tarifs bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen – zum Beispiel die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.

Selbiges gilt auch für Soldaten, die ins Ausland abkommandiert wurden. Diesen Fall behandeln Internetanbieter ähnlich wie einen Umzug ins Ausland. Wenn Sie Ihren Marschbefehl vorlegen, können Sie nach einer Sonderkündigung Ihres Internet-Vertrags fragen.

Vorlage für die Internet-Sonderkündigung

Ihre Sonderkündigung sollten Sie am besten schriftlich (idealerweise per Einschreiben versendet) einreichen. Alternativ gibt es bei einigen Internetanbietern aber auch die Möglichkeit, online zu kündigen.

Im Kündigungsschreiben sollten diese Daten enthalten sein: 

  • Ihre Daten (Name, Anschrift, Vertragsnummer)
  • Ort und Datum
  • Erklärung der außerordentlichen Kündigung
  • Kündigungsgrund
  • Belege (Meldebescheinigung, Sterbeurkunde, etc.)
Saran Koppenhöfer

CHECK24 Internet-Experte

Saran Koppenhöfer

"Wenn Sie von Ihrem Internet-Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie das Kündigungsschreiben eindeutig formulieren. Weisen Sie unbedingt darauf hin, dass Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und nennen Sie den Grund für die Sonderkündigung."

In manchen Fällen (zum Beispiel bei defekter Hardware) müssen Sie dem Internetanbieter die Möglichkeit zur Behebung geben. Die Fristsetzung können Sie in dem Schreiben direkt vornehmen und erklären, dass Sie bei einer Nichteinhaltung der Frist Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen. 

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht für Internet

Wie kommt man vorzeitig aus einem Internet-Vertrag raus?

Pfeil

Vor Ablauf der Mindestlaufzeit kommen Sie in der Regel nicht aus Ihrem Internet-Vertrag raus, wenn kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht besteht. 

Um von Ihrem Internet-Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, sollten Sie Ihren Internetanschluss unter Angabe des Kündigungsgrunds am besten postalisch oder online kündigen. Anschließend können Sie über CHECK24 einen neuen Internet-Tarif bei einem anderen Internetanbieter bestellen.

Was passiert nach meiner Kündigung?

Pfeil

Sobald Ihre Kündigung vom Internetanbieter bearbeitet ist, bekommen Sie eine Kündigungsbestätigung. Auf der Bestätigung finden Sie das Vertragsende sowie den Abschalttermin.

Weitere Ratgeber zur Internet-Kündigung
Annegret Wagner | CHECK24

CHECK24 Internet-Redakteurin

Annegret Wagner

Annegret Wagner ist seit 2011 beim CHECK24 Internet-Vergleich und Expertin für Internet-Tarife, Glasfaser, Kabel, DSL und Streaming.