Sie haben ein Sonderkündigungsrecht beim Internet-Vertrag, zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen bei Umzug, bei nicht erbrachter Leistung oder Vertragsänderungen durch den Anbieter. Dieses Sonderkündigungsrecht erlaubt es Ihnen, Ihren Internet-Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen.
Hier lesen Sie, wann Sie ein Sonderkündigungsrecht beim Internet haben und was Sie bei der außerordentlichen Kündigung beachten müssen.
In folgenden Fällen können Sie unter bestimmten Umständen Ihren Internet-Vertrag außerordentlich kündigen:
Sie haben bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Internet-Vertrag, wenn Ihr Internetanbieter den Vertrag am neuen Wohnort nicht fortführen kann. "Nicht fortführen kann" bedeutet zum Beispiel: An der neuen Adresse ist der Tarif gar nicht oder nur mit geringerer Geschwindigkeit verfügbar. Dann dürfen Sie Ihren Internet-Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Kann Ihr Vertrag am neuen Wohnort aber wie gewohnt fortgeführt werden, haben Sie kein Sonderkündigungsrecht und müssen Ihren Internet-Anschluss mit umziehen.
Wählen Sie die Option "Umzug". Geben Sie Ihren aktuellen Vertrag sowie Ihre aktuelle und neue Adresse ein.
Wir prüfen, ob Ihr Tarif an der neuen Adresse verfügbar ist und eine (Sonder)-Kündigung möglich ist.
Beauftragen Sie den Umzug oder bestellen Sie einen Neuvertrag.
Wenn Ihr Internetanbieter die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht erbringt, haben Sie als Kunde ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Nicht erbrachte Leistungen sind:
Ihr Sonderkündigungsrecht beim Internet wegen nicht erbrachter Leistung gilt aber nur, wenn Sie dem Anbieter zuvor die Möglichkeit gegeben haben, den Mangel zu beheben (am besten mit einer konkreten Fristsetzung).
Wenn Ihr Internetanbieter wie Vodafone, 1&1 oder O2 Sie per Brief oder E-Mail über eine Preiserhöhung informiert, dann haben Sie zwei Möglichkeiten:
Bei Preiserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, unabhängig von der Mindestvertragslaufzeit. Innerhalb von 3 Monaten (nach Erhalt des Schreibens) können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Wenn Sie die Preiserhöhung akzeptieren, müssen Sie nichts weiter tun. Der Anbieter stellt Ihnen dann ab dem im Schreiben angekündigten Zeitpunkt die neue, teurere Grundgebühr für Ihren Anschluss in Rechnung.
Verbraucher dürfen ihren Internetanschluss mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beenden, wenn der Internetanbieter eine einseitige Änderung des Vertrags vornimmt und seine Kunden darüber informiert hat. Beendet ist der Vertrag frühestens ab dem Zeitpunkt, zu dem die Vertragsänderung wirksam wird.
In manchen Fällen haben Sie beim Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht aus Kulanz, zum Beispiel wenn einer Vertragsinhaber stirbt oder wenn Sie ins Ausland umziehen.
Um im Todes- oder Sterbefall einen Internet-Vertrag zu kündigen, müssen Sie als Erbe dem Internetanbieter die Kündigung mit einer Kopie der Sterbeurkunde und eines Erbscheins zuschicken.
Teilen Sie im Kündigungsschreiben den Todestag des Vertragsinhabers mit. Viele Internetanbieter beenden den Vertrag rückwirkend. Kündigen Sie auf jeden Fall per Schreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt und teilen Sie mit, dass Sie den Vertrag nicht übernehmen möchten.
Per Gesetz gehört ein Internetvertrag als digitaler Nachlass zur Erbschaft (§ 1922 BGB) und geht damit auf die oder den Erben eines Verstorbenen über und kann zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Viele Internetanbieter akzeptieren aber aus Kulanz eine Sonderkündigung im Todesfall.
Ähnlich wie der Umzug ist auch der Umzug ins Ausland ein Grund, bei dem die meisten Internetanbieter ein Sonderkündigungsrecht einräumen, da sie den Kunden dort nicht weiter beliefern können.
Für die Sonderkündigung Ihres Internet-Tarifs bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen – zum Beispiel die Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes.
Selbiges gilt auch für Soldaten, die ins Ausland abkommandiert wurden. Diesen Fall behandeln Internetanbieter ähnlich wie einen Umzug ins Ausland. Wenn Sie Ihren Marschbefehl vorlegen, können Sie nach einer Sonderkündigung Ihres Internet-Vertrags fragen.
Ihre Sonderkündigung sollten Sie am besten schriftlich (idealerweise per Einschreiben versendet) einreichen. Alternativ gibt es bei einigen Internetanbietern aber auch die Möglichkeit, online zu kündigen.
Im Kündigungsschreiben sollten diese Daten enthalten sein:
In manchen Fällen (zum Beispiel bei defekter Hardware) müssen Sie dem Internetanbieter die Möglichkeit zur Behebung geben. Die Fristsetzung können Sie in dem Schreiben direkt vornehmen und erklären, dass Sie bei einer Nichteinhaltung der Frist Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen.
Wie kommt man vorzeitig aus einem Internet-Vertrag raus?
Vor Ablauf der Mindestlaufzeit kommen Sie in der Regel nicht aus Ihrem Internet-Vertrag raus, wenn kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Um von Ihrem Internet-Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, sollten Sie Ihren Internetanschluss unter Angabe des Kündigungsgrunds am besten postalisch oder online kündigen. Anschließend können Sie über CHECK24 einen neuen Internet-Tarif bei einem anderen Internetanbieter bestellen.
Was passiert nach meiner Kündigung?
Sobald Ihre Kündigung vom Internetanbieter bearbeitet ist, bekommen Sie eine Kündigungsbestätigung. Auf der Bestätigung finden Sie das Vertragsende sowie den Abschalttermin.