Beim Kontoauszug handelt es sich um ein Schriftstück, auf dem Bankkunden sämtliche Umsätze einsehen können, die auf ihrem Girokonto ein- oder ausgegangen sind. Mit dem Versand der Kontoauszüge erfüllen die Banken ihre gesetzliche Informationspflicht, wonach sie ihre Kunden über einzelne Zahlungsvorgänge informieren und diesen eine Übersicht und die Kontrolle über ihren Kontostand ermöglichen müssen.
Auf dem Kontoauszug wird für jeden einzelnen Posten der Buchungstag, der Verwendungszweck und die Belastung des Kontos beziehungsweise die Gutschrift in Euro ausgewiesen. Zusätzlich können Bankkunden einsehen, um welche Art der Transaktion es sich jeweils handelt – beispielsweise Überweisung, Zahlungseingang, Kartenzahlung, Lastschrift oder die Abrechnung der Kreditkarte. Gutschriften („Haben“) werden dabei auf der rechten Seite eingetragen – Belastungen („Soll“) auf der linken. Am Ende der Aufstellung werden sowohl der alte als auch der neue Kontostand aufgeführt.
Der Kontoauszug wird darüber hinaus durch verschiedene weitere Angaben ergänzt. Dazu gehören etwa die Höhe des Dispokredits, die Kontonummer und die IBAN des Bankkunden, der BIC und die Steuernummer. Oftmals informiert die Bank ihre Kunden auf dem Kontoauszug zudem über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eventuelle Änderungen und versorgt sie gegebenenfalls mit weiteren wichtigen Informationen. Kunden einer Filialbank können ihre Kontoauszüge in der Bankfiliale kostenlos ausdrucken. Tun sie dies nicht, werden ihnen die Dokumente in der Regel per Post zugesandt. Bei einigen Instituten fallen dafür allerdings Gebühren an. Direktbankkunden erhalten die Kontoauszüge per E-Mail oder direkt in ihr Postfach im Onlinebanking. Einige Direktbanken bieten den Versand der Kontoauszüge ebenfalls per Post an.
Obwohl es für Privatpersonen keine gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen gibt, sollten Bankkunden die Dokumente unbedingt aufbewahren. Sie dienen als Zahlungsnachweise und könnten zu einem späteren Zeitpunkt – beispielsweise im Rahmen einer Finanzierung, vor Gericht oder bei Mietsachen – noch wichtig werden. Sollten die Belege dennoch einmal verloren gehen, können sie bei der Bank erneut angefordert werden. Dabei sollten Verbraucher jedoch beachten, dass die Kreditinstitute Kontoauszüge nur bis zu zehn Jahre archivieren müssen.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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