Banken sind dazu verpflichtet, bei der Eröffnung eines Festgeldkontos die Identität des Antragsstellers eindeutig festzustellen. Dazu müssen sie eine sogenannte Legitimationsprüfung durchführen. Die Person muss ihre Identität hierbei entweder durch ihren Personalausweis oder ihren Reisepass bestätigen. Von Seiten der Bank werden die Daten wie Name, Geburtstag und Wohnanschrift in Zusammenhang mit dem Konto vermerkt.
Im Falle einer Filialbank sucht der Kunde hierzu üblicherweise eine Geschäftsstelle des Geldinstituts auf, wo er sich anhand seiner Papiere persönlich legitimiert. Direktbanken verfügen dagegen nicht über ein Filialnetz, weshalb die Legitimation nicht persönlich erfolgen kann. In diesem Fall wird stattdessen eine sogenannte indirekte Legitimationsprüfung durchgeführt. Ein Verfahren, das dabei häufig zu Einsatz kommt, ist das Postident-Verfahren. Dieses dient zur eindeutigen Identifikation einer Person. Hat ein Anleger beispielsweise online die Eröffnung eines Festgeldkontos in Auftrag gegeben, werden ihm die Unterlagen per Post zugesandt. Der Anleger füllt die Dokumente daraufhin aus und sucht mit ihnen eine Filiale der Deutschen Post auf. Dort legt er seinen Personalausweis beziehungsweise Reisepass gemeinsam mit seinen Unterlagen vor. Ein Mitarbeiter der Post trägt anschließend die Daten des Kunden in ein Formular ein, das dieser unterschreibt. Nachdem der Postmitarbeiter mit seiner Signatur die Richtigkeit der Daten bestätigt hat, werden die Unterlagen an die Bank gesandt. Diese lässt dem Kunden anschließend die Zugangsdaten für das Konto zukommen. Die Kosten für das Verfahren werden in der Regel von der Bank übernommen.
Neben dem herkömmlichen Postident-Verfahren gibt es auch das Postident Comfort: Dieses sieht vor, dass der Postmitarbeiter den Kunden zu Hause aufsucht und die Identifikation vor Ort durchführt.
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