ADAC Fahrradversicherung
Der ADAC wurde 1903 in Stuttgart zunächst als Deutsche Motorradfahrer-Vereinigung (DMV) gegründet und hat seinen Hauptsitz heute in München.
Als Europas größter Automobilclub stellt der ADAC unter anderem Pannenhilfe im Kfz- und Fahrradbereich sowie Diebstahl- und Reparaturschutz im Fahrradbereich zur Verfügung.
Tarif-Highlights der ADAC Fahrradversicherung
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Diebstahl und Reparaturkosten abgesichert
Über CHECK24 können Sie als Mitglied oder Nicht-Mitglied des ADAC zwei verschiedene Tarifvarianten mit einem Diebstahl- und/oder Reparaturschutz abschließen. Die Tarife enthalten unter anderem die Erstattung von Reparaturkosten bei Beschädigungen. Außerdem wird bei Diebstahl des Fahrrads der Neuwert bis zur maximalen Versicherungssumme erstattet. Mitglieder des ADAC können nun außerdem bei Pannen die Kfz-Pannenhilfe für Fahrräder in Anspruch nehmen. -
Akku im Versicherungsschutz inbegriffen
Der E-Bike Akku ist ebenfalls im Fall eines Diebstahls abgesichert. Bei einem stark nachlassenden Akku, der nicht älter als drei Jahre ist, werden außerdem die Kosten für den Austausch übernommen. -
Diebstahl einzelner Fahrradteile versichert
Die Tarife der ADAC Fahrradversicherung sichern nicht nur das Fahrrad selbst, sondern auch einzelne fest mit dem Rad verbundene Teile ab. Weiterhin kommt der Versicherer für den Diebstahl von Zubehör oder Gepäck bis 300 € pro Sache auf und insgesamt bis zu 1.000 € pro Versicherungsfall auf.
Kundenbewertungen ADAC
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Alle Kunden, die über CHECK24 ihre Versicherung abgeschlossen haben, können ihren gewählten Versicherer nach Versicherungsbeginn bewerten.
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- Diebstahl- und Vollkaskoschutz für Ihr Fahrrad oder E-Bike
- Kostenlos und unverbindlich vergleichen
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 55 Tarifvarianten
der Fahrradversicherung kostenlos vergleichen.
Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter
Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch
ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin.
Informationen zu den
teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie Liste der teilnehmenden Versicherer.
2025 hat die Stiftung Warentest 118 Fahrradversicherungstarife untersucht und 24 der im CHECK24 Vergleich verfügbaren Tarife mit der Note "gut" oder "sehr gut" ausgezeichnet.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 55 Tarifvarianten
der E-Bike Versicherung kostenlos vergleichen.
Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter
Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch
ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin.
Informationen zu den
teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie Liste der teilnehmenden Versicherer.
E-Bike
Wählen Sie E-Bike, wenn Ihr Radtyp einen elektrischen Hilfsmotor besitzt und kein Nummernschild benötigt (keine Zulassungspflicht).
Zur genaueren Abgrenzung: Es gibt sog. "S-Pedelecs", mit Geschwindigkeiten über 25 km/h. Diese sind zulassungspflichtig und können hier über eine Mopedversicherung abgesichert werden.
Fahrrad
Wählen Sie Fahrrad, wenn Ihr Rad keinen Motor besitzt.
Beispielrechnung:
6,37 € pro Monat
59,31 € pro Monat
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Versichertes E-Bike:
neu gekauft zum Preis von 3.200 €, 1 Monat alt, in 10115 Berlin, Versicherungsnehmer: *01.01.2000 -
Günstigster Tarif:
hepster Premium Diebstahl und Reparatur
6,37 € pro Monat -
Teuerster Tarif:
Janitos Fahrrad- und E-Bike Versicherung Diebstahl, Reparatur und Pannenhilfe
59,31 € pro Monat
Gesamtersparnis: 89 % Quelle: Berechnungsbeispiel, 02/2026
Hier finden Sie das angeführte Berechnungsbeispiel.
Beispielrechnung:
4,20 € pro Monat
61,36 € pro Monat
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Versichertes Fahrrad:
neu gekauft zum Preis von 1.000 €, 1 Monat alt, in 03048 Cottbus, Versicherungsnehmer: *01.01.2000 -
Günstigster Tarif:
Ammerländer Classic Diebstahl und Reparatur
4,20 € pro Monat -
Teuerster Tarif:
Adam Riese Tarif XXL Diebstahl, Reparatur und Pannenhilfe
61,36 € pro Monat
Gesamtersparnis: 93 % Stand: 02/2026
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Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung") und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage") weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin.
Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Die neuesten Kundenbewertungen mit Kommentar
Alles total unkompliziert! Mit ein paar Klicks lässt sich die Versicherung abschließen und der Rest läuft automatisch ab, top!
Die Bearbeitung des Antrags erfolgte sehr schnell.
Keine Rückmeldung erhalten. Vertragsunterlagen nicht erhalten