Montag – Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
zusatzschutz@check24.de
Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen
Artikel zuletzt überarbeitet am 16.01.2024
Ihre Brillenversicherung können Sie erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. In Ihrem Versicherungsvertrag können Sie nachlesen, ob für Ihre Versicherung eine Mindestvertragslaufzeit gilt. Wenn dies der Fall ist, beträgt sie meist ein oder zwei Jahre.
Manche Versicherer gehen dabei von Kalenderjahren aus, andere von Versicherungsjahren. Ein Versicherungsjahr entspricht zwölf Monaten und ist nicht an das kalendarische Jahresende gebunden. Ein Kalenderjahr hingegen endet immer zum 31.12. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Kalenderjahren endet der Vertrag somit zum 31.12. des Folgejahres.
In der Regel besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch. Um welchen Zeitraum ein Vertrag verlängert wird, ist dabei abhängig vom Anbieter.
Sonderkündigungs- und Widerrufsrecht
Wenn die Versicherung die Beiträge zur Brillenversicherung erhöht oder die Leistungen vermindert, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Für online abgeschlossene Verträge gilt hingegen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Die Kündigung der Versicherung ist unkompliziert. Hierzu benötigen Sie ein Schreiben, egal ob digital oder handschriftlich, das Sie an die zuständige Versicherungsgesellschaft schicken. Hierbei ist es wichtig, dass Sie das Dokument unterschreiben. Nutzen Sie hierfür beispielsweise unsere Vorlage zur Kündigung Ihrer Versicherung.
Möchten Sie ein eigenes Kündigungsschreiben verfassen, sollte dies die wichtigsten Informationen zu Ihrer Person sowie zum Vertrag enthalten. Zudem sollte die Kündigung bestenfalls per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, um im Zweifelsfall eine rechtliche Absicherung darüber zu haben, dass die Versicherung Ihre Kündigung erhalten hat.
Leiden Sie an Sehschwierigkeiten, kann sich eine Brillenversicherung durchaus lohnen. Denn im Alltag kann Ihre Sehhilfe immer beschädigt werden, sodass Sie Ersatz benötigen. Ihre Versicherung zu wechseln, anstatt diese zu kündigen, lohnt sich jedoch nicht nur im Falle einer Beschädigung Ihrer Sehhilfen.
Ein Wechsel der Brillenversicherung kann sich für Sie lohnen, wenn:
Bevor Sie Ihre Brillenversicherung ersatzlos kündigen, empfehlen wir Ihnen daher einen Blick in unseren Vergleich für Brillenversicherungen. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne per Telefon oder E-Mail. Der Vergleich und die Beratung sind für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.
Möchten Sie Ihre Brillenversicherung wechseln, sollten Sie dabei zwei Dinge beachten. Eine eventuelle erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.
Verlangt Ihr neuer Tarif eine Gesundheitsprüfung, müssen Sie diese durchführen. Dabei stellt Ihnen die Versicherung Fragen zu Ihrer Gesundheit, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Leiden Sie an einer Vorerkrankung, die ein erhöhtes Versicherungsrisiko birgt, sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder die Ablehnung Ihres Antrags möglich.
Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung besteht diese Gefahr nicht.
Manche Verträge sehen eine Wartezeit vor. Während dieser Zeit können Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Besteht bei Ihnen bereits ein Leistungsfall, sollten Sie daher darauf achten, dass der neue Tarif keine Wartezeit ansetzt.
Gibt es eine Wartezeit, beträgt sie bei den meisten Brillenversicherungen drei Monate.
Ohne Mehrkosten lückenlos versichern
Um sowohl eine Versicherungslücke als auch doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie den Vertragsbeginn der neuen Versicherung so legen, dass diese greift, wenn der Schutz des alten Tarifs entfällt.