Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Brillenversicherung kündigen

Sie sind unzufrieden mit Ihrer Brillenversicherung und möchten in einen leistungsstärkeren Tarif wechseln? Wir erklären Ihnen, wie und wann Sie Ihren aktuellen Vertrag kündigen können. Unser Vergleich für Brillenversicherungen hilft Ihnen anschließend bei der Suche nach dem passenden Tarif.

Brillenversicherung kündigen: Das Wichtigste zusammengefasst

  • Sie können Ihre Brillenversicherung in der Regel drei Monate vor Vertragsende kündigen.
  • Während der Mindestvertragslaufzeit ist keine ordentliche Kündigung möglich. 
  • In bestimmten Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, z. B. bei ungeplanten Beitragserhöhungen oder Leistungseinschränkungen.
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflege­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 16.01.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann Sie Ihre Brillenversicherung kündigen können
  2. So kündigen Sie Ihre Brillenversicherung
  3. In diesen Fällen lohnt sich ein Wechsel der Brillenversicherung
  4. Was Sie bei einem Wechsel beachten sollten

Wann Sie Ihre Brillenversicherung kündigen können

Ihre Brillenversicherung können Sie erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen. Diese ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. In Ihrem Versicherungsvertrag können Sie nachlesen, ob für Ihre Versicherung eine Mindestvertragslaufzeit gilt. Wenn dies der Fall ist, beträgt sie meist ein oder zwei Jahre.

Manche Versicherer gehen dabei von Kalenderjahren aus, andere von Versicherungsjahren. Ein Versicherungsjahr entspricht zwölf Monaten und ist nicht an das kalendarische Jahresende gebunden. Ein Kalenderjahr hingegen endet immer zum 31.12. Bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Kalenderjahren endet der Vertrag somit zum 31.12. des Folgejahres.

In der Regel besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch. Um welchen Zeitraum ein Vertrag verlängert wird, ist dabei abhängig vom Anbieter.

Sonderkündigungs- und Widerrufsrecht

Wenn die Versicherung die Beiträge zur Brillenversicherung erhöht oder die Leistungen vermindert, erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall können Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Für online abgeschlossene Verträge gilt hingegen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. In dieser Zeit können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.

So kündigen Sie Ihre Brillenversicherung

Die Kündigung der Versicherung ist unkompliziert. Hierzu benötigen Sie ein Schreiben, egal ob digital oder handschriftlich, das Sie an die zuständige Versicherungsgesellschaft schicken. Hierbei ist es wichtig, dass Sie das Dokument unterschreiben. Nutzen Sie hierfür beispielsweise unsere Vorlage zur Kündigung Ihrer Versicherung.

Möchten Sie ein eigenes Kündigungsschreiben verfassen, sollte dies die wichtigsten Informationen zu Ihrer Person sowie zum Vertrag enthalten. Zudem sollte die Kündigung bestenfalls per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, um im Zweifelsfall eine rechtliche Absicherung darüber zu haben, dass die Versicherung Ihre Kündigung erhalten hat.

In diesen Fällen lohnt sich ein Wechsel der Brillenversicherung

Leiden Sie an Sehschwierigkeiten, kann sich eine Brillenversicherung durchaus lohnen. Denn im Alltag kann Ihre Sehhilfe immer beschädigt werden, sodass Sie Ersatz benötigen. Ihre Versicherung zu wechseln, anstatt diese zu kündigen, lohnt sich jedoch nicht nur im Falle einer Beschädigung Ihrer Sehhilfen.

Ein Wechsel der Brillenversicherung kann sich für Sie lohnen, wenn:

  • Ihre aktuelle Brillenversicherung Leistungen kürzt oder Ihre Beiträge erhöht.
  • Ihnen die Leistungen Ihrer aktuellen Brillenversicherung nicht ausreichen.
  • Ihre aktuelle Brillenversicherung Ihnen zu teuer ist.
  • Sie neben Ihrer Alltagsbrille auch eine Sonnenbrille tragen und Ihre aktuelle Versicherung nicht für Sonnenbrillen mit Sehstärke leistet.
  • Sie eine Augenlaser-Operation durchführen lassen möchten und Ihre aktuelle Versicherung nicht dafür aufkommt.

Bevor Sie Ihre Brillenversicherung ersatzlos kündigen, empfehlen wir Ihnen daher einen Blick in unseren Vergleich für Brillenversicherungen. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Versicherungsexperten gerne per Telefon oder E-Mail. Der Vergleich und die Beratung sind für Sie völlig kostenlos und unverbindlich.

Was Sie bei einem Wechsel beachten sollten

Möchten Sie Ihre Brillenversicherung wechseln, sollten Sie dabei zwei Dinge beachten. Eine eventuelle erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten.

Gesundheitsprüfung

Verlangt Ihr neuer Tarif eine Gesundheitsprüfung, müssen Sie diese durchführen. Dabei stellt Ihnen die Versicherung Fragen zu Ihrer Gesundheit, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Leiden Sie an einer Vorerkrankung, die ein erhöhtes Versicherungsrisiko birgt, sind Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder die Ablehnung Ihres Antrags möglich.

Bei Tarifen ohne Gesundheitsprüfung besteht diese Gefahr nicht.

Wartezeit

Manche Verträge sehen eine Wartezeit vor. Während dieser Zeit können Sie keine Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen. Besteht bei Ihnen bereits ein Leistungsfall, sollten Sie daher darauf achten, dass der neue Tarif keine Wartezeit ansetzt.

Gibt es eine Wartezeit, beträgt sie bei den meisten Brillenversicherungen drei Monate.

Ohne Mehrkosten lückenlos versichern

Um sowohl eine Versicherungslücke als auch doppelte Kosten zu vermeiden, sollten Sie den Vertragsbeginn der neuen Versicherung so legen, dass diese greift, wenn der Schutz des alten Tarifs entfällt.