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München, 22.1.2024 | 10:16 | dmi
In den Wintersport-Monaten entsteht ein höheres Risiko für Sportunfälle. In Italien und Südtirol ist mittlerweile eine Haftpflicht für Skifahrende seit Anfang 2022 verpflichtend. Die Überprüfung des eigenen Haftpflichtschutzes ist deshalb für Skifahrende vor dem Urlaubsantritt sinnvoll.
Als Konsequenz der erhöhten Unfallgefahr müssen Skifahrer in Italien seit Anfang 2022 eine Privathaftpflicht vorweisen. Können sie dies nicht, droht ein Bußgeld zwischen 100 und 150 Euro sowie der Entzug des Skipasses. Zusätzlich zur Versicherungspflicht gilt in Italien für Ski-, Snowboard- und auch Rodelfahrer bis zu einem Alter von 18 Jahren eine Helmpflicht. Um ein Bußgeld zu vermeiden, müssen die Helme außerdem über eine CE-Zertifizierung verfügen.
Eine Privathaftpflicht beim Skifahren ist jedoch nicht nur im Hinblick auf mögliche Bußgelder, sondern auch aufgrund des finanziellen Schutzes sinnvoll. Mit einer solchen Versicherung kann verhindert werden, dass Skifahrer bei einem verursachten Schaden für Kosten im bis zu siebenstelligen Bereich aufkommen müssen. Denn kommen bei Unfällen Dritte zu Schaden, muss der Unfallverursacher laut dem deutschen Gesetz für die entstehenden Kosten (Behandlungskosten etc.) selbst aufkommen.
Unabhängig von einer möglichen Versicherungspflicht ist eine Privathaftpflicht auch abseits der Piste empfehlenswert. Diese sichert nicht nur Personen- sondern auch Sach- sowie Vermögensschäden ab. Im CHECK24 Vergleich finden Sie eine Vielzahl an Tarifen der Haftpflicht für den passenden Schutz. Alle Tarife decken Schäden durch Skifahren bis zu einer gewissen Summe ab.
Sichert Ihr bisheriger Versicherungstarif keine Schäden beim Skifahren ab, können Sie den Tarif dahingehend anpassen oder gegebenenfalls wechseln.
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