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Privathaftpflicht: Haftpflichtschutz bei Kindern im Straßenverkehr

München, 2.11.2023 | 14:06 | dmi

Kinder sind im Straßenverkehr oft unberechenbar und können dadurch häufiger Unfälle verursachen. Für Eltern ist es daher essentiell, auch den Nachwuchs über eine Privathaftpflicht abzusichern.

Kind am StraßenrandKinder schätzen den Straßenverkehr häufig anders als Erwachsene ein.
Kinder erleben den Straßenverkehr anders als Erwachsene und können Situationen oft noch nicht richtig einschätzen. Bis zu ihrem siebten Lebensjahr nehmen Kinder ihre Umwelt vorwiegend durch Emotionen und eigene Vorstellungen wahr, ohne klar zwischen ihrer inneren Welt und der Realität unterscheiden zu können. Das korrekte Einschätzen von Abständen sowie fahrenden Autos ist deshalb noch nicht gegeben. Kinder sind daher bis zu ihrem siebten Lebensjahr nicht haftbar, außer die Eltern verletzen ihre Aufsichtspflicht. Bis zu ihrem zehnten Lebensjahr ist der Nachwuchs hingegen eingeschränkt schuldfähig – hiervon ausgenommen ist allerdings fahrlässiges Handeln im fließenden Straßenverkehr. Ab einem Alter von zehn Jahren sind Kinder schuldfähig und damit auch haftbar.

Mit einer Familienhaftpflicht können Eltern sich und ihre Kinder bei Schäden, die sie gegenüber Dritten verursachen, absichern. Im Schadensfall können anfallende hohe Kosten von der Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Ohne eine Haftpflicht sind die finanziellen Konsequenzen eines von einem Kind verursachten Unfalls unter Umständen beträchtlich. Vor allem wenn es zu Personenschäden kommt, sind die Auswirkungen oft weitreichend und teuer.
 

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