Personenschaden
Werden bei einem Unfall Menschen verletzt oder sogar getötet, handelt es sich um einen sogenannten Personenschaden. Dazu zählen auch Verletzungen der Psyche.
Da Personenschäden häufig mit erheblichen finanziellen Folgen verbunden sind, ist es ratsam, sich durch verschiedene Versicherungsprodukte mit ausreichendem Versicherungsschutz für einen Schadenfall abzusichern.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Ansprüche aus Personenschäden ab, die vom Unfallopfer geltend gemacht werden. Ihr Abschluss ist Pflicht, um ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen. Mit einer Unfallversicherung kann sich der Versicherungsnehmer zusätzlich gegen Folgen von Personenschäden versichern, die ihn selbst betreffen.
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