Pflichtversicherungsgesetz
Laut Pflichtversicherungsgesetz (§ 1PflVG) muss jeder Fahrzeughalter in Deutschland über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Damit wird sichergestellt, dass ein Versicherungsnehmer im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalls für entstandene Schäden auf Seiten der Gegenpartei aufkommen kann. Ohne Versicherungsbestätigung (eVB) ist es nicht möglich, sein Auto zuzulassen.
Nimmt ein Fahrzeughalter ohne Versicherungsschutz am öffentlichen Straßenverkehr teil und verstößt damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz, kann dies sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
Neben der vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann ein Versicherungsnehmer optional eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung abschließen.
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