Jeder Fahrzeughalter ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ Haftpflicht Versicherung abzuschließen. Doch welcher Versicherungsschutz kann innerhalb der KFZ Versicherung noch gewählt werden? CHECK24 bietet Ihnen hier die Möglichkeit sich umfassend zu informieren.
Die KFZ Haftpflicht ist für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Erst wenn der Fahrzeughalter eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) bei der Zulassungsstelle vorlegt, darf er mit seinem Auto auf deutschen Straßen unterwegs sein.
Ähnlich der Privathaftpflichtversicherung deckt die KFZ Haftpflicht Schäden ab, die anderen Personen durch das Verschulden des Versicherungsnehmers entstehen. Entgegen dem allgemeinen Grundsatz, dass nur bei eigenem Verschulden Schadenersatz geleistet werden muss, haftet im Straßenverkehr nicht nur der Fahrer. Falls Fahrer und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen sind, haften bei einem Unfall beide.
Daher bietet eine KFZ Haftpflicht auch Schutz für einen relativ breiten Personenkreis. So sichert sie etwa den angegebenen Fahrerkreis und den Versicherungsnehmer ab. Außerdem versichert die KFZ Haftpflicht auch den Fahrzeughalter und, im Falle einer Autofinanzierung über Leasing, den Fahrzeugbesitzer.
Wie hoch der Betrag der Versicherungsprämie einer KFZ Haftpflicht ist, hängt von unterschiedlichen Gefahrenmerkmalen des Fahrzeugs und des Versicherungsnehmers ab. Den versicherten PKW betreffend errechnet sich die Prämie beispielsweise nach der Art des Fahrzeugs, seiner Typklasse und dem Verwendungszweck. In Bezug auf den Versicherten richtet sich die Höhe der Beiträge unter anderem nach dessen Regionalklasse und Schadenfreiheitsklasse, sowie nach seinem Beruf und dem Zeitraum, in dem er einen Führerschein besitzt.
Die KFZ Haftpflicht sichert den Versicherungsnehmer gegen drei Schadensarten über die gesetzliche Mindestdeckung ab. Dies sind Vermögensschäden (50.000 Euro), Sachschäden (1 Mio. Euro) und natürlich Personenschäden, die Dritten durch das Verschulden einer versicherten Person zugefügt werden (7,5 Mio. Euro). Besonders bei Personenschäden können jedoch deutlich höhere Schadenersatzforderungen auf den Versicherungsnehmer zukommen. Deshalb bieten die Versicherungen in der Regel höhere Deckungssummen als die gesetzlich vorgeschriebenen an. Hier sind mittlerweile Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro üblich. Diese gelten pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Lediglich bei Personenschäden ist die Deckungssumme oftmals auf sechs bis acht Millionen Euro pro geschädigte Personen beschränkt.
Die Teilkaskoversicherung deckt in erster Linie finanzielle Verluste durch Diebstahl ab. Darüber hinaus schützt sie den Versicherungsnehmer bei Schäden durch Brand, Sturm und Hagel, Naturkatastrophen, Glasbruch und den Zusammenstoß mit Wild (meist nur Haarwild). Auf Wunsch kann die Teilkasko auch auf durch Marderbisse verursachte Schäden ausgeweitet werden.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet den Versicherungsschutz der Teilkasko. Außerdem zahlt Sie bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbstverschuldeten Unfall entstanden sind. Zusätzlich greift die Vollkasko bei Schäden durch Vandalismus sowie wenn der eigentliche Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat und nicht haftbar gemacht werden kann.
Mit dem Kfz Versicherung Vergleich können Sie problemlos auf sie zugeschnittene günstige Tarife finden. Im Vergleich können Sie auch auswählen, ob sie nur eine KFZ Haftpflicht abschließen möchten oder Ihr Fahrzeug auch mit einer Teilkasko oder einer Vollkasko versichern möchten. Machen Sie den Vergleich und zahlen Sie durch einen Anbieterwechsel niedrigere Beitragsprämien bei Ihrer Autoversicherung.