Fahrerunfallversicherung
Nach einem Unfall mit Personenschaden können die Fahrzeuginsassen, Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers geltend machen – unabhängig davon ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Der Fahrer selbst ist bei Eigenverschulden durch seine eigene Kfz-Versicherung nicht geschützt.
Hat er eine zusätzliche Fahrerunfallversicherung übernimmt der Versicherer auch für ihn Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Folgekosten sowie die Hinterbliebenenversorgung. Aber auch bei einem fremdverschuldeten Unfall bezahlt die Fahrerunfallversicherung über die Leistungen der gegnerischen Versicherungen hinaus auch Folgekosten und Invalidenrente.
Die Leistungen einer Fahrerunfallversicherung sind auch in der allgemeinen Unfallversicherung beinhaltet. Deshalb eine spezielle Fahrerunfallversicherung nur für denjenigen wichtig, der keine allgemeine Unfallversicherung abgeschlossen hat.
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