Deckungssumme
Ein Versicherungsunternehmen zahlt bei einem Haftpflichtschaden maximal bis zu der in der Police festgelegten Deckungssumme. Der Gesetzgeber schreibt die folgenden Mindestversicherungssummen bei Kraftfahrzeugen vor (siehe auch gesetzliche Mindestdeckung):
- für Personenschäden (7,5 Mio. Euro)
- für Sachschäden (1,12 Mio. Euro)
- für reine Vermögensschäden (50.000 Euro)
Gegen einen in der Regel geringen Mehrpreis kann der Versicherungsnehmer eine höhere Deckungssumme (z.B. 50 Mio. oder 100 Mio.) in die Police eintragen lassen. Diese gewährleistet eine verbesserte Sicherheit.
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