Neuzulassung (von Neu- und Gebrauchtwagen)
Ohne behördliche Zulassung ist es nicht erlaubt, ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu bewegen. Neu zugelassen müssen sowohl Neufahrzeuge als auch Gebrauchtfahrzeuge werden.
Bei der Zulassung eines Neuwagens sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Deckungskarte – heute eVB)
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung II (früher Fahrzeugbrief)
- Bankverbindung zum Einzug der Kfz-Steuer
Für Gebrauchtwagen sind zusätzlich die folgenden Dokumente erforderlich:
- Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein)
- AU-Bescheinigung (AU= Abgasuntersuchung)
- HU-Bescheinigung (HU = Hauptuntersuchung)
- Eventuell Abmeldebescheinigung, falls das Fahrzeug vorher abgemeldet war
Bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann, muss der Fahrzeughalter folglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Dies dient der Verkehrssicherheit. Der Sinn der Zulassung liegt weiterhin darin, dass die Kraftfahrzeugsteuer eingezogen und Fahrer und Halter identifiziert werden können.
Seit dem 01.03.2007 ist es nicht mehr möglich, sein Fahrzeug am Zweitwohnsitz zuzulassen. Die Zulassung darf nur noch am Erstwohnsitz erfolgen.
Jetzt KFZ Versicherung vergleichen und sparen!
Einfach und bequem die preiswertesten Tarife der Autoversicherung finden. Der KFZ Versicherungsvergleich erstellt Ihnen in kurzer Zeit eine entsprechende Ergebnisliste mit den Top-Versicherern.