Erstzulassung
Das Datum der Erstzulassung ist im Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) angegeben. An diesem Tag darf ein Fahrzeug das erste Mal am Straßenverkehr teilnehmen. Das Datum der Erstzulassung deckt sich nicht unbedingt mit dem Baujahr. Zum Beispiel können Baujahr und Erstzulassung voneinander abweichen, wenn ein Fahrzeug bereits längere Zeit beim Händler stand oder als Vorführwagen genutzt wurde.
Das Datum der Erstzulassung ist für ein Fahrzeug in vielerlei Hinsicht wichtig: Zum einen zeigt es die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs und wirkt sich somit auf den Wert aus. Zum anderen ist es auch für die Versicherung wichtig. Zum Beispiel bei Tarifen mit Neuwertentschädigung, die nur für eine gewissen Zeitraum gilt. Außerdem hat die Erstzulassung Einfluss auf die Klassifizierung einzelner Fahrzeugtypen. Fahrzeuge, die vor mehr als 25 bis 30 Jahren zugelassen wurden, gelten zum Beispiel als Oldtimer. Sie genießen im Rahmen der Versicherung eine besondere Stellung und müssen nicht über alle später eingeführten technischen Standards verfügen (z.B. Einbau von Katalysatoren).
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