Fahrzeughalter, die sich ein neues Auto zulegen möchten, achten in erster Linie auf einen möglichst niedrigen Kaufpreis für das gewünschte Modell. Doch dieser Aspekt ist bei weitem nicht der einzige, der ein günstiges Geschäft garantiert. Denn für jedes Fahrzeug fallen eine Menge Fixkosten bezüglich Unterhalt und Wartung an, die im ungünstigsten Fall eine eventuelle Kostenersparnis beim Kaufpreis schnell aufwiegen können. Darum sollten Verbraucher ihr Augenmerk auch auf die Höhe der Nebenkosten legen. Hierzu gehört neben den Versicherungskosten und Aufwendungen für Wartung und eventuelle Reparaturen auch die anfallende KFZ Steuer.
Die KFZ Steuer wird von der Bundesrepublik Deutschland auf das Halten eines Fahrzeuges erhoben - was bedeutet, dass Autofahrer ab dem Tag der Zulassung ihres Wagens steuerpflichtig sind. Die KFZ Steuer wird jährlich entrichtet und gilt, solange das Auto zugelassen ist. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle müssen Fahrzeughalter zusätzlich eine einmalige Gebühr entrichten.
Anfang des Jahres 2009 beschloss die damalige Regierung der Großen Koalition eine Reform der zuvor etwa 60 Jahre geltenden Besteuerungsregel für Kraftfahrzeuge. Diese basierte einerseits auf dem Hubraum des jeweiligen Fahrzeuges und andererseits auf dessen Kraftstoffart - entweder Benzin oder Diesel. Den eigentlichen Treibstoffverbrauch ließ diese Form der KFZ Steuer jedoch gänzlich unbeachtet, obwohl er eine hohe Relevanz besitzt.
Mit dem 1. Juli 2009 trat die neue KFZ Steuer in Kraft. Seitdem wird über den CO2-Ausstoß indirekt auch der jeweilige Verbrauch der besteuerten Autos in die Berechnung einbezogen. Dies gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die seit Anfang Juli 2009 zugelassen wurden. Eine Überführung von älteren, noch immer der ausschließlich auf den Hubraum bezogenen KFZ Steuer unterlegenen Fahrzeugen in das neue CO2-bezogene Besteuerungsmodell ist für das Jahr 2013 vorgesehen. Genauere Informationen sind bislang nicht an die Öffentlichkeit gelangt.
Die aktuelle KFZ Steuer errechnet sich wie folgt: Pro angefangene 100 cm3 müssen für ein Fahrzeug mit Ottomotor pauschal 2 Euro, für Autos mit Dieselmotor 9,50 Euro entrichtet werden. Zu diesem "Sockelbetrag" kommt zusätzlich noch ein CO2-Anteil. Für jedes Gramm CO2, welches pro Kilometer ausgestoßen wird, werden 2 Euro an KFZ Steuer erhoben. Jedoch gilt dies erst für einen Wert über der steuerfreien Grenze von 120 g/km. In den kommenden Jahren wird diese Grenze jedoch stufenweise nach unten korrigiert. Für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2012 zugelassen werden, sind nur noch 110 g/km steuerfrei. Bei einer Erstzulassung ab dem 1. Januar 2014 bleiben nur noch 95 g/km unversteuert. Der entsprechende Emissionswert ist in den Fahrzeugpapieren verzeichnet.
Um sich einen detaillierten Überblick über die Unterhaltskosten für das gewünschte Fahrzeug verschaffen zu können, ist es wichtig, neben beispielsweise den durchschnittlichen Wartungsintervallen auch die vom Staat erhobene KFZ Steuer zu kennen. Verbraucher können diese relativ schnell selbst ausrechnen - oder einen noch schnelleren KFZ Steuer Rechner nutzen. Solche hilfreichen KFZ Steuer Rechner finden Verbraucher in verschiedenen Varianten im Internet. Ein KFZ Steuer Rechner benötigt nur die Antriebsart des jeweiligen Autos (Benziner oder Diesel), den Hubraum und die CO2-Emission in g/km. Auf Basis dieser Daten kann ein KFZ Steuer Rechner schnell errechnen, wie hoch das jeweilige Fahrzeug besteuert wird. Fahrzeughalter können so bereits vor einem Neuwagenkauf die Gesamtkosten überschlagen und sich für die gewünschte Variante entscheiden.