CO2-Ausstoß
Durch den Klimawandel wird die Senkung des CO2-Ausstoß von Kraftfahrzeugen ein immer wichtigeres Thema.
Ein niedriger CO2-Ausstoß kann sich positiv auf die Versicherung eines Fahrzeugs auswirken. Einige Versicherer bieten so genannte Öko- oder Umweltrabatte an.
Außerdem soll die Einführung einer neuen Berechnung zur Kraftfahrzeugsteuer einen Anreiz zum Kauf von Wagen mit geringem CO2-Ausstoß bieten. Seit dem 1. Juli 2009 richtet sich der Betrag nicht mehr nur nach Hubraum des Motors und der Euro-Norm des Wagens, sondern auch nach dem CO2-Ausstoß. Je umweltfreundlicher ein nach dem Stichtag erstzugelassenes Auto ist, desto billiger wird die Steuer.
Nach der neuen Regelung werden Fahrzeuge, die weniger als 100 Gramm CO2 ausstoßen, weiterhin nur nach Hubraum und Euro-Norm besteuert. Das sind bei Benzinern zwei Euro je 100 Kubikzentimeter und bei Dieseln 9,50. Über dieser Grenze erhöht sich die Steuer um zwei Euro pro Gramm CO2. Diese Regelungen sollen in den kommenden Jahren weiter verschärft werden.
Für Fahrzeuge, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, sowie alle Gebrauchtwagen, die auf einen neuen Besitzer angemeldet werden, gilt noch bis 2013 die alte Berechnung nach Hubraum und Euro-Norm. Alle Wagen mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 sind durch das Konjunkturpaket I entweder für ein oder für zwei Jahre ganz von der Steuer befreit. Eine Regelung für die Zeit nach der Befreiung ist noch nicht gefunden.
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