Obliegenheiten
Mit Unterzeichnung eines Versicherungsantrages verpflichtet sich der Versicherungsnehmer nicht nur zur regelmäßigen Beitragszahlung, sondern auch zu weiteren Obliegenheiten. Verletzt er diese ihm auferlegten Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig, riskiert er den Verlust seines Versicherungsschutzes.
Die Obliegenheiten bzw. Pflichten eines Versicherungsnehmers ergeben sich zum Teil aus gesetzlichen Bestimmungen, zum Teil aus vertraglichen Vereinbarungen. Eine Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen liegt z.B. vor, wenn das versicherte Fahrzeug unter Alkoholeinfluss gefahren wird. Vertragliche Vereinbarungen werden verletzt, sobald das Fahrzeug von einer unberechtigten, nicht in der Police eingetragenen Person gefahren oder zu einem nicht angegebenen Zweck verwendet wird. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist der Versicherungsnehmer vertraglich dazu verpflichtet, zu einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Aufklärung beizutragen und den Schaden innerhalt einer festgelegten Zeitspanne schriftlich zu melden.
Die genauen Obliegenheiten eines Versicherungsnehmers gegenüber seinem Versicherer können den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und der Versicherungspolice entnommen werden.
Jetzt KFZ Versicherung vergleichen und sparen!
Bei den vielen Kfz-Versicherungstarifen am Markt ist es nicht leicht, den Überblick zu behalten. Nutzen Sie deshalb den KFZ Versicherungsvergleich und bringen Sie Licht ins Dunkel.