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Anders als eine Riester- oder Rürup-Rente wird die private Rentenversicherung in der Ansparphase nicht steuerlich gefördert. Dafür winken steuerliche Vorteile im Ruhestand – die spätere Rente wird nur gering besteuert.
Als Rentner profitieren Sie von der günstigen Besteuerung einer privaten Rentenversicherung. Da die Beiträge nicht steuerlich gefördert werden, wird im Alter nur ein kleiner Teil der monatlichen Rente besteuert – der sogenannte Ertragsanteil.
Dieser Ertragsanteil richtet sich danach, ab welchem Alter Sie die Rente beziehen. Möchten Sie die private Rente etwa ab einem Alter von 65 Jahren erhalten, müssen Sie lediglich 18 Prozent der Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Der Rest bleibt steuerfrei.
Wünschen Sie statt einer lebenslangen Rente eine Auszahlung des angesparten Guthabens, so wird diese Auszahlung in der Regel auch nur zur Hälfte besteuert. Dazu muss die Rentenversicherung eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben und die Auszahlung nach dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen.
Der Online-Vergleich von CHECK24 berücksichtigt neben der privaten Rentenversicherung auch Rürup-und Riester-Renten. So können Sie vorab prüfen, ob eine private Rentenversicherung wirklich die beste Wahl für Sie ist.
Haben Sie noch Fragen zur privaten Rentenversicherung oder zur Besteuerung im Alter? Unsere Kundenberater sind auf die Altersvorsorge spezialisiert und helfen Ihnen gerne persönlich weiter. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an!
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 100 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt 100 Tarifkombinationen der Rentenversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung“) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage“) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.