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Autokredit Lexikon

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Kreditvertrag

Bei der Vergabe eines Autokredits wird ein Kreditvertrag zwischen Kreditnehmer bzw. Schuldner und Kreditgeber bzw. Gläubiger geschlossen. In diesem werden die Kreditkonditionen, Tilgungsmodalitäten und auch die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt. Der Vertrag wird zwischen mindestens zwei Parteien geschlossen. Es handelt sich um einen schuldrechtlich bindenden Vertrag. Dieser kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen des Gläubigers und des Schuldners vorliegen.

Durch den Kreditvertrag entstehen beiden Parteien Pflichten. Der Kreditgeber ist zur Auszahlung der vereinbarten Kreditsumme verpflichtet, während Sie als Kreditnehmer die Pflicht haben, die geliehene Summe wieder zurückzubezahlen. Jedoch besteht für den Kreditnehmer ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Innerhalb dieser Frist können Sie vom Kreditvertrag noch zurücktreten.

Ein Kreditvertrag der nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde, kann nach der EU-weiten Verbraucherkreditrichtlinie jederzeit gekündigt und vor Ablauf abbezahlt werden. Dabei kann die Bank jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Dies ist der Fall, da der Kreditgeber einen Refinanzierungs- und Margenschaden durch die vorzeitige Rückzahlung der Schuld erleidet. Kreditverträge, welche vor dem genannten Datum abgeschlossen wurden können nach Ablauf von sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann dann nicht berechnet werden.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.

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