Die Umschuldung eines Autokredits ist grundsätzlich möglich: Sie nehmen einen neuen, günstigeren Kredit auf und lösen damit das bestehende Darlehen vorzeitig ab. Ob Sie durch die Umschuldung Ihres Autokredits bares Geld sparen können oder von anderen Vorteilen profitieren, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem aktuellen Zinsniveau, den Konditionen Ihres Altkredits, der verbleibenden Restschuld und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung.
Wenn Sie einen Autokredit umschulden bedeutet das, die Kündigung und gleichzeitig die Ablösung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen. Sie schließen bei einer anderen Bank oder Ihrem aktuellen Kreditgeber einen neuen Vertrag ab, der Ihre offene Restschuld vollständig tilgt. Idealerweise profitieren Sie beim neuen Kreditangebot von einem niedrigeren Zinssatz, einer angepassten Laufzeit oder einer günstigeren monatlichen Rate.
Nicht jede Umschuldung ist automatisch sinnvoll. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn der neue Effektivzinssatz geringer ausfällt, als bei Ihrem bestehenden Autokredit und Sie somit langfristig Geld sparen.
Folgende Situationen machen eine Umschuldung besonders attraktiv:
Eine Umschuldung des Autokredits lohnt sich in der Regel weniger, wenn die Restlaufzeit nur noch wenige Monate beträgt oder die Zinsdifferenz sehr gering ist. In solchen Fällen übersteigen der Aufwand und eine mögliche Entschädigungszahlung die erzielbare Ersparnis.
Zur Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der Umschuldung eines Autokredits kann eine Entschädigungszahlung anfallen. Diese gleicht die entgangenen Zinsen der Bank aus. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist gesetzlich auf maximal 1 % der restlichen Kreditsumme (0,5 % bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit) begrenzt. Ein Blick in die Vertragsunterlagen verrät, ob Sie die Zahlung leisten müssen, wenn Sie einen Kredit ablösen.
Hier können Sie ganz einfach berechnen, wie viel Sie durch eine Umschuldung Ihres Autokredits sparen könnten. Geben Sie einfach Ihre aktuellen Kreditdaten ein und vergleichen Sie sie direkt mit den besten verfügbaren Angeboten für einen neuen Kredit.
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Um die mögliche Ersparnis greifbar zu machen, sehen Sie hier eine konkrete Beispielrechnung. Ausgangspunkt ist ein Autokredit über ursprünglich 20.000 Euro, von dem noch 15.000 Euro offen sind.
| Alter Kredit | Neuer Kredit | |
| Restschuld | 15.000 € | 15.000 € |
| Effektivzinssatz | 7,9 % | 4,5 % |
| Laufzeit | 48 Monate | 48 Monate |
| Monatsrate | 366 € | 343 € |
| Gesamtkosten | 2.568 € | 1.498 € |
| Ersparnis | 1.070 €* |
Die wichtigste Kostenposition ist die Vorfälligkeitsentschädigung – sie fällt bei einigen Banken an, wenn Sie Ihren Kredit vor Ende der Laufzeit tilgen. Bei Verbraucherkrediten ist sie gesetzlich auf maximal ein Prozent der Restschuld begrenzt.
Rechenbeispiel: Bei einer Restschuld von 10.000 € beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung maximal 100 €. Sinkt Ihr Zinssatz durch die Umschuldung von 7,9 % auf 3,9 %, sparen Sie über eine Restlaufzeit von 36 Monaten rund 600 € an Zinsen. In diesem Fall lässt sich durch die Umschuldung trotz Entschädigungszahlung Geld sparen.
Ja, Sie haben das Recht, Ihren Kredit jederzeit vorzeitig zurückzuzahlen. Die Bank kann dies nicht verweigern, darf jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben. Manche Banken haben im Kreditvertrag eine Kündigungsfrist von einem Monat hinterlegt.
Ja, das kann sich durchaus lohnen und ist sogar häufig empfehlenswert. Wenn Sie mehrere laufende Kredite haben (zum Beispiel einen Autokredit und andere Ratenkredite), können Sie diese im Rahmen einer Umschuldung zu einem einzigen Kredit zusammenfassen. Das bietet mehrere Vorteile: Es kann Ihre Finanzverwaltung vereinfachen, da Sie nur noch eine monatliche Rate zahlen. Außerdem kann durch das höhere Kreditvolumen ein günstigerer Zinssatz erzielt werden.
Wenn Sie Ihren alten Kredit durch einen neuen ablösen, erlischt eine daran gebundene Restschuldversicherung in der Regel automatisch. Da die Versicherung an den ursprünglichen Kredit geknüpft ist, endet ihr Versicherungsschutz mit der Tilgung dieses Darlehens.
Manche Versicherungsverträge sehen in diesem Fall eine anteilige Beitragsrückerstattung vor. Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag oder fragen Sie direkt beim Versicherungsanbieter nach, ob und in welcher Höhe ein Rückerstattungsanspruch besteht.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
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