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Zulassung
Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr
Gerne können Sie uns auch per E-Mail kontaktieren:
kfz-serviceteam@check24.de
Ihr Auto können Sie über CHECK24 ganz einfach online anmelden.
Kosten | 29 € - bei Wunschkennzeichen 12,80 € extra |
Bezahlung | Bankeinzug - Abbuchung nur nach erfolgreicher Zulassung |
Unterlagen | Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 (Ausstellung ab 01/2025) |
Legitimierung | Personalausweis & Handynummer |
Ablauf |
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Dauer |
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Zulassungsvorgänge |
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Kann ich nach der Online-Anmeldung direkt mit dem Auto losfahren?
Ja, wenn keine manuelle Nachbearbeitung erforderlich ist. Dann erhalten Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid. Diesen drucken Sie aus und legen Ihn gut sichtbar in Ihr Auto. Mit gültigen Kennzeichen dürfen Sie sofort losfahren.
Ihr Auto können Sie über CHECK24 ganz einfach online abmelden.
Kosten | 14,90 € |
Bezahlung | Bankeinzug, Abbuchung nur nach erfolgreicher Abmeldung |
Unterlagen | Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Ausstellung ab 01/2025) & Kennzeichen |
Ablauf |
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Dauer | Weniger als 5 Minuten |
Darf ich nach der Abmeldung noch mit dem Auto fahren?
Ja, mit entstempelten Kennzeichen am Fahrzeug am Abmeldetag noch bis 23:59 Uhr.
Zulassung Vorgang | Kosten vor Ort |
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Abmelden | 15,90 € |
Adressänderung & Namensänderung | Ab 12,00 € |
An/Abmelden von geleastem/finanziertem Fahrzeug | Ab 30,00 € |
Anmelden Gebrauchtfahrzeug (Umschreibung) | Ab 24,20 € |
Anmelden Neufahrzeug | Ab 26,30 € |
Auskunft aus Fahrzeugregister | 5,10 € |
Befreiung Gurtpflicht oder Helmpflicht | 35,30 € |
Einzelbetriebserlaubnis | Ab 39,50 € |
Fahrzeug Veräußerungsmitteilung | Kostenlos |
Halter- und Datenbestätigung für ein Fahrzeug | 10,50 € |
Internationaler Fahrzeugschein | 10,50 € |
Tageszulassung | 45,90 € |
Technische Änderungen eintragen lassen | Ab 11,70 € |
Wiederzulassung | Ab 23,00 € |
Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil 1 | Ab 10,20 € |
Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil 2 | Ab 30,30 € |
Wir stellen Ihnen kostenlos verschiedene Formulare zum Download zur Verfügung, die Sie für Ihre Zulassungsangelegenheiten benötigen.
Nur wenn Sie Ihr Auto abmelden wollen, können Sie das vor Ort auf jeder Kfz-Zulassungsstelle erledigen. Ansonsten müssen Sie für Ihr Anliegen eine Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen, die für jenen Kfz-Zulassungsbezirk zuständig ist, in dem Ihr Wohnort liegt.
Zum Teil übernimmt im Rahmen einer sogenannten erweiterten Zuständigkeit die Kfz-Zulassungsstelle in einem benachbarten Kfz-Zulassungsbezirk auch Zulassungsvorgänge für jenen Zulassungsbezirk, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld.
Bei sehr vielen Zulassungsstellen müssen Sie online vorab einen Termin vereinbaren. Dies können Sie über die Internetseite der betreffenden Kfz-Zulassungsstelle tun. Oft finden Sie dort ein System für die Buchung eines Termines. Zum Teil gibt es hier ein Online-Formular.
Wählen Sie nun zunächst den gewünschten Service (etwa Kfz-Anmeldung oder Kfz-Ummeldung) und dann ein verfügbares Datum und eine angebotene Uhrzeit aus. Jetzt müssen Sie nur noch Ihre persönlichen Daten eingeben und den gewählten Termin bestätigen.
Je nach Anliegen bei der Kfz-Zulassung dauert ein Termin in der Kfz-Zulassungsstelle ab 15 Minuten (etwa für die Kfz-Abmeldung) bis zu 45 Minuten (etwa für die Kfz-Anmeldung). Voraussetzung ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Sollten Sie bei der Kfz-Zulassung die benötigten Kfz-Kennzeichen erst noch bei einem Schilderdienst in der. Umgebung der Kfz-Zulassungsstelle geprägt lassen, kann sich der Zeitrahmen verlängern.
Bei einem Umzug erhalten Sie auf einer für Ihren Wohnort zuständigen Kfz-Zulassungsstelle eine neuen Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
In einigen Städte und Kreise ist dies auch beim Einwohnermeldeamt (Bürgerservice) möglich, sofern Sie innerhalb des gleichen Zulassungsbezirkes umgezogen sind.
Die Adresse in Ihrer Kfz-Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) sollte nach einem Umzug „unverzüglich“ geändert werden. Der genaue Zeitrahmen variiert je nach Bundesland und ist oft nicht explizit festgelegt.
In der Regel wird aber erwartet, dass Sie die Adresse in der Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 innerhalb eines Monats nach Ihrem Umzug aktualisieren lassen.
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