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Fiktive Abrechnung: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Das Wichtigste in Kürze

  • Anstelle einer Reparatur-Rechnung erhält der Kfz-Versicherer bei einer fiktiven Abrechnung einen Rechnungsersatz.
  • Dies kann ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen sein, das auch eine mögliche Wertminderung berücksichtigt.
  • Schneller ist ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, der jedoch nur Material und Arbeitsleistung berechnet.

Für die fiktive Abrechnung eines Schadens benötigt die Kfz-Versicherung anstelle einer Reparatur-Rechnung einen Rechnungsersatz:

Rechnungsersatz Bewertung
Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen
  • Empfiehlt sich für neuere Autos sowie für teure Automodelle
  • Bewertung ist umfangreicher, berücksichtigt auch den Wertverlust des Autos durch den Unfall
Kostenvoranschlag für Reparatur
  • Schneller ausgestellt
  • Umfasst nur Material sowie veranschlagte Arbeitsleistung

Als Geschädigter sollten Sie ein Unfallgutachten einholen, da es gegenüber einem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt diese Vorteile hat:

  • Merkantile Wertminderung können Sie der gegnerischen Kfz-Haftpflicht ebenfalls in Rechnung stellen.
  • Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht oder sie werden Ihnen von dieser erstattet.
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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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