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Fiktive Abrechnung: Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Das Wichtigste in Kürze

  • Anstelle einer Reparatur-Rechnung erhält der Kfz-Versicherer bei einer fiktiven Abrechnung einen Rechnungsersatz.
  • Dies kann ein Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen sein, das auch eine mögliche Wertminderung berücksichtigt.
  • Schneller ist ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt, der jedoch nur Material und Arbeitsleistung berechnet.

Damit die Kfz-Versicherung einen Unfallschaden reguliert, benötigt sie eigentlich eine Reparatur-Rechnung.

Da es eine solche bei einer fiktiven Abrechnung nicht gibt, muss der Geschädigte dem Kfz-Versicherer stattdessen einen Rechnungsersatz vorlegen.

Dies kann ein Kfz-Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt sein.

Rechnungsersatz Bewertung
Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen Empfiehlt sich für neuere Autos sowie für teure Automodelle
Bewertung ist umfangreicher, berücksichtigt auch einen Wertverlust des Autos nach dem Unfall
Kostenvoranschlag für Reparatur Schneller, umfasst aber nur Material sowie veranschlagte Arbeitsleistung in der Werkstatt

 

Als Geschädigter bei einem Unfall fahren Sie mit einem Unfallgutachten für Ihr Auto in jedem Fall besser.

Denn die sogenannte merkantile Wertminderung kann der gegnerischen Kfz-Haftpflicht ebenfalls in Rechnung gestellt werden. Bei einem Kostenvoranschlag einer Werkstatt bleibt dieser Punkt außen vor.

Die Kosten für das Unfallgutachten übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflicht oder sie werden Ihnen von dieser erstattet.

Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.

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