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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
Für die fiktive Abrechnung eines Schadens benötigt die Kfz-Versicherung anstelle einer Reparatur-Rechnung einen Rechnungsersatz:
Rechnungsersatz | Bewertung |
---|---|
Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen |
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Kostenvoranschlag für Reparatur |
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Als Geschädigter sollten Sie ein Unfallgutachten einholen, da es gegenüber einem Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt diese Vorteile hat:
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
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