Wichtige Fragen in Kürze

  • Warum eine private Unfallversicherung?

    Warum eine private Unfallversicherung?

    Fast jeder zweite Unfall geschieht in der Freizeit. Da die gesetzliche Unfallversicherung lediglich bei Unfällen schützt, die während der Arbeitszeit bzw. auf dem Hin- bzw. Rückweg zum Arbeitsort passieren, ist eine zusätzliche private Absicherung sehr wichtig. Trägt der Versicherte nämlich durch einen Unfall (in Freizeit oder Beruf) schwere körperliche und/oder geistige Schäden davon, kann dies eine enorme finanzielle Belastung nach sich ziehen. So können neben den Heilbehandlungen z.B. behindertengerechte Umbauten in der Wohnung erforderlich werden. Durch eine private Unfallversicherung ist der Versicherungsnehmer geschützt, da er die vertraglich vereinbarte Summe von seinem Unfallversicherer erhält und damit seine durch den Unfall entstandenen Kosten decken kann.

  • Wann liegt nach der Definition des Versicherers ein Unfall vor?

    Wann liegt nach der Definition des Versicherers ein Unfall vor?

    In der Versicherungsbranche spricht man von einem Unfall, wenn der Versicherungsnehmer unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erfährt. Diese muss durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis verursacht worden sein.

  • Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

    Welche Versicherungssumme sollte gewählt werden?

    Die Versicherungssumme sollte auf jeden Fall ausreichend hoch angesetzt werden. Sie beträgt in der Regel das Fünf- bis Sechsfache des Bruttojahresverdienstes des Unfall-Versicherungsnehmers.

  • Wann leistet die Unfallversicherung?

    Wann leistet die Unfallversicherung?

    Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Invalidität des Versicherungsnehmers vorliegt, d.h. wenn auch ein Jahr nach dem Unfall noch keine Besserung der gesundheitlichen Schäden eingetreten ist. In diesem Fall erhält der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Der Invaliditätsgrad wird vom behandelnden Arzt bestimmt. Die private Unfallversicherung gewährt ihre Leistung bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Versicherungsnehmer in der Beweglichkeit von Gelenken o.ä. eingeschränkt ist.



Unfallversicherung Lexikon

AUB

Abkürzung für “Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen”. Sie sind zusammen mit dem Versicherungsschein Vertragsbestandteil der Privaten Unfallversicherung. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind ein Reglement für Leistungen, Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Bergungskosten

Verunglückt der privat Unfallversicherte bei einer Freizeitaktivität, wie z.B. dem Skifahren oder Wandern, kann ein Bergungseinsatz notwendig sein. In der Privaten Unfallversicherung sind Bergungskosten in der Regel beitragsfrei mitversichert. Im Versicherungsfall erstattet die Private Unfallversicherung dem Versicherungsnehmer bis zur vereinbarten Summe die Kosten für Such- und Rettungsaktionen sowie für den Transport des Verletzten und die Überführung im Todesfall.

Gesundheitsprüfung

Für die Aufnahme in die Private Unfallversicherung ist eine Gesundheitsprüfung in der Regel nicht erforderlich. Von Bedeutung sind nur sehr schwerwiegende Erkrankungen, wie z.B. Hämophilie (Bluterkrankheit). Von einer Privaten Unfallversicherung ausgeschlossen sind meist pflegebedürftige Personen ab einer bestimmten Pflegestufe oder Geisteskranke.

Invaliditätsgrad

Erleidet der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls den Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen, bestimmt ein von der Privaten Unfallversicherung beauftragter Arzt den Invaliditätsgrad des Verletzten. Richtlinie ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese gibt für die jeweiligen Verletzungen beispielsweise folgende Invaliditätsgrade in Prozent vor. Für Verlust oder Funktionsbeeinträchtigungen

  • eines Armes im Schultergelenk: 70 %
  • einer Hand im Handgelenk 55 %
  • eines Daumens 20 %
  • eines Beines bis über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • eines Fußes im Fußgelenk 40 %
  • einer großen Zehe 5 %
  • eines Auges 50 %
  • des Gehörs auf einem Ohr 30 %
  • des Geruchs 10 %
  • des Geschmacks 5 %

Sollten durch einen Unfall mehrere Körperteile verletzt worden sein, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert.

Bei manchen Versicherungsunternehmen gibt es gegen einen Mehrbeitrag eine verbesserte Gliedertaxe. Bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Chirurgen, können im Rahmen ihrer Privaten Unfallversicherung spezielle Gliedertaxen vereinbaren.

Krankenhaustagegeld

Das Krankenhaustagegeld ist ein Tagessatz, den die Private Unfallversicherung dem Versicherungsnehmer für jeden Kalendertag, den sich der Versicherte nach einem Unfall in vollstationärer Behandlung befindet, zahlt. Tag der Einlieferung und der Entlassung zählen dabei jeweils als ein Tag. Die Höhe des Krankenhaustagegelds wird bei Abschluss der Privaten Unfallversicherung festgelegt und ab dem Tag des Unfalls an den Versicherungsnehmer geleistet. Mit dem Tagessatz deckt die Private Unfallversicherung ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen ab. Für Rehabilitationstherapien oder für Aufenthalte in Kuranstalten kommt sie nicht auf.

Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld

Nach einem Krankenhausaufenthalt kommen auf den Versicherungsnehmer eventuelle Mehr-Ausgaben zu, z.B. in Form von Taxi-Fahrten zum Arzt. Durch die Vereinbarung von ? Krankenhaustagegeld mit anschließendem Genesungsgeld können diese Kosten gedeckt werden. Die Private Unfallversicherung leistet das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die auch der Krankenhaustagessatz gezahlt wurde. Hierbei gilt folgende Abstufung:

  • Tag 1 bis 10: 100 Prozent
  • Tag 11 bis 20: 50 Prozent
  • ab Tag 21: 25 Prozent

des Krankenhaustagegeldes.

Progression

Im Rahmen der Privaten Unfallversicherung kann zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer eine sogenannte Progression festgelegt werden. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 300% und 500%. Bei einer Invalidität des Versicherungsnehmers als Folge eines Unfalls zahlt die Private Unfallversicherung bei höheren Invaliditätsgraden eine entsprechend höhere Versicherungssumme. Die Progression kommt bei einer Invalidität über 25% zum Einsatz.

Die Vereinbarung einer Progression schlägt sich in einer höheren Versicherungsprämie nieder.

Todesfallleistung

Stirbt der Versicherungsnehmer an den Folgen eines Unfalls innerhalb eines Jahres, leistet die Private Unfallversicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen. Die Todesfallleistung dient dem Hinterbliebenenschutz. Darüber hinaus können damit die Kosten für die Bestattung gedeckt werden.

Voraussetzung für die Todesfallleistung im Rahmen der Privaten Unfallversicherung ist, dass der Versicherer innerhalb von 48 Stunden über das Ableben des Versicherungsnehmers in Kenntnis gesetzt wird.

Übergangsleistung

Ist der Versicherte nach dem Unfall sechs Monate lang kontinuierlich in seiner physischen oder psychischen Leistungsfähigkeit zu mindestens 50% eingeschränkt, zahlt die Private Unfallversicherung die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Durch die Übergangsleistung verfügt der Versicherungsnehmer über eine Geldsumme, die er für unfallfolgebedingte Ausgaben, z.B. Heilbehandlungen, benötigt. Die Übergangsentschädigung hilft, wenn nach einer schweren Verletzung der Invaliditätsgrad noch nicht festgestellt werden kann oder der privat Unfallversicherte Schäden davon getragen hat, die einer langfristigen Heilung bedürfen.

Unfall

Nach versicherungstechnischer Definition liegt ein Unfall vor, wenn der privat Unfallversicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.