Unfallversicherung Lexikon
- AUB
- Bergungskosten
- Gesundheitsprüfung
- Invaliditätsgrad
- Krankenhaustagegeld
- Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
- Progression
- Todesfallleistung
- Übergangsleistung
- Unfall
AUB
Abkürzung für “Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen”. Sie sind zusammen mit dem Versicherungsschein Vertragsbestandteil der Privaten Unfallversicherung. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen sind ein Reglement für Leistungen, Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
Bergungskosten
Verunglückt der privat Unfallversicherte bei einer Freizeitaktivität, wie z.B. dem Skifahren oder Wandern, kann ein Bergungseinsatz notwendig sein. In der Privaten Unfallversicherung sind Bergungskosten in der Regel beitragsfrei mitversichert. Im Versicherungsfall erstattet die Private Unfallversicherung dem Versicherungsnehmer bis zur vereinbarten Summe die Kosten für Such- und Rettungsaktionen sowie für den Transport des Verletzten und die Überführung im Todesfall.
Gesundheitsprüfung
Für die Aufnahme in die Private Unfallversicherung ist eine Gesundheitsprüfung in der Regel nicht erforderlich. Von Bedeutung sind nur sehr schwerwiegende Erkrankungen, wie z.B. Hämophilie (Bluterkrankheit). Von einer Privaten Unfallversicherung ausgeschlossen sind meist pflegebedürftige Personen ab einer bestimmten Pflegestufe oder Geisteskranke.
Invaliditätsgrad
Erleidet der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls den Verlust oder die Gebrauchsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen, bestimmt ein von der Privaten Unfallversicherung beauftragter Arzt den Invaliditätsgrad des Verletzten. Richtlinie ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese gibt für die jeweiligen Verletzungen beispielsweise folgende Invaliditätsgrade in Prozent vor. Für Verlust oder Funktionsbeeinträchtigungen
- eines Armes im Schultergelenk: 70 %
- einer Hand im Handgelenk 55 %
- eines Daumens 20 %
- eines Beines bis über der Mitte des Oberschenkels 70 %
- eines Fußes im Fußgelenk 40 %
- einer großen Zehe 5 %
- eines Auges 50 %
- des Gehörs auf einem Ohr 30 %
- des Geruchs 10 %
- des Geschmacks 5 %
Sollten durch einen Unfall mehrere Körperteile verletzt worden sein, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert.
Bei manchen Versicherungsunternehmen gibt es gegen einen Mehrbeitrag eine verbesserte Gliedertaxe. Bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Chirurgen, können im Rahmen ihrer Privaten Unfallversicherung spezielle Gliedertaxen vereinbaren.
Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld ist ein Tagessatz, den die Private Unfallversicherung dem Versicherungsnehmer für jeden Kalendertag, den sich der Versicherte nach einem Unfall in vollstationärer Behandlung befindet, zahlt. Tag der Einlieferung und der Entlassung zählen dabei jeweils als ein Tag. Die Höhe des Krankenhaustagegelds wird bei Abschluss der Privaten Unfallversicherung festgelegt und ab dem Tag des Unfalls an den Versicherungsnehmer geleistet. Mit dem Tagessatz deckt die Private Unfallversicherung ausschließlich medizinisch notwendige Heilbehandlungen ab. Für Rehabilitationstherapien oder für Aufenthalte in Kuranstalten kommt sie nicht auf.
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
Nach einem Krankenhausaufenthalt kommen auf den Versicherungsnehmer eventuelle Mehr-Ausgaben zu, z.B. in Form von Taxi-Fahrten zum Arzt. Durch die Vereinbarung von ? Krankenhaustagegeld mit anschließendem Genesungsgeld können diese Kosten gedeckt werden. Die Private Unfallversicherung leistet das Genesungsgeld für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die auch der Krankenhaustagessatz gezahlt wurde. Hierbei gilt folgende Abstufung:
- Tag 1 bis 10: 100 Prozent
- Tag 11 bis 20: 50 Prozent
- ab Tag 21: 25 Prozent
des Krankenhaustagegeldes.
Progression
Im Rahmen der Privaten Unfallversicherung kann zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer eine sogenannte Progression festgelegt werden. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 300% und 500%. Bei einer Invalidität des Versicherungsnehmers als Folge eines Unfalls zahlt die Private Unfallversicherung bei höheren Invaliditätsgraden eine entsprechend höhere Versicherungssumme. Die Progression kommt bei einer Invalidität über 25% zum Einsatz.
Die Vereinbarung einer Progression schlägt sich in einer höheren Versicherungsprämie nieder.
Todesfallleistung
Stirbt der Versicherungsnehmer an den Folgen eines Unfalls innerhalb eines Jahres, leistet die Private Unfallversicherung die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen. Die Todesfallleistung dient dem Hinterbliebenenschutz. Darüber hinaus können damit die Kosten für die Bestattung gedeckt werden.
Voraussetzung für die Todesfallleistung im Rahmen der Privaten Unfallversicherung ist, dass der Versicherer innerhalb von 48 Stunden über das Ableben des Versicherungsnehmers in Kenntnis gesetzt wird.
Übergangsleistung
Ist der Versicherte nach dem Unfall sechs Monate lang kontinuierlich in seiner physischen oder psychischen Leistungsfähigkeit zu mindestens 50% eingeschränkt, zahlt die Private Unfallversicherung die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Durch die Übergangsleistung verfügt der Versicherungsnehmer über eine Geldsumme, die er für unfallfolgebedingte Ausgaben, z.B. Heilbehandlungen, benötigt. Die Übergangsentschädigung hilft, wenn nach einer schweren Verletzung der Invaliditätsgrad noch nicht festgestellt werden kann oder der privat Unfallversicherte Schäden davon getragen hat, die einer langfristigen Heilung bedürfen.
Unfall
Nach versicherungstechnischer Definition liegt ein Unfall vor, wenn der privat Unfallversicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.