Unfallversicherung Lexikon
Abkürzung für „Allgemeine
Unfallversicherungsbedingungen“. Sie sind zusammen mit dem
Versicherungsschein Vertragsbestandteil der Privaten
Unfallversicherung. Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen
sind ein Reglement für Leistungen, Rechte und Pflichten der
Vertragspartner.
Verunglückt der privat Unfallversicherte bei einer
Freizeitaktivität, wie z.B. dem Skifahren oder Wandern, kann ein
Bergungseinsatz notwendig sein. In der Privaten Unfallversicherung
sind Bergungskosten in der Regel beitragsfrei mitversichert. Im
Versicherungsfall erstattet die Private Unfallversicherung dem
Versicherungsnehmer bis zur vereinbarten Summe die Kosten für
Such-und Rettungsaktionen sowie für den Transport des Verletzten
und die Überführung im Todesfall.
Für die Aufnahme in die Private Unfallversicherung ist eine
Gesundheitsprüfung in der Regel nicht erforderlich. Von Bedeutung
sind nur sehr schwerwiegende Erkrankungen, wie z.B. Hämophilie
(Bluterkrankheit). Von einer Privaten Unfallversicherung
ausgeschlossen sind meist pflegebedürftige Personen ab einer
bestimmten Pflegestufe oder Geisteskranke.
Erleidet der Versicherungsnehmer aufgrund eines Unfalls den Verlust
oder die Gebrauchsunfähigkeit von Körperteilen oder
Sinnesorganen, bestimmt ein von der Privaten Unfallversicherung
beauftragter Arzt den Invaliditätsgrad des Verletzten. Richtlinie
ist die sogenannte Gliedertaxe. Diese gibt für die jeweiligen
Verletzungen beispielsweise folgende Invaliditätsgrade in Prozent
vor. Für Verlust oder Funktionsbeeinträchtigungen
» eines Armes im Schultergelenk: 70 %
» einer Hand im Handgelenk 55 %
» eines Daumens 20 %
» eines Beines bis über der Mitte des Oberschenkels 70 %
» eines Fußes im Fußgelenk 40 %
» einer großen Zehe 5 %
» eines Auges 50 %
» des Gehörs auf einem Ohr 30 %
» des Geruchs 10 %
» des Geschmacks 5 %
Sollten durch einen Unfall mehrere Körperteile verletzt worden
sein, werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert.
Bei manchen Versicherungsunternehmen gibt es gegen einen Mehrbeitrag
eine verbesserte Gliedertaxe. Bestimmte Berufsgruppen, wie z.B.
Chirurgen, können im Rahmen ihrer Privaten Unfallversicherung
spezielle Gliedertaxen vereinbaren.
Das Krankenhaustagegeld ist ein Tagessatz, den die Private
Unfallversicherung dem Versicherungsnehmer für jeden Kalendertag,
den sich der Versicherte nach einem Unfall in vollstationärer
Behandlung befindet, zahlt. Tag der Einlieferung und der Entlassung
zählen dabei jeweils als ein Tag. Die Höhe des
Krankenhaustagegelds wird bei Abschluss der Privaten
Unfallversicherung festgelegt und ab dem Tag des Unfalls an den
Versicherungsnehmer geleistet. Mit dem Tagessatz deckt die Private
Unfallversicherung ausschließlich medizinisch notwendige
Heilbehandlungen ab. Für Rehabilitationstherapien oder für
Aufenthalte in Kuranstalten kommt sie nicht auf.
Nach einem Krankenhausaufenthalt kommen auf den Versicherungsnehmer
eventuelle Mehr-Ausgaben zu, z.B. in Form von Taxi-Fahrten zum Arzt.
Durch die Vereinbarung von ? Krankenhaustagegeld mit
anschließendem Genesungsgeld können diese Kosten gedeckt
werden. Die Private Unfallversicherung leistet das Genesungsgeld
für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die auch der
Krankenhaustagessatz gezahlt wurde. Hierbei gilt folgende
Abstufung:
» Tag 1 bis 10: 100 Prozent
» Tag 11 bis 20: 50 Prozent
» ab Tag 21: 25 Prozent
des Krankenhaustagegeldes.
Im Rahmen der Privaten Unfallversicherung kann zwischen Versicherer
und Versicherungsnehmer eine sogenannte Progression festgelegt
werden. Sie bewegt sich in der Regel zwischen 300% und 500%. Bei
einer Invalidität des Versicherungsnehmers als Folge eines
Unfalls zahlt die Private Unfallversicherung bei höheren
Invaliditätsgraden eine entsprechend höhere
Versicherungssumme. Die Progression kommt bei einer
Invalidität über 25% zum Einsatz.
Die Vereinbarung einer Progression schlägt sich in einer
höheren Versicherungsprämie nieder.
Stirbt der Versicherungsnehmer an den Folgen eines Unfalls
innerhalb eines Jahres, leistet die Private Unfallversicherung die
vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen. Die
Todesfallleistung dient dem Hinterbliebenenschutz. Darüber
hinaus können damit die Kosten für die Bestattung gedeckt
werden.
Voraussetzung für die Todesfallleistung im Rahmen der Privaten
Unfallversicherung ist, dass der Versicherer innerhalb von 48
Stunden über das Ableben des Versicherungsnehmers in Kenntnis
gesetzt wird.
Ist der Versicherte nach dem Unfall sechs Monate lang
kontinuierlich in seiner physischen oder psychischen
Leistungsfähigkeit zu mindestens 50% eingeschränkt, zahlt
die Private Unfallversicherung die Höhe der vereinbarten
Versicherungssumme. Durch die Übergangsleistung verfügt
der Versicherungsnehmer über eine Geldsumme, die er für
unfallfolgebedingte Ausgaben, z.B. Heilbehandlungen, benötigt.
Die Übergangsentschädigung hilft, wenn nach einer
schweren Verletzung der Invaliditätsgrad noch nicht
festgestellt werden kann oder der privat Unfallversicherte
Schäden davon getragen hat, die einer langfristigen Heilung
bedürfen.
Nach versicherungstechnischer Definition liegt ein Unfall vor, wenn
der privat Unfallversicherte durch ein plötzlich von
außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig
eine Gesundheitsschädigung erleidet.