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Unfallarten

Ein Unfall im Sinne der Unfallversicherung liegt vor, wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig einen langfristigen Gesundheitsschaden erleidet.

Spricht man von Unfallarten, unterscheidet man die Unfälle vor allem danach, welche Tätigkeit vor dem Eintreten des Ereignisses ausgeübt wurde und an welchem Ort sich der Unfall ereignet hat.

Typische Unfallarten sind etwa:

Berufs- sowie Freizeitunfälle können mit einer privaten Unfallversicherung abgedeckt werden. Für Jagd-, Motorradsport- und Luftfahrt-Unfälle gibt es spezielle Unfallversicherungen.

Normale Sportunfälle sind in der Regel über eine einfache private Unfallversicherung abgesichert. Die private Unfallversicherung leistet prinzipiell bei jedem dauerhaften Personenschaden, der durch einen Unfall verursacht wird – unabhängig davon, ob sich der Unfall während der Arbeit oder in der Freizeit ereignet hat.

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