Ihre persönliche Versicherungsberatung
089 - 24 24 12 58
Montag - Sonntag von 8:00 - 20:00 Uhr
Gerne kontaktieren Sie uns per E-Mail:
unfallversicherung@check24.de
Bewertungen zu CHECK24 Versicherungen
Ihre Zufriedenheit ist unsere Mission! Daher haben alle CHECK24-Kunden nach Abschluss einer Versicherung die Möglichkeit, uns über das unabhängige Portal eKomi zu bewerten.
alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
So schön und bequem es auch ist, zu Hause in gewohnter Umgebung Urlaub zu machen – es hat durchaus seinen Reiz, ins Ausland zu verreisen, um neue Erfahrungen zu sammeln und andere Kulturen kennenzulernen. Sprachliche Probleme lassen sich in den meisten Fällen einfach lösen oder umgehen – doch wie sieht es mit Ihrem Unfallschutz im Ausland aus?
Auf die gesetzliche Unfallversicherung können Sie sich bei Unfällen während Ihrer Urlaubsreise nicht verlassen. Der gesetzliche Unfallschutz greift grundsätzlich nicht bei Freizeitunfällen. Eine private Unfallversicherung sichert Sie hingegen sowohl bei Berufs- als auch Freizeitaktivitäten ab und ist daher eine ideale Ergänzung.
Auf beruflichen Reisen ist zudem häufig unklar, wann die Arbeitszeit und damit der gesetzliche Unfallschutz endet und wann die private Freizeit beginnt. Dieses Problem lässt sich mit einer privaten Unfallversicherung einfach und umfassend lösen, da der Versicherungsschutz jederzeit greift.
Spezielle Reiseunfallversicherungen, die nur bei Unfällen im Urlaub leisten, sind in der Regel nicht sinnvoll. Bei Unfällen außerhalb des versicherten Reisezeitraums leisten sie gar nicht.
Zudem sind einige Angebote mit weiteren Zusatzleistungen gekoppelt und daher häufig ein unflexibles Kombiprodukt aus Unfallversicherung, Auslandskrankenversicherung und Reiseversicherung.
Verbraucher sollten solche Versicherungen besser getrennt voneinander abschließen und jeweils einen Tarif wählen, der möglichst gut zu ihrem Absicherungsbedarf passt.
Bei speziellen Reiseunfallversicherungen ist die Versicherungsleistung zudem häufig auf vergleichsweise geringe Summen begrenzt – zum Beispiel auf 30.000 Euro bei einer Vollinvalidität.
Experten raten von speziellen Tarifen ab
Auch unabhängige Experten – etwa von der Stiftung Warentest – empfehlen Verbrauchern, anstelle einer Reiseunfallversicherung besser eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Der Schutz einer privaten Unfallversicherung gilt für sämtliche Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Es spielt daher keine Rolle, ob man sich zu Hause, auf der Arbeit oder während einer Urlaubsreise verletzt – der Versicherungsschutz greift in allen Fällen.
Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind nur Aufenthalte in Kriegs- oder Krisengebieten sowie riskante Extremsportarten, sofern sie nicht von einem speziellen Tarif abgedeckt sind.
Ansprüche auf Versicherungsleistungen hat man, wenn man durch einen Unfall körperliche Schäden erleidet, welche die Leistungsfähigkeit dauerhaft einschränken.
Beispiel: Sturz im Ausland
Sie stolpern und stürzen im Urlaub die Treppe im Hotel hinunter und erleiden durch den Unfall einen dauerhaften Hörschaden an einem Ohr. In diesem Fall erhalten Sie von der privaten Unfallversicherung eine Invaliditätsleistung in Form einer Kapitalzahlung.
Bei vollständigem Gehörverlust auf einem Ohr zahlt die Versicherung 30.000 Euro. Wurde eine Progression vereinbart, erhöht sich diese Summe noch.
Leistungsstarke Tarife decken auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten ab. Sollte also etwa bei einem Skiunfall eine Bergung notwendig werden, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten bis zu einem festgelegten Maximalbetrag (zum Beispiel 10.000 Euro).
21 Jahre Erfahrung, ein Ziel: Das Beste für Sie herausholen!