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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Eine Unfallrente ist eine monatliche Rente, die man nach einem Unfall erhält, der zu dauerhaften, gesundheitlichen Schäden führt. Je nachdem, von welcher Stelle man die Rente bezieht, wird zwischen zwei Rentenarten unterschieden:
Die gesetzliche Unfallrente ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie wird ausgezahlt, wenn man von einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gesundheitliche Schäden davonträgt, die länger als 26 Wochen fortbestehen. Dabei muss der Grad der Einschränkung bei mindestens 20 Prozent liegen.
Wie hoch die gesetzliche Unfallrente ausfällt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
Um das Arbeitseinkommen zu bestimmen, geht man vom Jahresarbeitsverdienst (JAV) aus. Dies ist das Brutto-Einkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor dem Unfall.
Der Grad der Einschränkung wird als Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erfasst. Sie richtet sich danach, wie stark der Versicherte in seiner Erwerbsfähigkeit körperlich oder geistig eingeschränkt ist.
Ist die Erwerbsfähigkeit vollständig verloren gegangen, liegt die MdE bei 100 Prozent. Dann wird eine Vollrente ausgezahlt, die zwei Dritteln des Jahresarbeitsverdienstes entspricht. Liegt keine volle Erwerbsminderung vor, wird die Rente entsprechend dem Grad der Minderung anteilig ausgezahlt (Teilrente).
Es gelten zudem Mindest- und Höchstgrenzen für den Jahresarbeitsverdienst. Die Mindestgrenze beträgt für volljährig Versicherte 60 Prozent der aktuellen Bezugsgröße – dies ist das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung.
Als Höchstgrenze für den Verdienst gilt das Zweifache der Bezugsgröße im Jahr des Unfalls.
Zuschlag für Schwerverletzte
Ist die gesundheitliche Einschränkung so stark, dass sie nicht mehr arbeiten können, erhalten Schwerverletzte ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent einen Zuschlag von 10 Prozent auf die Unfallrente. Sollten sie zusätzlich eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, entfällt der Anspruch auf diesen Zuschlag.
Beispiel: Höhe der gesetzlichen Unfallrente (Vollrente)
Jahresarbeitsverdienst (JAV) | 42.000 € / Jahr |
Grad der Erwerbsminderung (MdE) | 100 % |
Vollrente (2/3 des JAV) | 28.000 € / Jahr |
Beispiel: Höhe der gesetzlichen Unfallrente (Teilrente)
Jahresarbeitsverdienst (JAV) | 42.000 € / Jahr |
Grad der Erwerbsminderung (MdE) | 50 % |
Teilrente | 14.000 € / Jahr |
Zuschlag (10 %) | 1.400 € |
Teilrente mit Zuschlag | 15.400 € / Jahr |
Abfindung zeitlich begrenzter Renten
Wird eine Unfallrente voraussichtlich für maximal drei Jahre gezahlt, kann die gesetzliche Unfallversicherung die Rente abfinden. Der Versicherte erhält dann eine Einmalzahlung in Höhe der zu erwartenden Renten. Sollten die gesundheitlichen Einschränkungen nach Ablauf des prognostizierten Zeitraums fortbestehen, wird die Unfallversicherung eine Verlängerung der Rentenzahlung prüfen.
Die Höhe der gesetzlichen Unfallrente wird jedes Jahr angepasst. Sie erhöht sich dabei um den Prozentsatz, um den auch die gesetzliche Altersrente steigt.
Eine Unfallrente lässt sich als Zusatzbaustein einer privaten Unfallversicherung vereinbaren. Die Versicherung zahlt dann im Leistungsfall eine lebenslange, monatliche Rente aus. Meist gibt es eine Unfallrente allerdings nur bei schweren Unfallschäden – in der Regel muss der Invaliditätsgrad mindestens 50 Prozent betragen, damit die Rente ausgezahlt wird.
Bei Vertragsabschluss kann man wählen, wie hoch die monatliche Rente ausfallen soll. Bei den Tarifen im CHECK24-Vergleich ist eine Monatsrente zwischen 200 und 2.000 € möglich. Eine Unfallrente wird bis zum Tod der versicherten Person gezahlt, sofern die gesundheitlichen Einschränkungen bestehen bleiben und der Invaliditätsgrad nicht unter 50 Prozent sinkt.
Eine private Unfallrente wird unabhängig von anderen Leistungen gezahlt. Sollten Sie nach einem Unfall noch eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, so erhalten Sie die private Rente zusätzlich.
Eine gesetzliche Unfallrente erhalten Sie von Ihrem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. In der Regel ist das die Berufsgenossenschaft, zu der Ihr Arbeitgeber gehört. Ist es zu einem Arbeitsunfall gekommen, prüft die Unfallversicherung automatisch, ob ein Anspruch auf Leistungen wie etwa eine Unfallrente besteht. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht nötig.
Meldung eines Arbeitsunfalls
Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der Genossenschaft oder Unfallkasse gemeldet werden. Der Tag des Unfalls zählt bei dieser Frist nicht mit, Sonn- und Feiertage hingegen schon. In größeren Betrieben muss der Betriebsrat eine Unfallanzeige unterschreiben. Auch der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft des Unternehmens müssen informiert werden.
Eine private Unfallrente beantragen Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft. Ist nach einem Unfall der nötige Invaliditätsgrad erreicht – meist 50 Prozent – wird die Versicherung die vereinbarte Rente zahlen.
Meldung an private Unfallversicherung
Nach einem Unfall müssen Sie den privaten Versicherer so schnell wie möglich informieren. Mit einer Unfallanzeige melden Sie die näheren Einzelheiten zum Unfall – etwa zu Zeitpunkt und Unfallhergang.
In der Regel wird sowohl bei der gesetzlichen als auch privaten Unfallrente ein ärztliches Gutachten benötigt, um die gesundheitlichen Schäden genau zu ermitteln.
Eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie oder Ihre Angehörigen steuerfrei. Allerdings gelten Leistungen der Unfallversicherung, die nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt werden, als Lohnersatzleistungen. Dazu zählt etwa ein Verletztengeld oder Übergangsgeld. Auch diese Leistungen sind steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie erhöhen unter Umständen den Steuersatz, der auf das restliche Einkommen gezahlt werden muss.
Auf eine Rente der privaten Unfallversicherung werden dagegen Steuern fällig. Sie müssen den Ertragsanteil der Rente versteuern, der sich nach dem Alter bei Beginn der Rentenzahlung richtet. Kommt es auf der Arbeit oder dem Weg dorthin zum Unfall, zählt die Unfallrente unter Umständen als steuerpflichtiger Arbeitslohn.