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Gliedertaxe – Leistung bei Invalidität

Die Gliedertaxe ist ein wichtiges Element der privaten Unfallversicherung. Wir erklären, was sich hinter dem Begriff genau verbirgt, wie die Gliedertaxe die Höhe einer Auszahlung mitbestimmt und warum sie sich je nach Tarif unterscheidet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gliedertaxe legt den Invaliditätsgrad für jeden Körperteil fest und ist in der Unfallversicherung entscheidend für die Höhe der Leistung.
  • Nach einem Unfall diagnostiziert ein Arzt den Grad der Invalidität anhand der Gliedertaxe und meldet ihn der Versicherung.
  • Die Höhe der Auszahlung berechnet sich aus dem Invaliditätsgrad, der vereinbarten Versicherungssumme und Progression.
  • Weil die Versicherungen ihre Gliedertaxen selbst festlegen, sollten Sie mehrere Tarife miteinander vergleichen.
  • Mit Zusatzleistungen wie einer Unfallrente oder einem Krankenhaustagegeld können Sie Ihren Unfallschutz erweitern.

Die private Unfallversicherung leistet bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall. Wie hoch die Leistung ausfällt, hängt neben der vereinbarten Grundsumme vor allem vom Grad der Invalidität ab.

Diesen bestimmt der Versicherer mit Hilfe einer Gliedertaxe. Sie legt für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan einen Invaliditätsgrad fest, der bei einem vollständigen Verlust gilt.

Die Gliedertaxe einer Versicherung finden Sie in der Regel als Tabelle in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB).

Unsere Tabelle zeigt die Empfehlung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Vergleich zur Gliedertaxe eines guten Tarifs.

Unfallversicherung: Beispiel einer Gliedertaxe mit Invaliditätsgraden für einzelne KörperteileVergleich: GDV-Empfehlung + guter Tarif

GDV-Empfehlung: Musterbindungen des GDV (AUB 2020)
Guter Tarif: AUB (08/2022) der InterRisk, Tarif XXL.
Körperteil /
Sinnesorgan
Empfehlung
des GDV
guter Tarif
Arm im Schultergelenk 70 % 100 %
Arm oberhalb Ellenbogen 65 % 100 %
Arm unterhalb Ellenbogen 60 % 100 %
Hand 55 % 90 %
Daumen 20 % 45 %
Zeigefinger 10 % 30 %
anderer Finger 5 % 20 %
Bein über Mitte Oberschenkel 70 % 100 %
Bein bis Mitte Oberschenkel 60 % 100 %
Bein bis unterhalb Knie 50 % 100 %
Bein bis Mitte Unterschenkel 45 % 100 %
Fuß 40 % 70 %
großer Zeh 5 % 20 %
anderer Zeh 2 % 10 %
Auge 50 % 70 %
Gehör auf einem Ohr 30 % 50 %
Geruchssinn 10 % 25 %
Geschmackssinn 5 % 25 %

Gliedertaxen für bestimmte Berufe

Einige Versicherer bieten für bestimmte Berufe speziell angepasste Glieder­taxen an – etwa für Chirurgen oder Musiker. Hier werden einzelne Körperteile deutlich besser ab­gesichert.

So wird der Grad der Invalidität bestimmt

Da die Unfallversicherung nur bei bleibenden Verletzungen eine Kapitalleistung erbringt, muss der Versicherte – wenn keine eindeutige körperliche Beeinträchtigung vorliegt (z.B. Verlust eines Körperteils) – nach einer bestimmten Frist einen Arzt aufsuchen. Der Arzt wird in der Regel von der Versicherung bestimmt und soll feststellen, ob aufgrund des Unfalls eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht.

Unfall fristgerecht melden

Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, ist es wichtig, dass Sie der Versicherung einen Unfall innerhalb einer bestimmten Frist melden. In der Regel muss eine Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und der Versicherung gemeldet worden sein. Für Leistungen im Todesfall muss man einen Unfalltod meist innerhalb von 48 Stunden melden.

Der Arzt diagnostiziert den Grad der körperlichen Beeinträchtigung und meldet ihn der Versicherungsgesellschaft.

Allerdings gelten die Werte der Gliedertaxe nur dann, wenn Sie den Körperteil oder das Sinnesorgan überhaupt nicht mehr nutzen können. Ist die Funktion dagegen nur eingeschränkt, kürzt der Versicherer den Prozentwert aus der Gliedertaxe.

Beispiel: Minderung der Sehkraft

Der Invaliditätsgrad für den vollständigen Verlust eines Auges liegt bei 40 Prozent. Stellt der Augenarzt eine verbleibende Funktionsfähigkeit von 50 Prozent fest, berücksichtigt der Versicherer nur die Hälfte von 40 Prozent – also 20 Prozent.

40 % Invalidität nach Gliedertaxe x 50 % Funktionsfähigkeit = 20 % Invaliditätsgrad

In der Gliedertaxe sind nicht sämtliche Körperteile aufgeführt. Führt eine andere Verletzung – etwa an der Wirbelsäule – zu einer Behinderung, muss der Arzt den Invaliditätsgrad einschätzen. Er ermittelt dann, wie stark die Verletzung den Versicherten in seiner Leistungsfähigkeit einschränkt.

So wird die Höhe der Kapitalzahlung berechnet

Die Versicherung berechnet aus dem Invaliditätsgrad – zusammen mit der vereinbarten Versicherungs­summe und Progression – die Höhe der Einmalzahlung.

Verliert etwa ein Versicherungsnehmer durch einen Unfall einen Arm, entspricht das laut der abgebildeten Gliedertaxe einem Invaliditäts­grad von 70 Prozent. Ohne Progression erhält er daher 70 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Wurden 200.000 Euro abgeschlossen, zahlt der Versicherer 140.000 Euro aus.

Liegen mehrere unfallbedingte, bleibende Verletzungen vor, addieren sich die Invaliditäts­grade und die Versicherung leistet eine entsprechend höhere Kapitalzahlung – zum Beispiel beim Verlust mehrerer Finger.

Maximal wird jedoch ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent berücksichtigt – selbst wenn die Summe aller Einschränkungen theoretisch höher ausfällt.

Progression erhöht die Höhe der Auszahlung

Das folgende Fallbeispiel zeigt, wie sich die Progression auf die Versicherungs­leistung auswirkt.

Fallbeispiel:

  • Versicherungssumme: 100.000 Euro
  • Progression: 225 Prozent
  • Unfallfolge: Querschnittslähmung

Verliert die versicherte Person durch einen Unfall die Fähigkeit zu gehen, würde der Invaliditäts­grad gemäß Gliedertaxe theoretisch 140 Prozent betragen – 70 Prozent je Bein. Praktisch berücksichtigt die Versicherung den maximal möglichen Invaliditätsgrad von 100 Prozent.

Die Versicherungssumme beträgt 100.000 Euro. Da der Versicherungsnehmer bei Vertrags­abschluss eine Progression von 225 Prozent vereinbart hat, erhöht sich die Auszahlung auf 225.000 Euro.

Weitere Leistungen durch Zusatzbausteine

Der Unfallschutz kann durch Zusatz­versicherungen erweitert werden. Wer möchte, kann beispielsweise eine Unfallrente oder ein Krankenhaustagegeld in den Versicherungs­schutz integrieren. Die Unfallrente leistet monatliche Renten­zahlungen, wenn durch die Invalidität eine eingeschränkte oder vollständige Arbeits­unfähigkeit besteht. Meist wird eine Rente ab einem Invaliditäts­grad von 50 Prozent ausgezahlt.

Das Krankenhaustagegeld wird für jeden unfallbedingten Krankenhaus­aufenthalt bezahlt. So lassen sich Kosten, die durch den Krankenhaus­aufenthalt entstehen, begleichen (zum Beispiel Kinderbetreuung oder Medikamenten­zuzahlungen). Erwachsene können darauf jedoch in der Regel verzichten.

Häufige Verletzungen: Wann leistet die Unfallversicherung?

Erfahren Sie hier, ob und unter welchen Voraussetzungen die Unfallversicherung bei bestimmten Verletzungen leistet:

  • Kreuzbandriss

    Bei einem Kreuzbandriss (Kreuzbandruptur) reißt das vordere oder hintere Kreuzband im Knie – häufig beim Fußball oder Skifahren. Ein Kreuzbandriss beeinträchtigt die Stabilität des Knies. Führt die Verletzung zu einer andauernden Invalidität, leistet die Unfallversicherung.

    Dafür sollte der Tarif auch bei erhöhten Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen leisten. Ansonsten würde die Verletzung nur als Unfall gelten, falls es eine Krafteinwirkung von außen gab – etwa durch den Zusammenprall mit einem Mitspieler.

  • Knochenbruch

    In vielen Fällen führt ein einfacher Knochenbruch nicht zu bleibenden Schäden und ist nach einigen Wochen ausgeheilt. Daher leistet die Unfallversicherung in der Regel nicht für Knochenbrüche. Es gibt jedoch spezielle Tarife, die bei einem Knochenbruch ein Gipsgeld zahlen – eine Art Schmerzensgeld für solche Verletzungen.

  • Bandscheibenvorfall

    Tritt Bandscheibengewebe (Gallertkern) zwischen einzelnen Wirbeln nach außen, spricht man von einem Bandscheibenvorfall. Meist sind hohe Belastungen der Bandscheiben durch häufiges Sitzen oder Heben schwerer Lasten die Ursache. Für solche Verschleißerscheinungen leistet die Unfallversicherung nicht.

    In der Regel schließen die Versicherungs­beding­ung­en Schäden an den Bandscheiben ausdrücklich aus. Die Unfallversicherung leistet daher nur im Ausnahmefall, falls ein Unfall als überwiegende Ursache (mehr als 50 Prozent) auszumachen ist. Allerdings gilt dies nicht für erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen – hier sind Schäden an den Bandscheiben fast immer ausgeschlossen.

  • Leistenbruch

    Bei einem Leistenbruch (Leistenhernie) brechen Schichten der Bauchwand durch den Leistenkanal. Häufig liegt eine angeborene Schwäche vor, die durch eine zu hohe Belastung zum Bruch führt. In der Regel wird ein Leistenbruch operiert und hat keine dauerhaften Einschränkungen zur Folge.

    Sollte es im Einzelfall dennoch zu einer Invalidität kommen, leistet die Unfallversicherung, falls der Tarif Verletzungen durch eine erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung – auch bei Bauch- und Unterleibsbrüchen – abdeckt.

  • Bizepssehnenriss

    Bei einem Bizepssehnenriss (Bizepssehnenruptur) reißt eine der drei Sehnen des Bizepsmuskel am Oberarm. Fast immer ist die lange Bizepssehne betroffen, die den Muskel am Schultergelenk befestigt. In der Regel tritt diese Verletzung bei älteren Sportlern oder körperlich schwer arbeitenden Menschen auf und ist verschleißbedingt. Dann handelt es sich normalerweise nicht um einen Unfall. Zudem bleibt nach abgeschlossener Behandlung häufig nur eine leichte Kraftminderung zurück.

    Ein Riss der unteren (distalen) Bizepssehne tritt hingegen meist nach einem Unfall auf, ein Riss der kurzen Bizepssehne ist äußerst selten.

    Die private Unfallversicherung zahlt in allen Fällen nur, falls der Bizepssehnenriss zu dauerhaften Schäden führt. Gab es beim Unfall keine äußere Krafteinwirkung, muss der Tarif zudem erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegungen abdecken.

Häufige Fragen zur Gliedertaxe

  • Wie wird der Invaliditätsgrad berechnet?

    Bei bleibenden Unfallfolgen muss ein Arzt in einem Gutachten feststellen, ob bestimmte Körperteile oder Sinnesorgane dauerhaft geschädigt sind. Bei einem Verlust oder vollständigem Funktionsverlust eines Körperteils ergibt sich der Invaliditätsgrad aus der Gliedertaxe. Sind mehrere Körperteile betroffen, werden die Invaliditätsgrade addiert. Ist die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt, wird der jeweilige Invaliditätsgrad anteilig berücksichtigt.

  • Was ist eine Gliedertaxe?

    Die Gliedertaxe einer Unfallversicherung legt für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan fest, wie hoch bei einem Verlust der Invaliditätsgrad ist. So kann die Gliedertaxe etwa festlegen, dass der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Auges 50 Prozent, bei Verlust eines Daumens 20 Prozent beträgt. Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane betroffen, werden die Invaliditätsgrade addiert. Die Gliedertaxe ist Bestandteil der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) eines Tarifs.

  • Was ist eine verbesserte Gliedertaxe?

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat eine Empfehlung für die Gliedertaxe veröffentlicht. Diese ist jedoch unverbindlich. Jeder Versicherer kann selbst festlegen, welchen Invaliditätsgrad er den einzelnen Körperteilen zuordnet. Dabei kann ein Anbieter über die Empfehlungen des GDV hinausgehen und höhere Invaliditätsgrade vereinbaren. Eine solche Gliedertaxe bezeichnet man als verbesserte Gliedertaxe.

  • Was ist die Progression bei der Unfallversicherung?

    Vereinbart man bei der Unfallversicherung eine Progression, erhöht sich im Leistungsfall bei höheren Invaliditätsgraden die Versicherungssumme um einen bestimmten Faktor. Meist kann man beim Abschluss zwischen den Progressionsstaffeln 225, 350 und 500 Prozent wählen. Vereinbart man etwa eine Progression von 225 Prozent und beträgt die Grundsumme 100.000 Euro, zahlt die Versicherung maximal das 2,25-Fache der Summe (225.000 Euro) aus.

    Welcher Prozentwert im Leistungsfall ausgezahlt wird, lässt sich anhand der Progressionsstaffel ablesen. Diese Tabelle findet sich meist im Versicherungsschein oder den Versicherungsbedingungen.

Gliedertaxe von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich

Jede Versicherung legt selbst fest, wie sie ihre Gliedertaxe gestaltet. Es gibt zwar eine Empfehlung des GDV, diese ist jedoch nicht verbindlich. Sehr gute Tarife sehen deutlich höhere Invaliditätsgrade für die einzelnen Körperteile und Sinnesorgane vor.

Daher sollten Sie die Tarife der Versicherer mit den unterschiedlichen Gliedertaxen vor einem Abschluss miteinander vergleichen.

Nutzen Sie dafür den CHECK24 Vergleichsrechner der privaten Unfallversicherung. Unser Online-Vergleich enthält viele Top-Anbieter und bietet Ihnen ein Sparpotenzial von bis zu 97 Prozent. Unser Unfallversicherung Vergleich ist dabei für Sie völlig kostenfrei und unverbindlich.

Marco Eichmann
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