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alle BewertungenDas Wichtigste in Kürze
Egal, wann und wo Ihr Kind einen Unfall erleidet, mit einer Kinderunfallversicherung sind Kinder und Babys rund um die Uhr und an jedem Ort abgesichert. Die Unfallversicherung sichert die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls ab.
Die private Unfallversicherung für Kinder ist damit deutlich umfangreicher als der gesetzliche Unfallschutz. Denn der gesetzliche Schutz greift nur, falls sich ein Unfall beim Besuch eines Kindergartens, einer Kindertagesstätte oder in der Schule ereignen sollte. Auch der Hin- und Rückweg zu einer solchen Einrichtung ist versichert.
Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. Laut Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ereignet sich weniger als jeder dritte Unfall in der Kita oder Schule, mehr als zwei Drittel der Unfälle entfallen auf die Freizeit.
Über die gesetzliche Unfallversicherung sind Kinder daher nur unzureichend abgesichert. Mit einer privaten Kinderunfallversicherung können Sie die Lücken in der Absicherung Ihrer Kinder schließen.
Kinder sind ständig in Bewegung, können dabei allerdings Gefahren noch nicht richtig einschätzen. Sie haben daher ein höheres Verletzungs- und Unfallrisiko als Erwachsene.
Eltern unterschätzen Unfallrisiko häufig
Kinder verletzen sich beim Spielen in der Freizeit unter anderem auf dem Spielplatz, zu Hause, bei Freunden, auf dem Sportplatz oder im Straßenverkehr. Häufig wird dabei das Risiko eines Unfalls von Eltern falsch eingeschätzt. In unserem Unfallreport erfahren Sie mehr zum Unfallrisiko von Kindern.
Innerhalb eines Jahres verletzen sich 16,5 Prozent aller Kinder im Alter von 1 bis 17 Jahren so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Jungen sind dabei mit knapp 19 Prozent deutlich häufiger betroffen als Mädchen (14 Prozent). Nach einer Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG) mussten allein im Jahr 2019 rund 1,9 Millionen Kinder nach einem Unfall zum Arzt.
Daher ist eine private Unfallversicherung für Kinder und Babys sinnvoll, um die finanziellen Folgen von bleibenden Unfallschäden abzusichern. Denn der Schutz der gesetzlichen Unfallkasse greift in vielen Fällen nicht.
Abschluss bis zum 18. Geburtstag möglich
Unfalltarife für Kinder können Sie bei den meisten Versicherern bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes abschließen. Nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Unfalltarif auf einen Tarif für Erwachsene umgestellt werden.
Die wichtigste Leistung einer privaten Unfallversicherung ist die Einmalzahlung bei bleibenden Gesundheitsschäden – die Invaliditätsleistung. Mit dem Geld können Sie anfallende Kosten nach einem Unfall begleichen – etwa für Spezialbehandlungen, die eine Krankenversicherung nicht übernimmt, oder für nötige Umbauten in der Wohnung oder im Haus.
Wie hoch die Invaliditätsleistung ausfällt, hängt von der vereinbarten Grundsumme (Versicherungssumme) ab. Daneben bestimmen die Gliedertaxe des Tarifs, der Grad der Behinderung (Invaliditätsgrad) sowie die gewählte Progression, welche Summe die Versicherung im Leistungsfall zahlt.
Von diesen Faktoren hängt die Höhe der Leistung ab:
Beim Abschluss einer Unfallversicherung wählt man eine Grundsumme. Sie dient als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Einmalzahlung im Leistungsfall. Beim Abschluss einer Unfallversicherung für Kinder sollten Eltern darauf achten, dass die Einmalzahlung im Leistungsfall hoch genug ausfällt. Wir empfehlen für Kinder eine Versicherungssumme von mindestens 75.000 Euro.
Für jeden Körperteil und jedes Sinnesorgan legen die Versicherer den Invaliditätsgrad in einer Gliedertaxe fest. Anhand der Gliedertaxe lässt sich ablesen, wie hoch der Grad der Invalidität ausfällt, falls es zum Verlust des jeweiligen Körperteils oder Sinnesorgans kommt.
Der Invaliditätsgrad wird in Prozent angegeben und kann je nach Tarif unterschiedlich hoch ausfallen. Bei einem Verlust von mehreren Körperteilen oder Sinnesorganen werden die einzelnen Invaliditätsgrade addiert – bis zu einer Vollinvalidität von 100 Prozent.
Beispiel: Verlust von Arm und Fuß
Für den Verlust eines Arms sieht die Gliedertaxe einen Invaliditätsgrad von 70 Prozent vor, für den Verlust eines Fußes 40 Prozent. Es ergibt sich theoretisch eine Invalidität von 110 Prozent. Praktisch besteht eine Vollinvalidität in Höhe von 100 Prozent, da dies der höchstmögliche Invaliditätsgrad ist.
Vereinbaren Sie bei der Unfallversicherung eine Progression, erhöht sich die Versicherungsleistung bei schweren Gesundheitsschäden. Meist können Sie zwischen einer Progression von 225, 350 und 500 Prozent wählen. Häufig macht sich eine Progression erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent bemerkbar.
Wir empfehlen für Kinder eine Progression in Höhe von 350 Prozent. Bei einer Grundsumme von 65.000 Euro und einer Progression in Höhe von 350 Prozent würde die Versicherung damit bei einer Vollinvalidität eine Einmalzahlung von 227.500 Euro leisten.
Neben der Einmalzahlung bietet eine Unfallversicherung je nach Tarif weitere Zusatzleistungen. Wir empfehlen, für Kinder vor allem eine monatliche Unfallrente sowie eine Todesfallsumme als Zusatzbausteine zu vereinbaren.
Wichtige Zusatzleistungen, die für Kinder und Babys sinnvoll sein können:
Wird eine Unfallrente vereinbart, zahlt die Versicherung bei schweren Behinderungen eine lebenslange, monatliche Rente aus. Dies soll helfen, bei einer Behinderung die Lebenshaltungskosten zumindest zu einem Teil zu decken. Meist wird die Rente ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt – also bei schweren Behinderungen. Wir empfehlen für Kinder eine monatliche Unfallrente in Höhe von mindestens 500 Euro.
Kinderinvaliditätsversicherung
Die Absicherung von Gesundheitsschäden, die nach einem Unfall oder einer Krankheit zu einer dauerhaften Behinderung Ihres Kindes führen, ist auch mit einer Kinderinvaliditätsversicherung möglich. Die Versicherung zahlt ebenfalls eine monatliche Rente aus, sichert Ihr Kind in der Regel allerdings nur bis zum 18. Geburtstag finanziell ab.
Eine Invaliditätsversicherung für Kinder ist in der Regel teurer als eine Kinderunfallversicherung, da sie auch bei gesundheitlichen Schäden nach einer Krankheit leistet.
Mit einer Todesfallsumme können bei einem tödlichen Unfall die Kosten für eine Beerdigung bezahlt werden.
Bei einer Unfallversicherung für Kinder ist eine Todesfallsumme von 5.000 Euro sinnvoll, um Beerdigungskosten abzudecken.
Der Versicherungsschutz sollte auch bei Infektionskrankheiten nach einem Zeckenbiss greifen. Führt ein Zeckenbiss etwa zu bleibenden Schäden nach einer Infektion mit Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), würde die Unfallversicherung zahlen.
Gute Tarife leisten auch bei Impfschäden. Dann sind Kinder abgesichert, falls es im Einzelfall doch einmal zu schweren Nebenwirkungen nach einer Schutzimpfung – etwa gegen Masern oder Tetanus – kommen sollte.
Vergiftungen – etwa durch Reinigungsmittel oder giftige Pflanzen – kommen gerade bei kleinen Kindern immer wieder vor, wenn sie ihr Umfeld erkunden. Daher sollte der Unfalltarif möglichst auch bei einer Vergiftung leisten.
Bei der Suche und Bergung nach einem Unfall – etwa beim Skifahren in den Bergen – können hohe Kosten anfallen. Beinhaltet die Versicherung Leistungen für Bergungskosten, übernimmt sie die Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis zu einer maximalen Höhe.
Leistet der Tarif für kosmetische Operationen, übernimmt die Versicherung auch notwendige kosmetische OPs – um zum Beispiel entstandene Narben zu verkleinern – und Zahnersatz bis zu festgelegten Höchstsummen.
Muss ein Kind stationär im Krankenhaus behandelt werden, zahlt ein Tarif mit Leistungen für Rooming-in die Kosten für die Unterbringung von Mutter oder Vater – meist im selben Zimmer. Die Leistung der Unfallversicherung wird dann unabhängig davon gezahlt, ob die gesetzliche Krankenversicherung solche Kosten übernimmt.
Unfallversicherung für Kinder und Babys – unsere Empfehlungen:
Für den Unfallversicherungs-Vergleich von CHECK24 überprüfen wir die Qualität jedes angebotenen Tarifs. Dafür bewerten wir jeden Tarif in den Bereichen Auszahlung je Körperteil, weitere Tarifinhalte sowie Service.
In jedem Bereich vergeben unsere Experten nach genau festgelegten Kriterien Punkte. Aus der Gesamtzahl der Punkte ermitteln wir eine CHECK24-Tarifnote. So können Sie schnell erkennen, wie leistungsstark die einzelnen Tarife sind.
Für Kinder haben wir die fünf besten Tarife für ein Muster-Beispiel ermittelt.
Das Beispiel beruht dabei auf diesen Vorgaben: Kind, im 1. Lebensjahr, Grundsumme von 75.000 €, Progression von 350 %, 10 € Krankenhaustagegeld, 500 € monatliche Unfallrente sowie 5.000 € Todesfallsumme.
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Wir zeigen Ihnen zu jedem Tarif an, ob er besonders gut für Babys geeignet oder von Eltern top bewertet ist.
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