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Heilbehandlungskosten

Aufwendungen, die durch ärztliche Behandlung entstehen, werden im Versicherungswesen als Heilbehandlungskosten bezeichnet. Gemeint sind damit Kosten für Arzneimittel sowie Kosten für benötigte Hilfsmittel, die beispielsweise ein ambulanter oder stationärer Krankenhausaufenthalt erfordert. Diese Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.

Die private Unfallversicherung leistet prinzipiell einmalige Kapitalzahlungen, wenn der Versicherte durch einen Unfall zu einem bleibenden Schaden gekommen ist. Zudem leistet sie in der Regel Haushaltshilfegeld und übernimmt Bergungskosten. Die Leistungen der Unfallversicherung sind jedoch optional erweiterbar. Wer möchte, kann Krankenhaus-, Tage- und Genesungsgeld sowie eine monatliche Unfallrente in den Versicherungsschutz mit aufnehmen.

Versicherungsnehmer, die vorausschauend eine hohe Versicherungssumme und zusätzlich eine Progression vereinbart haben, können mit dem Geld oftmals auch Umbau-, Pflege- oder Heilbehandlungskosten vollständig oder anteilig bezahlen. Die Höhe der ausbezahlten Versicherungssumme hängt jedoch vom Invaliditätsgrad ab.

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Die private Unfallversicherung leistet bei dauerhaften Personenschäden Kapitalzahlungen. So lassen sich existentielle Risiken, die durch Invalidität oder Unfallkosten entstehen, auffangen. Lassen Sie sich mithilfe unseres Vergleichsrechners die Tarife der Unfallversicherung berechnen.

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