Seit Anfang 2015 erheben die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge, deren Höhe sich nach ihrer finanziellen Lage richtet. Dieser Zusatzbeitrag ist zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent zu zahlen.
Die meisten Versicherten zahlen den Zusatzbeitrag ihrer Krankenkasse nur zur Hälfte. Arbeitnehmer erhalten beispielsweise von ihren Arbeitgebern einen Beitragszuschuss in Höhe von 50 Prozent zum Zusatzbeitrag.
Das sagen unsere Kunden
(letzte 12 Monate)