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Gesetzliche Krankenversicherung

Schon im 19. Jahrhundert war Deutschland ein Vorreiter bei der Entwicklung eines umfassenden Sozialsystems. Gerade die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat deshalb in unserem Land eine genauso starke wie lange Tradition: Noch immer sind etwa 90 Prozent der Bürger über die GKV pflichtversichert.

Getragen wird das staatliche Gesundheitssystem von den öffentlich-rechtlichen Krankenkassen. Diese sind oft nur regional tätig und lassen sich in sechs Kategorien einordnen: So gibt es neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen auch Betriebskrankenkassen, Innungskassen, Knappschaften, Ersatzkassen und landwirtschaftliche Krankenkassen.

Seit dem Jahr 1996 können sich Versicherungsnehmer frei für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Allerdings halten sich die Unterschiede zwischen den einzelnen Angeboten in Grenzen. Darüber hinaus gibt es aber auch weiterhin Kassen, die nur bestimmte Berufsgruppen mit ihren spezifischen Risiken versichern.

Ab einem monatlichen Bruttogehalt von 4.125 Euro ist der Wechsel in die private Krankenversiche-rung möglich. Wer weniger verdient, unterliegt als Arbeitnehmer der gesetzlichen Versicherungs-pflicht.

Gesetzliche Krankenversicherung Ratgeber

Nur weil die meisten Deutschen eine gesetzliche Krankenversicherung haben, sind noch lange nicht alle Fragen aus der Welt geräumt. In unserem Ratgeber lesen Sie hilfreiche Tipps zum Thema gesetzliche Krankenversicherung.

Die Leistungen der Krankenkasse

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind nahezu vollständig vom Gesetzgeber vorgeschrieben und umfassen die Behandlung von Krankheiten und Unfällen aller Art sowie Impfungen, Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen. Krebsvorsorge gibt es für Frauen ab dem 20. Lebensjahr, für Männer ab 45. Die Kasse zahlt auch für ärztlich verschriebene Medikamente, hier gibt es eine Zuzahlung von fünf bis zehn Euro.

Ebenfalls größtenteils gedeckt sind medizinische Hilfsmittel wie Brillen, Prothesen, Hörgeräte oder Gehhilfen. Hier hat die Politik mittlerweile allerdings einen Eigenanteil von zehn Prozent plus 10 Euro Gebühr veranschlagt. Bei zahnärztlichen Behandlungen agiert die gesetzliche Krankenversicherung nach der Maxime einer ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung.

Anbieterabhängige Unterschiede bei der GKV

Nachdem die Politik die gesetzliche Krankenversicherung hinsichtlich ihrer Pflichtleistungen nahezu komplett reguliert und seit 2009 einen einheitlichen Beitragssatz eingeführt hat, liegen die Unter-schiede zwischen den Krankenkassen auf den ersten Blick eigentlich nur in der persönlichen Bera-tung. Allerdings hat sich mit der einheitlichen Beitragshöhe von derzeit 15,5 Prozent die Erhebung von Zusatzbeiträgen eingebürgert. Kann sich eine Krankenkasse nicht allein aus den Beiträgen finanzieren, darf sie bis zu 37,50 Euro im Monat extra erheben.

Gesetzliche Krankenversicherung Informationen

Möchten Sie sich über bestimmte Themen im Bereich Gesetzliche Krankenversicherung genauer informieren? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Artikelsammlung.

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Gesetzliche Krankenversicherung FAQ

Auch wenn Sie wahrscheinlich bereits gesetzlich versichert sind, ergeben sich immer wieder wichtige Fragen zum Versicherungsschutz. Andere wiederum wollen oder müssen von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechseln. Auch hier besteht großes Potenzial für Fragen. Die häufigsten davon versuchen wir in unserem FAQ zu beantworten.

Was ist die Pflichtversicherung der GKV?

In Deutschland hat fast jeder die Pflicht, sich mit einer Krankenversicherung abzusichern. Dazu gehören vor allem Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Entgeltgrenze liegt, aber auch Auszubildende, Studenten, Selbständige und Arbeitslose. Für bestimmte Berufe wie Landwirte oder Seeleute existieren berufsspezifische Kassen. Auch für Senioren, die in der zweiten Hälfte ihrer beruflichen Karriere mindestens 90 Prozent der Zeit familien- oder pflichtversichert waren, besteht weiterhin eine Versicherungspflicht.

Wer kann mit in die Familienversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt zusätzlich zum Versicherungsnehmer auch dessen Ehepartner und Kinder über die Familienversicherung auf. Ein Familienversicherter darf allerdings nicht mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße verdienen, muss in Deutschland wohnen und darf nicht bereits gesetzlich versichert sein.

Kinder sind auf jeden Fall bis zur Volljährigkeit familienversichert. Der Versicherungsschutz verlängert sich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, sofern sie noch über kein eigenes Einkommen verfügen. Befinden sie sich in der Ausbildung, können Kinder sogar bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres in der Familienversicherung bleiben.

Gesetzliche Krankenversicherung Lexikon

Auch das Versicherungsgewerbe ist leider für seinen Branchenjargon berüchtigt. In Folge kämpfen Kunden regelmäßig mit einer Vielzahl von komplexen Begriffen und Konzepten. Zum besseren Verständnis des Gesundheitswesens haben wir ein Lexikon zusammengestellt, das Ihnen die wichtigsten Fachtermini einfach erklärt.

Arbeitgeberanteil

Angestellte, die in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, bekommen von ihrem Arbeitgeber einen bestimmten Anteil der Beiträge bezahlt. Beim derzeitigen Beitragssatz von 15,5 Prozent übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent, der Arbeitnehmer muss die restlichen 8,2 Prozent tragen. Bleibt der Lohn eines Geringverdieners unterhalb von 400 Euro, muss dieser gar nichts selbst bezahlen.

Mehrfachbeschäftigung

Sind Versicherungsnehmer bei mehr als einem Arbeitgeber angestellt, ist die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse von Bedeutung, die für den größten Teil der Arbeit zuständig ist. Alternativ kann dies auch die gesetzliche Krankenversicherung sein, bei der sich der Arbeitnehmer zuerst angemeldet hat. Für die Bemessung bei Mehrfachbeschäftigung werden die Beiträge aus den einzelnen Verdiensten addiert.