Kein Unfallschutz beim Fußballturnier der Firma
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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München, 4.4.2024 | 11:32 | mst
Die gesetzliche Unfallversicherung hat vorläufige Zahlen für das Jahr 2023 vorgestellt: Die Verdachtsanzeigen auf eine Berufskrankheit sind deutlich zurückgegangen, während die Zahl der Schulunfälle auf über eine Million gestiegen ist.
Ein Mitarbeiter, der sich bei einem Fußballturnier des Arbeitgebers verletzt hatte, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Verunglückt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zu seiner Wohnung, um Schlüssel für die Arbeit abzuholen, kann es sich um einen versicherten Wegeunfall handeln.
Laut einer Statistik des Versicherers ERGO ist Fußball die Sportart, bei der die meisten Unfälle passieren. In den Top Ten landen auch zwei Wintersportarten.