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Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung beim Mietrecht

München, 14.12.2012 | 17:02 | kro

Mieter sollen künftig erst drei Monate nach Beginn von Bauarbeiten eine Mietminderung geltend machen können, sofern die Lärm- und Schmutzbelastungen durch eine energetische Sanierung verursacht werden. Einem Bericht von tagesschau.de zufolge hat der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Reform des Mietrechts verabschiedet. Der Gesetzesentwurf muss jedoch noch den Bundesrat passieren, bevor er in Kraft treten kann.

Deutscher BundestagDer Bundestag verabschiedet eine Gesetzesänderung beim Mietrecht. Quelle: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
Diese Neuregelung soll Vermieter dazu animieren, ihre Immobilien entsprechend zu sanieren und so den CO2-Ausstoß zu drücken. Zudem sollen Vermieter durch die Reform auch eine bessere Handhabe gegenüber Mietnomaden bekommen. Künftig soll eine Zwangsräumung durch einstweilige Verfügung möglich sein, ohne die Mieter vorher abmahnen zu müssen – aktuell ist dies gesetzlich vorgeschrieben.

Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen außerdem die Mietpreise in einigen Gebieten nur noch alle drei Jahre um maximal 15 Prozent erhöht werden können. Aktuell ist generell ein Aufschlag von 20 Prozent zulässig. Damit will die Regierung dem starken Anstieg der Mietpreise in Großstädten entgegenwirken. Der geplante Deckel würde jedoch nur Regionen betreffen, für die das jeweilige Bundesland eine entsprechende Regelung festsetzt. Neuvermietungen wären von der Änderung ohnehin ausgenommen.

Kritik an der Novelle kommt unter anderem vom Deutschen Mieterbund. Direktor Lukas Siebenkotten sagte laut Angaben der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau, die Rechte von Mietern würden durch die Reform entweder eingeschränkt oder gleich abgeschafft. Denkbar sei, das Gesetz per Bundesrat und Vermittlungsausschuss zu stoppen beziehungsweise sinnvoll anzupassen. Auch innerhalb der Opposition äußern sich kritische Stimmen. Laut SPD verstößt die geplante Gesetzesänderung gegen das Grundgesetz, heißt es in dem Bericht.

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