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München, 14.12.2012 | 17:02 | kro
Mieter sollen künftig erst drei Monate nach Beginn von Bauarbeiten eine Mietminderung geltend machen können, sofern die Lärm- und Schmutzbelastungen durch eine energetische Sanierung verursacht werden. Einem Bericht von tagesschau.de zufolge hat der Bundestag am Donnerstag eine entsprechende Reform des Mietrechts verabschiedet. Der Gesetzesentwurf muss jedoch noch den Bundesrat passieren, bevor er in Kraft treten kann.
Erste Schätzungen des Statistischen Bundesamtes deuten auf einen leichten Anstieg der Unfälle in Deutschland im Jahr 2023 hin. Eine Rechtsschutzversicherung ist demnach weiterhin sinnvoll für Verkehrsteilnehmer.
Trotz einer verbesserten Schaden-Kostenquote der Cyberversicherer signalisieren neue Studienergebnisse ein wachsendes Risiko digitaler Angriffe für Unternehmen aller Branchen.
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