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Krankenzusatz­versicherung Vergleich 2024

  • Ideale Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Versicherungsschutz nach individuellen Bedürfnissen
  • Unverbindlich und kostenlos vergleichen
  • Wählen Sie eine Zusatzversicherung

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen weisen erhebliche Lücken auf, weshalb es häufig dazu kommt, dass Versicherte die Kosten teilweise oder vollständig selbst zahlen müssen. Eine Krankenzusatz­versicherung schließt diese Lücken.
  • Die Leistungen einer Krankenzusatz­versicherung sind teilweise höher als bei Mitgliedern der privaten Krankenvollversicherung (PKV).
  • Welche Krankenzusatz­versicherung sich für Sie am meisten lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen ab.
  • Je nach Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem gewünschten Leistungsumfang erhalten Sie eine Krankenzusatz­versicherung bereits für unter 5 € pro Monat.
  • Da eine Versicherung in der Regel nicht für bereits angeratene Behandlungen aufkommt, sollten Sie Ihre gewünschte Krankenzusatz­versicherung möglichst vor dem Eintritt eines Leistungsfalls abschließen.
  • Vor dem Abschluss einer Krankenzusatz­versicherung sollte ein möglichst umfangreicher Versicherungsvergleich stattfinden, um den für Sie passendsten Tarif zu finden.
Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatzversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 07.03.2024

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Krankenzusatz­versicherung?
  2. Ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll?
  3. Diese Krankenzusatzversicherungen können Sie mit CHECK24 vergleichen
  4. Wie viel kostet eine Krankenzusatz­versicherung?
  5. Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
  6. Kostenloser Krankenzusatzversicherung Vergleich
  7. Häufige Fragen

 

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Krankenzusatzversicherungen sind private Versicherungen, die ergänzend zur Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgeschlossen werden können. Auf diese Weise erhalten Sie kostengünstigen Zugang zu Leistungen, die sonst nur für Privatpatienten vorgesehen sind. Je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen können Sie unterschiedliche Zusatzversicherungen abschließen. So erhalten Sie genau die Leistungen, die Ihnen wichtig sind.

 

Ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll?

Die Krankenversicherung soll Ihre Gesundheit und damit Ihr wertvollstes Gut schützen. Das Leistungsniveau der GKV sinkt jedoch von Jahr zu Jahr und kommt nur für eine notwendige und ausreichende medizinische Behandlung auf. Das bedeutet, dass Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht die Leistungen erhalten, die Sie sich wünschen. Wenn Sie die Lücke zwischen einer ausreichenden und einer optimalen Behandlung schließen möchten, dann kann eine Krankenzusatzversicherung für Sie sinnvoll sein.

Mit einer großen Auswahl aus unterschiedlichen Krankenzusatzversicherungen können Sie genau die Leistungslücken zur GKV schließen, die Ihnen wichtig sind. So sichern Sie sich eine optimale Versorgung für sich und Ihre Liebsten.

In diesen Fällen ist eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll

Trifft für die verschiedenen Versicherungen mindestens einer der genannten Punkte auf Sie zu, kann sich der Abschluss einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung für Sie lohnen:

  • Krankenhauszusatzversicherung

    • Sie wollen auch als Kassenpatient die Möglichkeit haben, sich das Krankenhaus auszusuchen, dass genau die Behandlung und Therapie bietet, die Sie benötigen.
    • Sie möchten im Krankenhaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden.
    • Sie möchten frei wählen können, welcher Arzt Sie behandelt (z. B. Chefarzt oder Spezialist).
    • Sie wollen von moderneren Behandlungen profitieren, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind.
    • Sie wollen sich einen reibungslosen Heilungsprozess sichern und Ihre spätere Lebensqualität verbessern.
    • Wenn Ihr Kind stationär in ein Krankenhaus muss, möchten Sie Ihr Kind begleiten und ihm rund um die Uhr Sicherheit geben können (die Versicherung muss dann für Ihr Kind abgeschlossen werden).
  • Heilpraktikerzusatzversicherung

    • Sie möchten regelmäßig Leistungen der Naturheilkunde bzw. alternativ­medizinische Behandlungen beziehen.
    • Anfallende Kosten für Osteopathie, Massagen, Homöopathie, Chiropraktik und/oder Akupunktur sollen Ihnen (teilweise) erstattet werden.
    • Kosten für verschriebene Arznei- und Verbandmittel sollen teilweise übernommen werden.
  • Brillenzusatzversicherung

    • Sie wollen in regelmäßigen Abständen Zuschüsse für eine neue Sehhilfe erhalten – auch für eine Sonnenbrille mit Sehstärke.
    • Ihre Sehhilfe muss regelmäßig repariert oder ersetzt werden.
    • Ihre Krankenkasse bezuschusst die Kosten Ihrer Sehhilfe aufgrund Ihrer Dioptrien nicht.
      Dies ist der Fall, wenn
      • … Sie eine Brille tragen und Ihr Dioptrien-Wert unter 6,25 liegt.
      • … Sie Kontaktlinsen tragen und Ihr Dioptrien-Wert unter 8,00 liegt.
      • … Sie eine Hornhautverkrümmung haben und eine Brille tragen, Ihre Sehkraft aber über 30 % oder Ihr Dioptrien-Wert unter 4,25 liegt.
      • … Sie eine Hornhautverkrümmung haben und Kontaktlinsen tragen, die im Vergleich zu einer Brille nicht mindestens 20 % bessere Sehergebnisse bringen.
  • Ambulante Zusatzversicherung

    • Sie nehmen regelmäßig Vorsorge­untersuchungen wahr, die von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen werden.
    • Sie wollen sich rundum für gesundheitliche Behandlungen versichern.
  • Zahnzusatzversicherung

    • Sie rechnen damit, dass Sie bald eine aufwendige Zahnbehandlung benötigen, eine Behandlungs­empfehlung vom Zahnarzt wurde allerdings noch nicht ausgesprochen.
    • Sie lassen regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung durchführen.
    • In der Vergangenheit wurden Sie bereits an den Zähnen behandelt und die Kosten für Erneuerung Ihres Zahnersatzes oder Ihrer Füllungen sollen übernommen werden.
    • Sie haben keine Vorerkrankungen und wollen bei Behandlungs­bedarf die bestmögliche Versorgung erhalten.
  • Pflegezusatzversicherung

    • Sie möchten Ihre Ersparnisse nicht für die Alterspflege aufbrauchen.
    • Sie wollen nicht, dass Ihre Kinder oder Ihre Angehörigen für die Kosten Ihrer späteren Pflege aufkommen müssen.
    • Sie wollen sich vor den Kosten einer unfallbedingten Pflegebe­dürftigkeit schützen.
    • Sie möchten, dass die Kosten für Ihre Pflege teilweise oder sogar vollständig übernommen werden.
  • Auslandskrankenversicherung

    • Sie treten eine Reise im europäischen Ausland an und möchten erhöhten Versicherungsschutz.
    • Sie treten eine Reise außerhalb der EU an.
    • Sie machen regelmäßig Urlaub in anderen Ländern.

 

Tipp für die Entscheidung

Um abzuwägen, welche Krankenzusatz­versicherung für Sie sinnvoll ist, kann es hilfreich sein sich zu fragen, ob die abgedeckten Leistungen benötigt werden und ob die Kosten ohne Zusatzversicherung im Schadensfall selbst getragen werden könnten.

Diese Krankenzusatzversicherungen können Sie mit CHECK24 vergleichen

Krankenhauszusatzversicherung

Mit einer Krankenhauszusatz­versicherung sichern Sie sich für den Fall eines Klinikaufenthalts ab. Die sogenannte stationäre Zusatzversicherung sichert Ihnen Leistungen, die über die gesetzliche Grund­versorgung der Krankenkasse hinausgehen.

Dazu zählen etwa:

  • Chefarztbehandlung / freie Arztwahl
  • Einbett- oder Zweibettzimmer
  • Arzthonorare ohne Begrenzung

Verzichten Sie bei einem Krankenhaus­aufenthalt auf Zusatz­leistungen oder können diese von der Einrichtung nicht geboten werden, zahlt die Versicherung in der Regel ein Tagegeld. Ohne eine Versicherung können Sie die entsprech­enden Leistungen ebenfalls einfordern, die Kosten müssen Sie allerdings selbst tragen. So kostet allein die Unterbringung in einem 1-Bettzimmer etwa 150 € pro Tag.

Heilpraktikerzusatzversicherung

Für Therapien der Alternativmedizin kommen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht auf. Wer bei gesundheitlichen Beschwerden von einem Heilpraktiker oder einem Arzt für Naturheilverfahren behandelt werden möchte, sollte daher eine Heilpraktikerzusatz­versicherung abschließen.

Je nach Tarif leistet eine solche Versicherung etwa für:

  • Osteopathie
  • Homöopathie
  • Akupunktur
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Meist erstatten diese Versicherungen einen festgelegten Anteil der Kosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. In den leistungsstärksten Tarifen unseres Vergleichs liegt dieser bei etwa 1.000 €. Viele Heilpraktikerzusatz­versicherungen leisten zudem für Sehhilfen, Vorsorge­untersuchungen und Impfungen.

Brillenzusatzversicherung

Bei Erwachsenen beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen nur dann an den Kosten für eine Brille, wenn eine starke Sehbehinderung vorliegt. In allen anderen Fällen müssen Rechnungen ohne Brillenzusatzversicherung selbst bezahlt werden.

Entsprechende Tarife erstatten die Kosten für:

  • Brillen
  • Sonnenbrillen mit Sehstärke
  • Kontaktlinsen
  • Augenlaser-Operationen (Lasik)

In der Regel übernehmen Brillenzusatz­versicherungen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag (z. B. 300 € alle 2 Jahre). Der Höchstbetrag unterscheidet sich je nach Tarif.

Ambulante Zusatzversicherung

Obwohl regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen dabei helfen können, auch im Alter gesund zu bleiben, zahlt die gesetzliche Krankenver­sicherung solche Behandlungen nicht immer und nicht für alle Altersgruppen. Eine ambulante Zusatzversicherung hilft Ihnen bei der Gesundheits­vorsorge.

Zusätzlich zu den Kosten für Alternativmedizin, Sehhilfen und Lasik-Operationen übernimmt sie etwa Kosten für:

  • Erweiterte Krebsvorsorge
  • Schlaganfallvorsorge
  • Kinder- und Jugendvorsorge
  • Schwangerschaftsvorsorge

Für diese Impfungen leistet die Versicherung häufig:

  • Grippe (Influenza)
  • Hepatitis A/B
  • Gelbfieber
  • Malariaprophylaxe

Die Erstattung erfolgt in der Regel bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Meist liegt diese zwischen 100 und 500 € pro Jahr.

Zahnzusatzversicherung

Hochwertiger Zahnersatz ist teuer und die Krankenkassen zahlen nur die Hälfte einer medizinischen Grundversorgung. Eine private Zahnzusatzversicherung schützt Sie vor hohen Kosten beim Zahnarzt.

Zahnzusatzversicherungen leisten unter anderem für:

  • Hochwertigen Zahnersatz (Implantate, Kronen und Brücken)
  • Zahnbehandlungen (Füllungen, Wurzel­behandlungen und Parodontal­behandlungen)
  • Professionelle Zahnreinigungen

Für Kinder und Jugendliche sind zudem Tarife sinnvoll, die auch bei kieferortho­pädischen Behandlungen leisten.

Pflegezusatzversicherung

Tritt im Alter oder nach einem Unfall eine Pflegebedürftigkeit ein, müssen Sie und Ihre Angehörigen mit einem hohen Eigenanteil rechnen. Mit teilweise über 2.000 € pro Monat verursacht die Unterbringung in einem Pflegeheim besonders hohe Kosten. Die Kosten für die Unterbringung sind dabei unabhängig von Ihrem Pflegebedarf. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie sich und Ihre Angehörigen vor hohen Kosten schützen.

Die Pflegezusatzversicherung leistet unter anderem für:

  • Pflege im Heim
  • Pflege zu Hause (auch bei Pflege durch Angehörige)
  • Pflegeplatzvermittlung

Entscheiden Sie sich für eine Pflegeversicherung, empfehlen wir Ihnen, einen Tarif mit mindestens 1.200 € monatlicher Auszahlung abzuschließen. Je nachdem, wie groß der Anteil der Pflegekosten ist, den Sie selbst tragen können, kann auch der Abschluss einer Pflegeversicherung mit geringer Auszahlung ausreichen. Je weniger die Versicherung auszahlt, desto geringer sind in der Regel auch Ihre monatlichen Beiträge.

Auslandskrankenversicherung

Auch im Urlaub kann es passieren, dass man erkrankt oder einen Unfall erleidet. Die gesetzliche oder private Kranken­versicherung leistet im Ausland nicht in jedem Fall. Die Krankenkasse übernimmt im europäischen Ausland in der Regel nur Behandlungen, die auch Versicherten des Urlaubslandes zustehen. Außerhalb Europas leistet die Krankenkasse meist gar nicht. Eine Auslandskrankenversicherung springt ein, wenn im Urlaub Krankheits­kosten anfallen.

Sie leistet zum Beispiel für:

  • Krankenrücktransport zum Wohnort
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen

Auf Wunsch kann eine Auslands- oder Reisekranken­versicherung auch für einzelne Reisen abgeschlossen werden.

Expertenberatung

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob sich eine bestimmte Krankenzusatz­versicherung für Sie oder einen Familienange­hörigen lohnt, beraten unsere Experten Sie gerne unverbindlich und kostenlos. Sie erreichen sie per E-Mail oder durch ein persönliches Telefonat.

 

Wie viel kostet eine Krankenzusatzversicherung?

Abhängig von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand sowie den versicherten Leistungen erhalten Sie eine Krankenzusatz­versicherung bereits für wenige Euro im Monat. Je höher die Leistungen, die die von Ihnen gewählte Krankenzusatz­versicherung bietet, desto höher sind Ihre Kosten. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass Sie einen Tarif wählen, in dem Alterungsrückstellungen gebildet werden. Solche Tarife sind zu Beginn teurer als Tarife ohne Alterungsrückstellungen, allerdings sind altersbedingte Beitragserhöhungen durch die Rückstellungen ausgeschlossen.

Allgemein gilt: Je später Sie eine Krankenzusatz­versicherung abschließen, desto höher sind auch Ihre monatlichen Beiträge. Falls Sie Ihre Beiträge jährlich statt monatlich bezahlen, gewähren manche Versicherer zusätzliche Vergünstigungen.

Durch den CHECK24 Vergleich erfahren Sie umgehend, mit welchen Kosten Sie für Ihren persönlichen Tarif rechnen müssen.

Kosten der verschiedenen Krankenzusatz­versicherungen aus dem CHECK24 Vergleich für eine 30-jährige Person, Stand: Januar 2024
Versicherung Kosten
Krankenhauszusatzversicherung ab ca. 9 € / Monat
Zahnzusatzversicherung ab ca. 9 € / Monat
Heilpraktikerzusatzversicherung ab ca. 8 € / Monat
Brillenzusatzversicherung ab ca. 5 € / Monat
Ambulante Zusatzversicherung ab ca. 10 € / Monat
Auslandskrankenversicherung ab ca. 7 € / Jahr
Pflegezusatzversicherung ab ca. 14 € / Monat

 

Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

In der Regel müssen Sie für den Abschluss einer Krankenzusatz­versicherung vorab kurze Fragen zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand beantworten. In Ausnahmefällen kann das Ergebnis der Befragung dazu führen, dass die Versicherungs­gesellschaft Ihren Antrag auf Versicherung ablehnt, Leistungen ausschließt oder einen Risikozu­schlag erhebt. Etwa, wenn Sie an einer chronischen oder besonders schweren Erkrankung leiden.

Tarife ohne Gesundheitsprüfung verzichten hingegen auf die Selbstauskunft. Einen solchen Tarif können Sie auch dann abschließen, wenn Sie an mehreren Vorerkrankungen leiden, die einen Vertrags­abschluss sonst verhindern würden. Die Leistungen solcher Tarife sind allerdings meist eingeschränkt. Auch sind Leistungen, die mit den Vorerkrankungen in Verbindung stehen, in der Regel vom Versicherungs­schutz ausgeschlossen.

Die Annahme, dass die Versicherung ohne Gesundheits­prüfung nichts von Ihren Vorerkrankungen weiß, ist falsch. So werden Versicherungs­gesellschaften besonders dann skeptisch, wenn kurz nach Vertragsabschluss ein Leistungsfall eintritt. In diesem Fall nimmt der Versicherer Kontakt zu den behandelnden Ärzten auf. Erhält der Versicherer die Information, dass die Behandlung bereits vor Vertrags­abschluss angeraten war, wird er die Leistung verweigern. Sollten Sie vor Ihrem Versicherungs­antrag eine Beratung wünschen, helfen unsere Versicherungsexperten Ihnen gerne weiter.

In einigen Fällen können Sie die Gesundheitsprüfung auch mit einer Vorerkrankung bestehen. Aufgrund der Leistungsbe­schränkungen sollten Sie auf Tarife ohne Gesundheits­prüfung nur dann zurückgreifen, wenn Sie sich ansonsten nicht versichern können.

 

Kostenloser Krankenzusatzversicherung Vergleich

Mit dem Online-Vergleich von CHECK24 können Sie mehrere Hundert verschiedene Tarife für Krankenzusatz­versicherungen miteinander vergleichen. Viele der Tarife können sofort online abgeschlossen werden. Auf Wunsch können Sie sich vor einem Vertragsabschluss zunächst ein unverbindliches Angebot anfordern.

Bei Fragen rund um das Thema Krankenzusatz­versicherungen, benötigten Informationen zu einem speziellen Tarif oder für ein persönliches Beratungs­gespräch rufen Sie uns gerne an. Unsere unabhängigen Experten für Krankenzusatz­versicherungen beraten Sie individuell zu Ihrer Situation und finden den bestmöglichen Tarif für Sie.

 

Häufige Fragen

  • Welche Krankenzusatzversicherung ist die beste?

    Eine pauschal richtige Antwort auf diese Frage gibt es nicht, da Sie eine Krankenzusatz­versicherung nur dann abschließen sollten, wenn Sie potenziell auch Leistungen beziehen werden.

    Sollte beispielsweise Ihre berufliche Situation oder Ihre Freizeit mit einem hohen Verletzungs­risiko verbunden sein, ist der Abschluss einer Krankenhaus­zusatzversicherung für Sie sinnvoll.

    Legen Sie hingegen Wert auf alternativmedizinische Behandlungen, empfiehlt sich der Abschluss einer Heilpraktikerzusatzversicherung.

    Benötigen Sie regelmäßig eine neue Sehhilfe, können Sie sich durch den Abschluss einer Brillenzusatz­versicherung regelmäßige Zuschüsse sichern.

    Profitieren Sie nicht von den jeweiligen Leistungen, ist auch der Abschluss der entsprechenden Versicherung nicht ratsam.

    Welche Krankenzusatzversicherung die beste ist, hängt daher immer von Ihren individuellen Lebensumständen und Bedürfnissen ab.

  • Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz und welche nicht?

    Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet lediglich 60 % der Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Es handelt sich dabei um eine Behandlung, die Sie so umfangreich wie nötig und so günstig wie möglich versorgt. Teure Behandlungen wie der Lückenschluss durch ein Implantat sind von der GKV nicht vorgesehen. Statt eines Implantats erhalten Sie in diesem Fall für gewöhnlich eine dreigliedrige Brücke.

    Sie können auch ohne Zahnzusatz­versicherung kostspielige Behandlungen erhalten, allerdings übernimmt die Krankenkasse nur den Teil der Kosten, den sie auch für die Regelversorgung übernommen hätte. Die Differenz beträgt nicht selten mehr als 1.000 €.

  • Kann ich eine Krankenzusatzversicherung für meine ganze Familie abschließen?

    Bei Krankenzusatzversicherungen handelt es sich um Individualverträge. Jeder Versicherungsnehmer benötigt daher einen eigenen Tarif für seine persönliche Absicherung. Dies liegt daran, dass jede versicherte Person ein individuelles Versicherungsrisiko vorweist, dass von der Versicherungs­gesellschaft eingeschätzt werden muss.

    Natürlich ist es jedoch möglich, dass Sie für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abschließen. Dabei fallen für jedes Familien­mitglied eigene Beiträge an.

  • Für welche Leistungen kommen Heilpraktiker- und Brillenzusatzversicherungen nicht auf?

    • Leistungen während der Wartezeit (außer bei Unfall).
    • Leistungen für Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten waren oder begonnen haben.
    • Den Teil einer Leistung, der die zeitlich bedingte Erstattungshöchstgrenze übersteigt.
  • Was sind typische Gesundheitsfragen, die ich in der Gesundheitsprüfung beantworten muss?

    Abhängig von der Versicherung, die Sie abschließen wollen, interessiert sich die Versicherungs­gesellschaft für andere Aspekte. Die Gesundheitsfragen beschränken sich dabei nicht auf Ihre körperliche Gesundheit. Für eine Einschätzung Ihres persönlichen Versicherungs­risikos werden Sie häufig zu Ihrer beruflichen Situation befragt.

    Für den Abschluss mancher Verträge stellt der Versicherer auch die Frage, ob Sie sich kürzlich in psychothera­peutischer Behandlung befanden.

    Gängige Gesundheitsfragen sind:

    • Fragen zu Ihrer Größe und Ihrem Gewicht
    • Befinden Sie sich aktuell in ärztlicher Behandlung oder ist eine Behandlung angeraten?
    • Leiden Sie an einer Allergie?
    • Befanden Sie sich innerhalb der letzten 5 Jahre in ärztlicher Behandlung?
    • Leiden Sie an Epilepsie?
    • Wurden Sie in den letzten 5 Jahren stationär in einem Krankenhaus behandelt?
  • Leisten Krankenzusatzversicherungen auch im Ausland, sodass ich auf eine Auslandskrankenversicherung verzichten kann?

    Nicht selten leisten Krankenzusatzversicherungen auch für Leistungen, die Sie im Ausland beziehen. Ob dies auch in Ihrem Tarif der Fall ist, erfahren Sie in den Tarifdetails oder im persönlichen Gespräch mit den Krankenzusatz-Experten von CHECK24. Wissen Sie bereits im Vorfeld, dass Sie Leistungen im Ausland beziehen wollen, sollten Sie sich dennoch absichern und die Kostenübernahme vor Antritt der Reise mit Ihrem Versicherer besprechen.

    Bei Bezug von Leistungen im Ausland sollten Sie immer eine möglichst detaillierte Rechnung vom Arzt fordern. Ohne den Kostennachweis wird keine Versicherung für die Behandlung aufkommen.

    Eine der wichtigsten Leistungen bei Auslandsaufenthalten ist der Krankenrücktransport nach Deutschland. Die einzigen Versicherungen, die hierfür aufkommen, sind die Krankenhauszusatz­versicherungen und Auslandskranken­versicherungen. Da Auslandskranken­versicherungen allerdings auch Leistungen wie die Übernahme von Bergungskosten bieten, die von anderen Versicherungen nicht abgedeckt sind, sollten Sie diese bei einer Auslandsreise möglichst immer abschließen.

  • Worin unterscheiden sich private Kranken­versicherungen und private Krankenzusatz­versicherungen?

    Die private Krankenversicherung ist ein alternatives Modell zur gesetzlichen Krankenversicherung, das zwar erhöhte Leistungen bietet, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. So ist die private Krankenversicherung vor allem für Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit besonders hohem Jahreseinkommen vorgesehen.

    Private Krankenzusatzversicherungen sind hingegen exklusiv für Mitglieder der GKV, die ihren Versicherungsschutz erweitern möchten. Sie können die Tarife also zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Dadurch können Sie Leistungen erhalten, die denen der privaten Krankenversicherung sehr ähnlich sind oder diese sogar übersteigen.

    Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können sich nur unter strengen Voraussetzungen wieder gesetzlich versichern. Private Krankenzusatz­versicherungen können hingegen einfach gekündigt werden, wenn der Versicherungs­schutz nicht mehr benötigt werden sollte. Hierbei gelten allerdings Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten.

  • Übernimmt eine Krankenzusatzversicherung die Kosten für Medikamente?

    Einige Tarife der Heilpraktikerzusatzversicherung bieten in ihrem Leistungskatalog eine Teilerstattung von Arznei- und Verbandmitteln, die von einem Heilpraktiker verschrieben wurden. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen.

    Manche ambulanten Zusatzversicherungen bieten außerdem die Erstattung von Rezeptgebühren. Als gesetzlich versicherte Person ohne Zusatzversicherung müssen Sie 10 % der anfallenden Kosten, mindestens aber 5 und höchstens 10 € pro Rezept bezahlen.

    Erstattung von Rezeptgebühren bedeutet, dass Sie bei ärztlich verschriebenen Medikamenten die gesetzliche Zuzahlung zunächst selbst bezahlen. Nachdem Sie die Rechnung der Apotheke bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Geld von der Versicherung zurückerstattet.

    Ohne ärztliches Rezept ist eine Erstattung von Medikamenten durch die Krankenzusatzversicherung nicht möglich.

 

Weitere Fragen & Lexikon

Noch mehr Fragen rund um die verschiedenen Krankenzusatz­versicherungen finden Sie in unserem FAQ.

Falls Sie nach Begriffserklärungen suchen, können Sie diese in unserem Lexikon finden.

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Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt rund 200 Tarifvarianten der privaten Krankenzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier:

Liste der teilnehmenden Versicherer – Krankenhauszusatzversicherung

Liste der teilnehmenden Versicherer – Zahnzusatzversicherung

Liste der teilnehmenden Versicherer – Heilpraktiker- und Brillenversicherung