Ablehnungsfrist
Unter der Ablehnungsfrist versteht man den Zeitraum, in dem eine Versicherungsgesellschaft über Annahme oder Ablehnung eines Antrages entscheiden darf. Sie wird im Pflichtversicherungsgesetz geregelt und beträgt im Normalfall vier Wochen. Bei der KFZ-Haftpflicht beschränkt sich der Zeitraum nach §5 Abs. 3 auf 14 Tage, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass es sich um die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestdecksumme handelt. Für Anträge zur KFZ-Haftpflicht, die über die Mindestdecksumme und eventuell sogar den vorgeschriebenen Versicherungsschutz (z.B. durch zusätzliche Unfallversicherung) hinausgehen, verlängert sich die Frist auf vier Wochen.
Sollte eine Versicherungsgesellschaft einen Antrag in diesem Zeitraum weder ablehnen noch dem Antragsteller ein anderes Angebot unterbreiten, dann gilt der Antrag als angenommen.
Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen die Versicherungsunternehmen einer Annahmepflicht, für die es nur wenige Ausnahmen gibt.
- Der Antragsteller verletzt die Anzeigepflicht durch falsche Angaben.
- Der Antragsteller war vorher bereits bei der Versicherungsgesellschaft versichert und wurde auf Grund von arglistiger Täuschung oder nicht bezahlter Prämie gekündigt.
- Der Antragsteller kann auf Grund einer sachlichen oder örtlichen Beschränkung nicht aufgenommen werden, das heißt zum Beispiel, dass ein Versicherer eine bestimmte Wagnisklasse (LKW oder Mietfahrzeuge) nicht versichert oder in einem bestimmten Bundesland nicht vertreten ist.
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