Neu für alt
Der Begriff "neu für alt" stammt aus dem Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Er bezeichnet den Betrag, den ein Versicherungsunternehmen von der aus einem Gutachten hervorgehenden Schadenssumme abzieht, um eine Wertsteigerung auszugleichen, die sich dadurch ergibt, dass beschädigte Altteile des Fahrzeugs gegen neue Teile ausgetauscht werden.
Müssen nach einem Schaden gebrauchte Teile (z.B. die Kupplung des Wagens) gegen neue Teile ausgetauscht werden, haben diese einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile. Laut Gesetz muss die Versicherung dem Kunden jedoch nur den Wert der alten Teile erstatten, so dass sich der Versicherungsnehmer nicht durch das schädigende Ereignis bereichern kann.
Möchte der Versicherungsnehmer vermeiden, dass er bei einem Kaskoschaden diesen Betrag selbst zahlen muss, sollte er eine Police wählen, die auf Abzüge "neu für alt" verzichtet.
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