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Zahnersatz wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht voll übernommen. Meist wird ein Festzuschuss bezahlt, der lediglich einen Bruchteil der Behandlungskosten abdeckt. Die restlichen Kosten muss der Kunde aus eigener Tasche bezahlen. Das kostet schnell einige tausend Euro, vor allem, wenn man Wert auf eine ästhetisch hochwertige Versorgung, z.B. mit Keramikkronen oder Inlays, legt. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt - je nach gewähltem Tarif - bis zu 100% dieser Kosten. Einige Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung, bestimmte Wurzelbehandlungen und kieferorthopädische Maßnahmen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung gar nicht. In diesen Fällen deckt eine Zahnzusatzversicherung - je nach Tarif - bis zu 100% der Kosten. Wer Kinder hat, sollte für diese eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die kieferorthopädische Leistungen beinhaltet, da die gesetzliche Kasse nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Kosten von oft mehr als 5.000 Euro übernimmt.
Zahnersatz: Hier sollte eine möglichst hohe Erstattung gewählt werden. Wichtig ist, dass auch privatzahnärztliche Leistungen, Implantate und Inlays mitversichert sind. Zahnbehandlung: Hierunter fallen z.B. Zahnfüllungen aus Kunststoff oder Wurzelbehandlungen, die nur noch in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Zahnprophylaxe: Die professionelle Zahnreinigung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen. Die Kosten liegen im Schnitt bei etwa 120 Euro. Bei Kindern ist auch eine Fissurenversiegelung sinnvoll. Kieferorthopädie: Vor allem für Kinder und Jugendliche eine sinnvolle Zusatzversicherung. Die Krankenkassen teilen die Zahnfehlstellung in KIG (kieferorthopädische Indikationsgruppen) ein. Liegt nur eine „leichte“ Zahnfehlstellung in den KIG 1 oder 2 vor, übernimmt die Kasse keine Leistungen. Wird die Fehlstellung trotzdem mit einer Zahnspange korrigiert, entstehen Kosten von oft über 5.000 EUR, die von einigen Zahnzusatzversicherungen übernommen werden.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie über 210 Tarife der Zahnzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier.
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